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Lärmschutzverordnung gelockert: 1:0 für alle Fußballfans und Gastronomen

Auf Anregung des DEHOGA: Für die Fußball-WM werden die Lärmschutzregelungen gelockert und garantieren Spannung und Umsatzmöglichkeiten bis mindestens 23 Uhr.
Am 14. Juni ist es wieder soweit, das erste Spiel der Fußball-WM in Russland wird angepfiffen.LeoPatrizi - iStockphoto.com
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Fußball fesselt, er entfacht Emotionen und Leidenschaft. Wenn viele Menschen gemeinsam dem runden Leder hinterherschauen, kann es schon mal etwas lauter werden. Besonders bei Großereignissen wie einer Weltmeisterschaft. Wildfremde Menschen liegen sich dann in den Armen, klatschen sich gegenseitig ab und schwenken euphorisch ihre Landesfahnen. So auch wieder am 14. Juni, wenn in Moskau das erste Spiel der Fußball-WM in Russland angepfiffen wird. Und hier gibt es nicht nur gute Nachrichten für alle Feierwütigen, sondern auch für das Gastgewerbe: Die Fans im Saarland dürfen sich freuen – Mitjubeln ist auch nach 22 Uhr im Freien gestattet. Der Ministerrat des Saarlandes gab wie bereits bei früheren Weltmeisterschaften für den Erlass einer entsprechenden Lärmschutzverordnung grünes Licht. Demnach wird es den Betreibern von Gaststätten mit Außengastronomie und Biergärten erlaubt sein, generell bis 23 Uhr Getränke auszuschenken und den Fernseher laufen zu lassen. Genauer gesagt: In besonders schützenswerten Bereichen wie Kurgebieten, Gegenden mit Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie reinen Wohngebieten ist eine Betriebszeit bis 23 Uhr zugelassen, in allen anderen Regionen wie Kern-, Dorf- und Mischgebieten bis 24 Uhr. Geht es aufgrund einer Spielverlängerung oder eines darauf folgenden Elfmeterschießens über die festgesetzte Zeit hinaus, verlängert sich die Betriebserlaubnis entsprechend.

„Wir wollen die Saarländerinnen und Saarländer beim Fußballgucken nicht alleine lassen. Nichts ist schöner, als ein solches Großereignis als Gemeinschaftserlebnis zu feiern“, sagt Reinhold Jost, der zuständige Minister für Umwelt und Verbraucherschutz. Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass die Fußballspiele auf jeden Fall gemeinsam im Freien verfolgt werden können. „Die Verordnung dient der Schaffung von Rechtsklarheit für die Gastwirte, die Besucher von Gaststätten und Biergärten sowie die betroffene Nachbarschaft“, erklärt der Minister. Das Umweltministerium hält die Lockerung in diesem begrenzten Zeitraum für vertretbar. Jost: „Die Erfahrungen der Vergangenheit bestätigen uns in der Auffassung, dass es hier in der Regel ein einvernehmliches Miteinander von Fußballfans und Anwohnern gibt.“

Die heutige Regelung basiert noch auf den Bemühungen des DEHOGA beim „Sommermärchen“ 2006. Bei der damaligen WM in Deutschland forderte der Branchenverband dies vehement bei der Regierung ein. Denn davor gab es nur das Bundesimmissionsschutzgesetz, dessen Vorschriften zum Lärm eigentlich eine Übertragung der Spiele in Biergärten oder auf Freiflächen nicht erlaubt hätten. Der Verband bemühte sich dann seit 2005 um eine Ausnahme, besonders im Hinblick auf die ein Jahr später stattfindende WM. „Beziehungsweise haben wir diese sportliche Großveranstaltung zum Anlass genommen, generell längere Öffnungszeiten im Sommer mit dem Lärmschutz in Einklang zu bringen“, erklärt Frank C. Hohrath, der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Saarland. Davor gab es für eine WM weder Richtlinien im Bund noch in den Ländern. Nicht zuletzt durch den mit der „Heim-WM“  aufgebauten Druck des DEHOGA im Bund sowie auf Länder- und kommunaler Ebene haben sich die Bestimmungen für den Außenausschank bei solchen Ereignissen sukzessive verbessert. „Als Ergebnis stellen wir mit Befriedigung fest, dass es jetzt offenbar von alleine klappt“, meint Frank C. Hohrath. Gewinner sind die Fans: Sie dürfen auch in diesem Jahr ihren Emotionen beim Feiern im Freien freien Lauf lassen.

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