Suche
Anzeige

Was tun, wenn’s brennt? Ausgebildete Brandschutzhelfer sind ein Muss

Ein Brand ist für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung. Um Schlimmeres zu verhindern, wenn im Betrieb Feuer ausbricht, braucht man genügend Brandschutzhelfer. Das sind speziell ausgebildete Beschäftigte, die wissen, was zu tun ist, ehe die Feuerwehr eintrifft.
Piotr Chrobot, Unsplash

Ziele der Brandschutzhelfer-Ausbildung sind insbesondere der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Außerdem lernen die zukünftigen Brandschutzhelfer, wie man die Flucht– also das selbstständige Verlassen – der Beschäftigten im Brandfall sicherstellen kann.

Anforderungen an die Ausbildung

Zu den theoretischen Inhalten der Ausbildung gehören deshalb:

  • die Grundlagen des Brandschutzes, zum Beispiel die Verbrennung und
    Vorgänge beim Löschen, Brandursachen sowie betriebsspezifische
    Brandgefahren und Zündquellen
  • die betriebliche Brandschutzorganisation
  • die Funktion, Wirkungsweise und Eignung von Feuerlöscheinrichtungen mit den
    verschiedenen Brandklassen A, B, C, D und F
  • die Gefahren durch Brände einschließlich Rauch, Atemgifte und die besonderen
    Risiken bei Bränden elektrischer Anlagen oder Fettbränden
  • das Verhalten im Brandfall einschließlich der Bedienung der
    Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung, die Sicherstellung der
    selbstständigen Flucht der Beschäftigten sowie das Löschen von brennenden
    Personen

Die Theorie beträgt mindestens zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bei normaler Brandgefährdung, zum Beispiel im Verwaltungsbetrieb.

Betriebsspezifische Besonderheiten können eine längere Ausbildung erfordern. Zudem sind praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen notwendig, etwa zu deren Handhabung, Funktion, Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit.

Bei erhöhter Brandgefährdung im Betrieb bilden die betriebsspezifischen Besonderheiten wie zum Beispiel das Löschen von Fettbränden, das Verhalten im Brandfall bei Gasanlagen und unkontrolliertem Gasaustritt oder Schweiß- und Lötarbeiten sowie das Einweisen in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich den Abschluss der Ausbildung.

Der Arbeitgeber ist für die Auswahl und Qualifikation eines Brandschutzhelfers verantwortlich. Er muss nach der theoretischen Unterweisung und den abschließenden praktischen Übungen die ausgebildeten Beschäftigten schriftlich als Brandschutzhelfer bestellen und in die betrieblichen Gegebenheiten einführen.

Wenn keine wesentlichen betrieblichen Abweichungen wie eine veränderte Brandgefährdung oder Neuerungen der Brandschutzordnung eintreten, sollte die Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren wiederholt werden.

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung geht also deutlich über die Inhalte der regelmäßigen Unterweisung aller Beschäftigten hinaus, die sich auf die im jeweiligen Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (z. B. Feuerlöscher) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Fluchtwege, Sammelstelle) bezieht.

Qualifikation der Ausbilder

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern muss durch fachkundige Personen erfolgen. Fachkundig ist, wer über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit verfügt und sich regelmäßig im Brandschutz fortbildet.

Die Ausbildung durchführen können Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis, Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Brandschutzausbildung (z. B. Sifas der BGN), Personen mit abgeschlossenem Studium in der Fachrichtung Brandschutz, aber auch Mitglieder der Feuerwehr mit erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang „Gruppenführer(in)“.

Rechtslage

Die Technische Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A 2.2) nennt die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern und gibt Infos zu deren Ausbildung und Aufgaben in den Betrieben. Die für jeden Betrieb individuelle Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in vielen Fällen ausreichend. Aber je nach Art der vorliegenden Brandgefährdung im Betrieb kann eine höhere Ausbildungsquote sinnvoll beziehungsweise erforderlich sein, beispielsweise

  • bei Tätigkeiten mit brennbaren Stoffen wie der Benutzung von Erd- und Flüssiggasanlagen oder Schweiß- und Lötarbeiten bei Instandhaltungsmaßnahmen oder beim Betreiben von Frittiereinrichtungen oder
  • bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte oder Anwesenheit vieler Personen.

Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter (z. B. durch Urlaub, Krankheit und Fortbildung) zu berücksichtigen.

Gut zu wissen: Beschäftigte im aktiven Feuerwehrdienst mit abgeschlossener Grundausbildung können ohne zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden, wenn sie mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht wurden.

Mehr zum Thema Brandschutz

Weitere Artikel zum Thema

HR-Team v. l.: Sophie Frei (Training & Quality Manager), Nina Mahnke (Leiterin Personal- & Qualitätsmanagement) und Juli Näger (Junior Personalreferentin), Platzl Hotels
„Was du kannst, macht uns noch besser.“ Mit dieser Devise und einer runderneuerten Personal-Strategie starten die Platzl Hotels München in die Zeit nach Corona. Eine ehemals administrativ geprägte HR-Struktur wurde in eine strategisch ausgerichtete Personal-Kultur[...]
Brooke Cagle, Unsplash
Die wertebewusste Generation Z hat klare Ansprüche an ihre zukünftigen Arbeitgeber. In einem gemeinsamen Projekt der Fachhochschule Wien der WKW und hokify, der mobilen Job-Plattform, wurde das Bewerbungs- & Jobsuche-Verhalten der Generation Z analysiert.[...]
M_a_y_a | iStockphoto
Mit der Verlängerung des Lockdowns auch über Ende 2020 hinaus war für viele Gastgeber klar, dass Kurzarbeit auch 2021 eine große Rolle spielen wird. Doch was muss steuerrechtlich beachtet werden, wie wird die Urlaubsplanung beeinflusst[...]
Hannah Busing, Unsplash
Kaum ein Jahr in der Hotelbranche im Einsatz hat die innovative Analyse zur Mitarbeiterbindung „HoLoy“ bereits erfolgreich am Hospitality HR Award 2023 der Deutsche Hotelakademie teilgenommen. In der Kategorie Mitarbeiterbindung und -entwicklung erreichte der „Hotel-Loyalitätsindex“,[...]
Lasse Bergqvist, Unsplash
Gefahrstellen an Maschinen sind möglich – trotz aller Sicherheitsmaßnahmen bei Entwicklung und Konstruktion. Maschinenhersteller müssen die Betreiber vor diesen Restgefahren warnen. Entsprechend sind Sicherheitshinweise elementarer Bestandteil der technischen Begleitunterlagen. Warnhinweise finden sich in den Betriebsanleitungen[...]