Wichtige Fakten und Empfehlungen aus dem Merkblatt
- Cannabis-Konsum und Arbeitsrecht: Obwohl Cannabis nun unter bestimmten Bedingungen legal konsumiert werden darf, gilt am Arbeitsplatz weiterhin eine strikte Null-Toleranz-Politik. Ähnlich wie bei Alkohol, können Arbeitgeber den Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit verbieten. Dies kann durch Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge geregelt werden.
- Nachweis und Prävention: Der Nachweis von Cannabiskonsum gestaltet sich oft schwierig. Drogentests sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, und es fehlen verbindliche Kriterien, um den Einfluss von Cannabis auf die Arbeitsleistung genau zu bestimmen. Daher empfiehlt die DGUV, präventiv tätig zu werden und Schulungen für Führungskräfte anzubieten, um Suchtprävention zu fördern und einen Stufenplan bei Verdacht auf Konsum zu implementieren.
- Folgen des Cannabiskonsums: Kurzfristig kann der Konsum von Cannabis zu Euphorie, erhöhter Risikobereitschaft und verlängerten Reaktionszeiten führen, was die Unfallgefahr erhöht. Langfristig besteht die Gefahr von psychischen Erkrankungen und dauerhafter Arbeitsunfähigkeit. Unternehmen sollten daher Maßnahmen zur Prävention ergreifen und bei Verdacht auf Sucht eingreifen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Arbeitgeber können Cannabiskonsum am Arbeitsplatz generell untersagen. In sicherheitsrelevanten Bereichen, wie beim Umgang mit Maschinen oder Fahrzeugen, ist ein solches Verbot besonders wichtig und sollte vertraglich festgehalten werden.
Die Legalisierung von Cannabis erfordert von Unternehmen eine proaktive Auseinandersetzung mit dem Thema. Durch klare Regelungen, Schulungen und präventive Maßnahmen können Arbeitgeber die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter gewährleisten. Eine umfassende Betriebsvereinbarung und die Schulung der Führungskräfte sind hierbei essenziell.
Für weitere Details und Handlungsempfehlungen bietet die DGUV einen umfassenden Leitfaden, der hier kostenlos auf ihrer Website heruntergeladen werden kann.