Anzeige
Suche

BGN-Sicherheitstipp: Hautkrebs vermeiden mit dem richtigen Sonnenschutz

Die Arbeit im Freien bei Sonnenschein ist nicht ohne Gefahr – z.B. in der Außengastronomie. Aber die Hitze mag dabei das kleinere Problem sein. Wie Messungen der Gesetzlichen Unfallversicherung zeigen, kann Personal bei Tätigkeiten im Freien das Mehrfache einer Sonnenbranddosis am Tag abbekommen. Das kann hellen Hautkrebs verursachen. Die Messergebnisse lassen keinen Zweifel: Menschen, die im Freien arbeiten, müssen sich schützen.
geralt, Pixabay

Die Möglichkeiten vorzubeugen sind vielfältig, jedoch immer auch abhängig vom Arbeitsplatz. Am effektivsten ist es natürlich, Arbeitsplätze zu beschatten. Wenn das nicht möglich ist, sollte der Arbeitgeber zunächst organisatorische Maßnahmen prüfen, also beispielsweise Arbeitszeiten in den Vor- oder Nachmittag verlegen, um die heftige mittägliche Sonneneinstrahlung zu vermeiden. Für Körperstellen, die nicht auf andere Weise geschützt werden können, muss die die Sonnencreme mit höchstem Lichtschutzfaktor herhalten. Je nach Arbeitsplatz können einzelne Beschäftigte ein Übriges tun: Die Kleidung sollte möglichst langärmlig sein – in der Sommerhitze eher unangenehm – und es können Kopfbedeckungen getragen werden.

Wichtig zu wissen: Heller Hautkrebs ist zunächst unauffällig. Deshalb bringt oft erst ein Gang zum Hautarzt Klärung. Wird heller Hautkrebs aber früh genug erkannt, kann er gut behandelt werden. Heller Hautkrebs durch Sonnenstrahlung kann als Berufskrankheit anerkannt werden.
Wie sich Beschäftigte, die häufig im Freien arbeiten, vor den Gefahren durch die Sonne schützen können, zeigt auch ein Film der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Zum BGN Faltblatt Sonnenschutz

Weitere Artikel zum Thema

kaboompics, pexels
+++ Überbrückungshilfe IV: Hinweise zu förderfähigen Sach- und Personalkosten +++ Überbrückungshilfe IV: Abschlagszahlungen laufen an +++ Übersichten zu aktuellen Corona-Regelungen +++ CovPassCheck-App zeigt demnächst auch Booster an +++ Gastgewerbeumsatz 2020 und 2021 so schwach wie[...]
Scar1984, iStockphoto.com
Viele Unternehmen sichern ihre Mitarbeiter mit sogenannten Zukunftssicherungsleistungen gegen allerlei Ungemach ab. Damit solche Gehaltsextras auch steuerfrei bleiben, kommt es auf die richtige vertragliche Gestaltung an.[...]
Pixabay | Over
Wer war zuerst da: Der Gast, der falsche Namen auf die Dokumente zur Kontaktnachverfolgung schreibt oder der Gastronom, der keine digitale Lösung einsetzt, sondern die sonst verpönten Dokumente hortet? Und wieviel hat die Registrierungspflicht mit[...]
BRIXLANGE Rechtsanwälte
Umsatzrückgänge oder eine Neuausrichtung des Betriebs sind nur zwei Beispiele, in denen eine betriebsbedingte Kündigung von Mitarbeitern im Hotel- und Gastgewerbe notwendig wird. Für den künftigen Erfolg des Unternehmens ist es wichtig, lange Rechtsstreitigkeiten von[...]
L'Osteria
Die Herbst-Wintersaison stellt vor dem Hintergrund der Coronakrise für viele Betriebe eine Herausforderung dar. Um seine Gäste sowie Mitarbeiter zu schützen und das Geschäft aufrechtzuerhalten, verfolgt L’Osteria verschiedene Maßnahmen für den Innen- und Außenbereich und[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.