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Achtung: Ungültige AU-Bescheinigungen im Umlauf

Der DEHOGA warnt erneut vor fragwürdigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die ohne echten Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt werden. Ein neues Online-Angebot für die Erstellung einer AU steht in der Kritik.
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Der DEHOGA warnt erneut vor fragwürdigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die ohne echten Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt werden. Eine neues Online-Angebot für die Erstellung einer AU steht in der Kritik.

 Aktuell sorgt die Plattform https://medly-au.com/ (ehemals medicare-au.de) für Aufsehen. Über diese Website können Nutzer nach einer sogenannten Selbstdiagnose und ohne jegliche Kommunikation mit einem Arzt eine AU-Bescheinigung erhalten. Das Verfahren erfolgt rein digital über ein automatisiertes Anamnesesystem. Solche AU-Bescheinigungen sind in Deutschland nicht rechtsgültig und begründen keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Für Unternehmen ist es oft schwierig, diese unseriösen Bescheinigungen zu erkennen, da der Name der Plattform auf den Dokumenten nicht erscheint. Die Bescheinigungen ähneln dem früheren „gelben Schein“ und enthalten bei gesetzlich Versicherten die Angabe „Privatarzt“. Zudem werden sie nicht als elektronische AU (eAU) ausgestellt. Laut der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz steht insbesondere ein angeblicher Arzt namens Dr. T. Mueller im Fokus, vor dem ausdrücklich gewarnt wird.

Arbeitgeber, die Zweifel an der Echtheit einer AU-Bescheinigung haben, können sich an die Krankenkasse des betroffenen Mitarbeiters wenden. Zudem kann es sinnvoll sein, das Personal darüber aufzuklären, dass eine rechtmäßige AU immer einen persönlichen Kontakt mit einem Arzt – sei es vor Ort, per Videosprechstunde oder telefonisch – voraussetzt. Unternehmen sind nicht verpflichtet, bei nicht ordnungsgemäß ausgestellten Bescheinigungen eine Entgeltfortzahlung zu leisten.

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Angesichts der steigenden Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die 2023 rund 77 Milliarden Euro betrugen, fordert der DEHOGA verstärkte Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung und eine Entlastung der Betriebe. Deutschland verzeichnet in diesem Bereich die höchsten Arbeitgeberleistungen in Europa, was die wirtschaftliche Belastung der Unternehmen zusätzlich erhöht. Arbeitgeber sollten daher wachsam sein und bei Verdachtsfällen konsequent handeln.

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