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Aktive Altersvorsorge als Mitarbeitermotivation

Im Gastgewerbe herrscht Fachkräftemangel. Jeder Koch und jede Servicekraft ist heiß umworben, Verbände und IHK fordern bereits, die gastgewerblichen Berufe als Mangelberufe einzustufen. Umso wichtiger, dass das vorhandene Personal gehalten und motiviert wird. Und das muss nicht immer „mehr Geld“ bedeuten, wie das Beispiel von Hans Heberlein zeigt. Er setzt auf das Thema Betriebsrente.
Betriebliche Altersvorsorge zur Mitarbeiterbindung.urbancow | iStockphoto.com
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Experten empfehlen schon lange, das Geld, das für Stellenanzeigen und Recruiting, aber auch für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter ausgegeben wird, lieber in das vorhandene Personal zu investieren und diese an das Unternehmen zu binden. Doch eine einfache Lohnerhöhung greift dabei meist zu kurz. „Lohnerhöhungen werden auf Dauer teuer und führen, partiell angewendet, zu einer Schieflage im Gehaltsgefüge“, sagt Hans Heberlein, Besitzer der Hotels „Zum alten Schloss“ in Kirchensittenbach bei Nürnberg. Der Hotelier betreibt ein Haus mit fast 60 Zimmern, Tagungsbereichen und umfangreicher Gastronomie. Mehr als 30 Mitarbeiter sorgen dafür, dass es den Gästen an nichts mangelt – und die müssen bei Laune gehalten werden. Heberlein: „Wir haben tolle Mitarbeiter und wollten was für sie tun, ohne uns dabei finanziell zu überheben.“

Aktive Vorsorgeberatung

Jeder Mitarbeiter sollte sich Gedanken über seinen Ruhestand machen – und vielleicht ist es auch Aufgabe der Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass Vorsorge für das Alter enorm wichtig ist. „Die Renten von morgen reichen nicht mehr aus, und da wollen wir ansetzen“, sagt Heberlein. Unter dem Stichwort Betriebliche Altersvorsorge hat das Unternehmen schon vor Jahren den Mitarbeitern das Angebot gemacht, Teile ihres Bruttolohnes zur Seite zu legen und Sozialabgaben und Lohnsteuer darauf zu sparen. Damit sich der Sparbeitrag lohnt, das Nettogehalt aber möglichst wenig belastet wird, legt das Hotel 20 Prozent der angesparten Beträge obendrauf. „Da wir ebenfalls an den Abgaben sparen, ist es nur legitim, diesen Betrag an die Mitarbeiter weiterzureichen“, begründet der Hotelier die Zuwendung.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), welches zum 1. Januar in Kraft getreten ist, können Sparbeträge flexibel festgelegt werden. Zudem wurden die Höchstsätze verdoppelt, so dass 2018 bis zu 6420 Euro steuerfrei gespart werden können. Die Hälfte davon bleibt sozialabgabenfrei. „Dies ist aber vor allem für die Mitarbeiter interessant, die überdurchschnittlich verdienen“, sagt Heberlein. Alle anderen müssten aus ihrem Nettogehalt ihren Lebensunterhalt bestreiten und könnten keine größeren Rücklagen bilden.

Belohnung loyaler Mitarbeiter

„Uns war es wichtig, nicht nur die Eigeninitiative der Mitarbeiter zu fördern, sondern selbst aktiv zu werden“, sagt der Hotelier und hat deshalb mit den Experten von aus Würzburg eine Betriebsrente entwickelt. Jeder, egal ob er einen Eigenanteil spart oder nicht, bekommt je nach Betriebszugehörigkeit eine Rente angespart. Los geht es nach der Probezeit mit 30 Euro pro Monat. Nach drei Jahren steigt der Sparbeitrag auf 50 Euro, nach zehn Jahren auf 100 Euro. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die schon 25 Jahre und länger bei uns sind, bekommen 150 Euro im Monat“, sagt Heberlein.

Die Betriebsrente wird auf den Mitarbeiter angelegt und bleibt auch dessen Eigentum, wenn er das Unternehmen verlässt. „Der Schmerz ist aber groß, denn diesen Bonus muss man anderswo erstmal zusätzlich verdienen“, lacht der Chef.

Das sich die Kontinuität auch das Betriebsklima und damit auch auf die Servicequalität auswirkt, lässt sich an vielen positiven Bewertungen auf den gängigen Hotelportalen ablesen. Gäste loben das Haus wegen der Angestellten, die „teils schon über Jahre das Hotel positiv prägen“.

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