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Unterstützungskassen als Finanzierungsform – es geht auch ohne Bank

Für das finanziell gesehen sensible Gastgewerbe wäre eine verlässliche Finanzausstattung überaus wünschenswert. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse wäre dafür ein passendes Instrument. Aber wie funktioniert das?
AUTHENT Gruppe

Um besser Krisensituationen durchstehen zu können, notwendige Investitionen vorzunehmen oder teure Reparaturen zahlen zu können, braucht ein Betrieb des Gastgewerbes nicht unbedingt eine Bank. Der Hotelier, der Caterer oder die Bäckereikette können stattdessen ihre Belegschaft mit ins Boot nehmen, und zwar über ein firmeneigenes Versorgungswerk mit dem sperrigen Begriff „Pauschaldotierte Unterstützungskasse“.

Ur-eigentlich beschreibt sie den versicherungsfreien Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Das Grundprinzip: Die Belegschaft zahlt ihre bAV-Beiträge in die U-Kasse ein, der Arbeitgeber legt diese Gelder gewinnbringend und sinnvoll im eigenen Unternehmen an, und zum Renteneintritt zahlt der Arbeitgeber die bAV-Beiträge plus Zinsen in einer Summe wieder aus. Ein Thema, das nicht unbedingt die Aushilfskraft interessiert, wohl aber die Angestellten im kaufmännischen Bereich, diejenigen in leitender Position oder diejenigen in Schlüsselpositionen zum Beispiel in der Küche.

Wie sicher ist eine Unterstützungskasse?

Abgesichert werden die bAV-Ansprüche über den Pensionssicherungsverein PSV. Aus Arbeitgebersicht sind alle Zahlungsvorgänge genau kalkulierbar. Aus Sicht der Belegschaft gleicht das Prinzip einem Banksparbuch, denn ihre Gelder verzinsen sich vom ersten Euro an. Deshalb nennen Fachleute die pauschaldotierte U-Kasse auch „Unternehmensbank“.

Finanzämter erkennen U-Kassen als soziale Einrichtungen an, verbunden mit einigen Steuervergünstigungen. Aber auch dafür sind manche Bedingungen zu beachten. Damit die U-Kasse auch vor dem Finanzamt besteht, braucht es neben der Mitwirkung einer kompetenten Steuerberatung natürlich professionelle Unterstützung. Die Kosten für die Einrichtung einer U-Kasse sind überschaubar und voll steuerabzugsfähig.

Welches sind die betriebswirtschaftlichen Effekte einer U-Kasse?

Entscheidend aus Arbeitgebersicht sind aber die betriebswirtschaftlichen Effekte. Diese sind so hoch, dass Arbeitgeber statt der bei einer herkömmlichen, versicherungsförmigen bAV üblichen und vorgeschriebenen 15 Prozent Arbeitgeber-Zulage – freiwillig – meist 30 bis 50 Prozent hinzugeben, öfters sogar 100 Prozent.

Rechenbeispiel für einen mittleren Gastronomiebetrieb mit 30 Mitarbeitenden: Jeder, jede zahlt, per nettolohnoptimierter Gehaltsumwandlung finanziert, Monat für Monat 100 Euro ein. Der Chef oder die Chefin legt nochmal 50 Euro dazu. Macht im Jahr zusammen 54.000 Euro. Damit ließe sich schon einiges anstellen. Bei einem größeren Betrieb mit beispielsweise 300 Mitarbeitenden käme seriös eine halbe Million Euro zusammen, mit der sich beispielsweise eine neue Filiale eröffnen ließe.

Unternehmen nutzen die Mittel aus einer U-Kasse nicht nur für Investitionen, sondern häufig auch zur Ablösung bestehender, teurer Bankkredite. Einfach, um sich aus der Abhängigkeit von Banken mit ihren gerade bei Gastronomiebetrieben schwierigen Konditionen und Bonitätsanforderungen zu lösen. Der finanzielle Vorteil liegt in den künftigen Zinseinsparungen.

Welche Nutzen bringt die U-Kasse zusätzlich?

Die U-Kasse ist ein wenig mit einer Mitarbeiterbeteiligung zu vergleichen, wenngleich ohne Mitspracherecht. Da die Mitarbeitenden gewissermaßen jeden Tag ihre eigene betriebliche Altersvorsorge an ihrem Arbeitsplatz arbeiten sehen, fördert dies die Mitarbeiterbindung und wirkt als Argument am heiß umkämpften Arbeitsmarkt.

Ein für das Gastronomiegewerbe bedeutender Neben-Effekt sind die so genannten Fluktuationsgewinne: Kündigt ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Jahren, verfallen die eingezahlten Beiträge vollständig zu Gunsten des Arbeitgebers. Umkehrschluss: Um ihre bAV nicht zu gefährden, bleibt die Belegschaft als Team länger erhalten.

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