Suche

Flexible Geldanlage schützt das Firmenvermögen

Wer sein Betriebsvermögen nach mehreren guten Jahren nur auf dem Konto parkt, kann es unter Umständen nachhaltig schädigen. Experten raten, ein Vermögensverwaltungskonzept dafür zu entwickeln.

Geldpolster sollten gut angelegt werden, eine Vermögensverwaltung ist sinnvoll.golero, iStockphotogolero, iStockphoto

Nach vielen Jahren glänzender Konjunktur, ständigen Hochständen bei den Übernachtungszahlen und im Deutschlandtourismus und dem generellen Wunsch der Deutschen, es sich im Gastgewerbe gutgehen zu lassen, haben viele Hoteliers und Gastronomen ein formidables finanzielles Polster zugelegt – will heißen: Die Firmenkonten sind prall gefüllt.

„Das ist natürlich eine komfortable Situation für gastgewerbliche Unternehmer, die dadurch Ruhe und Gelassenheit gewinnen. Aber genauso ist das Betriebsvermögen auch ungeschützt, wenn es einfach auf dem Konto geparkt wird – die steigende Inflation und mögliche Negativzinsen der Bank für hohe Einlagen können auf Dauer spürbar Geld kosten“, warnt der Düsseldorfer Vermögensverwalter Mark Bügers (Rhein Asset Management) und rechnet musterhaft vor: „Wer beispielsweise 500.000 Euro auf einem normalen Girokonto hat, verliert allein durch die Inflation jährlich rund zwei Prozent an Wert. Zusätzlich können bis zu 0,4 Prozent der Summe an Gebühren fällig werden. Pro Jahr kann dies also einen Wertverlust von rund 12.000 Euro ausmachen.“

Das müsse aber nicht sein, betont der Vermögensverwalter, dessen Gesellschaft auch viele Betriebsvermögen betreut. Er sagt: „Grundsätzlich können Gastronomen und Hoteliers für ihr Unternehmen die gleichen Instrumente in Anspruch nehmen wie in der privaten Vermögensverwaltung. Sie sollten aber eher auf einen kurzfristigen Anlagehorizont setzen und das Risikomanagement vor die reine Ertragssicht setzen. Denn es kann natürlich sein, dass das Firmenvermögen kurzfristig benötigt wird, sei es, um eine Schwächephase zu überstehen oder eine Wachstumschance zu nutzen.“ Für Mark Bügers und seine Kollegen stehen daher sehr liquide Anlagen im Fokus, zum Beispiel substanzstarke Aktien, kurzlaufende Anleihen oder auch passive Investments wie ETFs, die sehr günstig und leicht zu verkaufen sind und einen Index nachbilden. Ausgeschlossen in der unternehmerischen Vermögensverwaltung hingegen seien für Rhein Asset Management geschlossene Fondsprodukte oder auch Private Equity-Beteiligungen. „Auch wenn dies grundsätzlich interessante, unternehmerisch geprägte Produkte sein können, eignen sie sich nicht für eine flexible Anlage des Betriebsvermögens. Das Geld wird zu stark darin gebunden, sodass ein schneller Ausstieg nicht möglich ist.“

Partner aus dem HORECA Scout

Für Unternehmer im Gastgewerbe ist aber wichtig, ein Vermögensverwaltungskonzept wirklich auch zu verstehen, betont Alexander Etterer, Partner der Wirtschaftsprüfungskanzlei Rödl & Partner und verantwortlich für das Team „Wealth, Risk & Compliance“, das verschiedene Dienstleistungen rund um das Vermögen für Unternehmer, Familien und Institutionen anbietet. „Hoteliers und Gastronomen benötigen einen vertrauensvollen Partner, dessen Strategie sie umfassend mittragen und dessen Handwerk sie nachvollziehen können. Dabei kann zum Beispiel eine Vermögensausschreibung helfen, die die Suche nach geeigneten Vermögensverwaltern erleichtert.“ Etterer und sein Team führen diese Ausschreibungen seit vielen Jahren durch und überprüfen auch die Ergebnisse und Tätigkeiten des Vermögensverwalters (Vermögensreporting).

Canva
Recht und Compliance

Gekündigt und sofort krank: Warum Arbeitgeber mit Misstrauen allein nicht weiterkommen

Ein Mitarbeiter kündigt und wird prompt krank – die Krankschreibung endet passgenau vor dem Resturlaub. Viele Arbeitgeber kennen dieses Muster und sind versucht, die Lohnfortzahlung zu streichen. Doch Vorsicht: Ein aktuelles Urteil zeigt, wie schnell der Verdacht allein zur teuren Falle wird. Wann reicht ein auffälliges Timing aus, um die Krankschreibung anzuzweifeln? Und was müssen Gastgeber konkret in der Hand haben, bevor sie handeln?

Steuerberatungsgesellschaft Schnitzler & Partner
Finanzen und Controlling

Kauf einer Unternehmensimmobilie: Neue Chancen bei der Kaufpreisaufteilung

Die aktuelle Rechtsprechung erweitert den Spielraum bei der Bewertung von Grund und Boden und kann – richtig genutzt – zu höheren Abschreibungsvolumen führen. Eine professionelle Beratung zur Kaufpreisaufteilung kann bei größeren Immobilienerwerben erhebliche Steuervorteile erschließen. Zugleich sollte der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Effekt stehen.

Vernetzte Fallen wie die von Rentokil monitoren etwaige Schadnageraktivitäten rund um die Uhr. © Rentokil Initial
Recht und Compliance

Rodentizid-Verbot: Warum Gastronomiebetriebe ihre Schädlingsprävention jetzt umstellen müssen

Die Schädlingsbekämpfung steht vor einem Paradigmenwechsel: Ab Mitte 2026 dürfen Giftköder gegen Nagetiere nur noch bei akutem Befall eingesetzt werden. Die bisher übliche vorbeugende Dauerbeköderung wird verboten. Für Hotels und Gastronomiebetriebe bedeutet das: Wer seine Präventionskonzepte nicht rechtzeitig anpasst, riskiert rechtliche Konsequenzen und gefährdet Hygienezertifikate.

Kemal Üres
Führung, Management und Leadership

Neue Folge „Kemal Rettet“: Wenn Leidenschaft nicht mehr reicht

70 Stunden in der Woche – für vier Euro netto. Kann ein Café überleben, wenn die Inhaberin alles gibt, aber die Zahlen gegen sie arbeiten? Kemal Üres zeigt in Braunschweig, wo selbst bei zufriedenen Gästen die Gefahr lauert – und warum Herzblut allein keine Miete zahlt.

NESTO; Pawel Czerwinski, Pexels
Arbeitszeit, Dienstplan, und Schichtplanung

KI-gestützte Personalverwaltung: Wie Sprachsteuerung den HR-Alltag in der Gastronomie revolutioniert

Die Nesto Software GmbH präsentiert auf der INTERNORGA 2026 eine KI-gestützte Automatisierungslösung, die Personalverantwortlichen in Gastronomie und Hotellerie zeitaufwändige Routinearbeiten abnimmt. Das System NORA beantwortet HR-Anfragen per Spracheingabe und automatisiert wiederkehrende Verwaltungsprozesse. Was bedeutet das für Betriebe, die täglich mit Schichtplänen, Saisonverträgen und Compliance-Vorgaben jonglieren?

Weitere Artikel zum Thema

Dr. Christopher Riedel
Die Nachfolge in familiengeführten Hotel- und Gastronomiebetrieben bringt zahlreiche rechtliche und steuerliche Hürden mit sich, die oft unterschätzt werden. Von der rechtssicheren Testamentserstellung über Pflichtteilsansprüche bis hin zur steuerlichen Optimierung durch Schenkungen – die Planung[...]
Dr. Christopher Riedel
Rob Daly | iStockphoto
Wer keinen notariellen Ehevertrag abgeschlossen hat, lebt automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass ein Ehegatte bei der Scheidung die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens verlangen kann – also gegebenenfalls auch vom Firmenvermögen.[...]
Rob Daly | iStockphoto
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.