Familienrechtliche Probleme können Unternehmen aufs Spiel setzen

Wer keinen notariellen Ehevertrag abgeschlossen hat, lebt automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass ein Ehegatte bei der Scheidung die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens verlangen kann – also gegebenenfalls auch vom Firmenvermögen. Im Hinblick auf den unternehmerischen Vermögensschutz ist ein präziser und rechtssicherer Ehevertrag damit zwingend notwendig.
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Was genau ist ein Ehevertrag?

Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, in dem sie für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung, individuelle Regeln festlegen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen. Normalerweise leben die Ehepartner in Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung wird dann geschaut, was jeder von ihnen bei Beginn der Ehe hatte und welches Vermögen jeweils bei Ende der Ehe beziehungsweise der Zugewinngemeinschaft vorhanden ist. Die Zugewinne beider Partner werden addiert und das Ergebnis durch zwei geteilt. Demjenigen Partner, dessen Vermögen sich weniger positiv entwickelt hat, steht gegenüber dem anderen ein finanzieller Ausgleichsanspruch zu, durch den die vom Gesetz beabsichtigte hälftige Teilung des gemeinsamen Zugewinns erreicht wird. Ist das nicht gewünscht, können abweichende Regeln durch einen Ehevertrag vereinbart werden.

Warum sollten Hoteliers und Gastronomen über einen Ehevertrag nachdenken?

Im Jahr 2018 betrug die Scheidungsquote in Deutschland knapp 33 Prozent, das heißt auf eine Eheschließung kamen rechnerisch ca. 0,3 Ehescheidungen. Knapp 150.000 Ehen in Deutschland wurden 2018 geschieden. Darunter waren sicherlich nicht wenige Unternehmer-Ehen. „Eine Scheidung kann die gleichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf ein Unternehmen haben wie die derzeitige durch die Covid-19-Pandemie ausgelöste ökonomische Krise. Die Scheidung kann wirtschaftlich sehr gefährlich sein und sowohl das unternehmerische als auch das private Vermögen erheblich beschädigen“, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Christopher Riedel, Experte für Erbrecht und Vermögensnachfolge. Ein Unternehmer sei aus familienrechtlicher Sicht deutlich angreifbarer als ein Angestellter, und Fragestellungen mit familienrechtlichem Bezug könnten ein Unternehmen wesentlich stärker und plötzlicher in der Substanz beschädigen als beispielsweise eine nicht ganz optimal formulierte Klausel im Gesellschaftervertrag.

Was ist in einem Ehevertrag möglich?

In einem Ehevertrag können verschiedene Regelungen getroffen werden. „Unternehmer können das Anfangsvermögen genau festhalten, den Zugewinnausgleich beschränken oder auch Gütertrennung vereinbaren. Dann gibt es bei der Scheidung überhaupt keinen Ausgleich. Durch die Gütertrennung erfolgt eine vollständige Trennung der Vermögen beider Ehegatten oder Lebenspartner, ohne dass nach der Scheidung der Ehe von einem der beiden ein Zugewinnausgleich zu gewähren ist.“, erklärt Dr. Christopher Riedel. Der Rechtsanwalt betont: „Bei einer güterrechtlichen Auseinandersetzung steht schnell das Firmenvermögen zur Disposition, weil im Scheidungsfalle beispielsweise hohe Forderungen des Ehepartners auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt drohen. Durch vernünftige Regelungen kann das unternehmerische Vermögen auch im Scheidungsfall weitreichend geschützt werden.“

Wo liegt ganz konkret das Risiko für Hoteliers und Gastronomen ohne Ehevertrag?

Das ist ganz einfach, führt Christopher Riedel aus. Ohne Ehevertrag drohe im Scheidungsfall nach dem Gesetz ein Ausgleich des während der Ehe entstandenen Wertzuwachses eines Unternehmens in bar. Denn wer keinen notariellen Ehevertrag abgeschlossen habe, lebe automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. „Das heißt, dass das gesamte Vermögen – und damit auch das Firmenvermögen – dem Zugewinnausgleich unterliegt. Daher kann ein Ehegatte im schlimmsten Fall bei der Scheidung die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens von dem anderen Ehegatten verlangen. Das führt in der Praxis häufig dazu, dass das Unternehmen an sich auf dem Spiel steht. Welcher Unternehmer kann schon aus dem Privatvermögen die Hälfte der während der Ehe entstandenen Firmenwert-Steigerung aufbringen? Oft müssen hierzu Unternehmensanteile oder andere Vermögenswerte schnell veräußert werden.“

Wie kann ein Ehevertrag für den Vermögensschutz gestaltet werden?

Es ergibt viel Sinn, das Unternehmen durch einen rechtlich sauber formuliert und notariell beurkundeten Ehevertrag aus dem Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten herauszunehmen. Als Ausgleich dafür kann laut Dr. Christopher Riedel die wirtschaftliche Absicherung des anderen Ehegatten auf andere Weise sichergestellt werden, beispielsweise durch laufende Unterhaltszahlungen oder die Übertragung anderer Vermögenswerte. „Damit können auch bestimmte, beispielsweise durch Kindererziehung und Rücksichtnahme auf den unternehmerisch tätigen Ehegatten entstandene, Nachteile ausgeglichen werden. Im Hinblick auf den unternehmerischen Vermögensschutz ist der Ehevertrag aber im Grunde zwingend notwendig.“

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