Doch neben ungeklärten Aufenthaltsberechtigungen und Arbeitserlaubnisvorschriften stellt sich für viele Unternehmen die Frage, über welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ausländischem Berufsabschluss tatsächlich verfügen. Genau dafür gibt es die berufliche Anerkennung für ausländische Fachkräfte.
Berufsanerkennung
Schon seit 2012 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss anerkennen zu lassen. In einem solchen Verfahren wird offiziell und rechtssicher ermittelt, wie groß die Übereinstimmung einer angegebenen, ausländischen Qualifikation mit dem vergleichbaren deutschen Referenzberuf ausfällt. Das Ergebnis ist ein Anerkennungsbescheid, der das Ergebnis dieser Gleichwertigkeitsprüfung darstellt und dazu beiträgt, dass die Wirtschaft ausländische Fachkräftepotenziale bestmöglich nutzen kann.
Die Berufsanerkennung obliegt den Kammern, allerdings bietet das Internetportal der Bundesregierung zur Berufsanerkennung unter anerkennung-in-deutschland.de mit dem „Anerkennungsfinder“ ein Tool, mit dem man die zuständige Stelle auch selber ermitteln kann. Wichtig, gerade im Hinblick auf die Beschäftigung von Flüchtlingen: Eine Anerkennungsprüfung ist auch dann möglich, wenn keine formalen Dokumente über die Qualifikationen vorliegen (etwa, weil Zeugnisse verloren gegangen oder vernichtet sind).