Suche

BGN veröffentlicht Brandschutz-Checkliste

Die Statistiken der Schäden an Personen und Betrieben, die durch Brände in den letzten Jahren ausgelöst wurden, sprechen eine eindeutige Sprache. Neben dem menschlichen Leid besitzen Brandereignisse in Betrieben das Potenzial, diese finanziell zu vernichten. Die BGN weist detailliert auf Gefahren hin und hat nun eine Mustercheckliste zur Brandverhütungsschau zusammengestellt.
bgton | iStockphoto
Anzeige

Zahlen und Fakten

Rund 200.000 Brände im Jahr bei denen im Schnitt jeden Tag ein Mensch stirbt und 17 so schwer verletzt werden, dass sie unter dauerhaften Folgen ihrer Brandverletzungen leiden – das ist die traurige Bilanz der vergangenen Jahre. Zu diesem menschlichen Leid kommen die wirtschaftlichen Folgen: Über ein Drittel der Betriebe schafft nach schweren Brandereignissen den Neustart nicht.

Die Arbeitssicherheitsinformation ASI 9.30 der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) „Brandschutz im Kleinbetrieb“ enthält zahlreiche Hinweise und Maßnahmen zum baulichen und organisatorischen Brandschutz sowie Brandbekämpfung. In der Broschüre findet sich auch eine umfassende Prüfliste zur Brandverhütungsschau.

Unterschiedliches Brandverhalten

In der Broschüre werden u. a. die unterschiedlichen brennbaren Stoffe thematisiert, deren Brandverhalten sich ebenfalls stark unterscheiden kann. Das erklärt, warum auch unterschiedliche Löschmittel eingesetzt werden müssen. Nach DIN EN 2 werden brennbare Stoffe in fünf Brandklassen unterteilt:

  • Brandklasse A: Feste Stoffe (Holz, Papier, Kartonage, Kohle, Stroh, Textilien, Autoreifen)
  • Brandklasse B: Flüssige oder flüssig werdende Stoffe (Benzin, Alkohole, Wachse, Teer, Lacke, Harze)
  • Brandklasse C: Gase (Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff, Acethylen)
  • Brandklasse D: Metalle (Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium, Lithium)
  • Brandklasse F: Speiseöle und Speisefette (Öle und Fette, die in Fritteusen, Fettbackgeräten, Woks etc. Verwendung finden)

Fettbrände

Bei der Auswahl und Beschaffung von Feuerlöschmitteln ist darauf zu achten, dass sie für die entsprechende Brandklasse geeignet und zugelassen sind. Fettbrände in Fritteusen, Fettbackgeräten, Woks und anderen vergleichbaren Kücheneinrichtungen und -geräten werden eigentlich der Brandklasse F zugeordnet. Prinzipiell gehören Fette jedoch der Brandklasse B an. Aber wegen ihrer besonderen Gefahren und Eigenheiten müssen Fettbrände der gesonderten Brandklasse F zugerechnet werden.

Wenn Speiseöle oder -fette zu Frittierzwecken in Fritteusen, Fettbackgeräten oder Woks erhitzt werden, müssen also ungeachtet der Grundausstattung mit Feuerlöschern zusätzlich geeignete Feuerlöscher der Brandklasse F vorhanden sein. Fettbrände dürfen auf keinen Fall mit Wasser gelöscht werden, da dadurch eine heftige explosionsartige Reaktion ausgelöst wird.

Textilbrände

Brände durch Selbstentzündung von fett- bzw. ölverschmutzter Textilien sind eher unbekannt, aber nicht selten. Es sind Brandereignisse bekannt, bei denen sich die Wäsche entzündete, nachdem sie in der Waschmaschine gewaschen wurde. Die Broschüre informiert über die Grundregeln für die Vermeidung von Textilbränden durch Selbstentzündung sowie die richtige Handhabung, Prüfung und verschiedenen Arten von Feuerlöschern.

Mustercheckliste

Am Ende der Broschüre befindet sich eine Mustercheckliste für eine Brandverhütungsschau. Sie soll als Hilfsmittel für die Überprüfung des betrieblichen Brandschutzes im Gebäude dienen. Diese Liste ist jedoch nicht abschließend und muss auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes angepasst und ergänzt werden. Eine solche Überprüfung sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.

Die Information ASI 9.30 können Sie in der Medien-App lesen (App herunterladen über Google Play, App Store); Download oder in Form einer DIN-A5-Broschüre anfordern: www.bgn.de

PDF-Download der Broschüre inkl. Muster-Checkliste

Weitere Artikel zum Thema

BGN
An der Essensausgabe, beim Metzger, Bäcker oder im Foodtruck - Einmalhandschuhe signalisieren der Kundschaft, dass hier mit Lebensmitteln hygienisch umgegangen wird. Studien zeigen aber: Beim Bedienen bringen Handschuhe keinen Vorteil für die Hygiene, schaden aber[...]
Vorsicht vor persönlicher Haftung im Gastgewerbe.domoskanonos | iStockphoto.com
Auch Geschäftsführer-Gesellschafter einer GmbH, wie sie als Rechtsform in Hotellerie und Gastronomie üblich ist, unterliegen Haftungsrisiken. Diese gilt es zu kennen und gegebenenfalls abzusichern.[...]
mustafagull | iStockphoto
Die Hotelbranche ist auf dem Weg zu einer neuen Normalität: Die Wiedereröffnung der Hotels nach der Corona-bedingten Zwangspause war nur mit Umsetzung umfassender Hygieneregeln möglich. Die Gäste kehren allmählich zurück; viele stehen dem Hotelurlaub indes[...]
Miriam Grothe
Seit am 3. April die modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für von Corona betroffene Betriebe in Kraft getreten ist, sind zahlreiche Anträge gestellt worden. Nun treffen die ersten Genehmigungen ein und sorgen mit einem[...]
Marvin Meyer | Unsplash
Eltern einer Familie mit fünf minderjährigen Kindern hatten ein Hotel verklagt, weil es die Buchungsanfrage ablehnte und sich darauf berief, nur Gäste mit einem Mindestalter von 16 Jahren aufzunehmen. Auch in der Revision wurde zugunsten[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.