Die Ergänzungen zum Arbeitsschutzstandard müssen eingehalten werden, sobald Lockerungen in Kraft treten. Grundsätzlich gilt: Auf die Bedeutung der Hygienemaßnahmen und auf deren konsequente Umsetzung zur Unterbrechung von Infektionsketten kann nicht deutlich genug hingewiesen werden. Die Maßnahmen schützen Beschäftigte und Kunden gleichermaßen.
Unter anderem folgendes Material finden Betroffene auf der Webseite der Berufsgenossenschaft:
- Lüftungstechnische Maßnahmen in Räumen des Gastgewerbes
- Lüftungstechnische Maßnahmen in der Lebensmittelindustrie
- Stilllegung Trinkwasser-Installation
- Unterweisungskurzgespräch: Die Ausbreitung des Corona-Virus vermeiden
- Plakat: Die Ausbreitung des Corona-Virus verhindern
- Betriebsanweisung Coronavirus SARS-CoV-2
- Betriebliche Maßnahmen
- Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Kundenkontakt
- Pandemie- und Infektionsnotfallplan
- Gefährdungsbeurteilung Gastgewerbe
- Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS -CoV2- Arbeitsschutzstandards für Nahrungsmittel- und Getränkebetriebe
Die Broschüren stehen auf der BGN-Corona-Website zum Herunterladen bereit.