Anzeige
Suche

Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für die Schlussabrechnung bis 31.10.2023 verlängert

Das Bundeswirtschaftsministerium und die Länder haben in Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 31.10.2023 verlängert.
Mufid Majnun, Unsplash

Durch die Verlängerung gelten nun diese neuen Fristen:

Die Schlussabrechnungen für die Pakete 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November-/Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV) können nun bis zum 31. Oktober 2023 (bisher: 31. August 2023) eingereicht werden.

Darüber hinaus kann bis zum vorgenannten Termin eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt werden. Hierfür ist lediglich die Anlage eines Organisationsprofils im digitalen Antrags-System durch die prüfenden Dritten vorzunehmen.

Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen (bisher 31. Dezember 2023) werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert.

Die neuen Fristen sollen angesichts der angespannten Arbeitsbelastungen und des hohen Fachkräftebedarfs bei den eingebundenen Steuerberaterinnen oder Steuerberatern für eine gewisse Entlastung sorgen. Aktuell liegen den Bewilligungsstellen der Länder rd. 281.000 Schlussabrechnungen und rd. 251.000 Fristverlängerungen (von insgesamt rd. 830.000 einzureichenden Paketen) vor. Die Prüfungen in den Bewilligungsstellen sind angelaufen und rd. 18.000 Schlussbescheide wurden bislang erteilt.

Weitere Artikel zum Thema

Stefan Loebisch
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied vor wenigen Tagen in drei Urteilen, dass die Nutzung von Abbildungen einer Fototapete auf einer Website keine Verletzung von Urheberrechten darstellt. Eine der Fälle betraf auch ein Hotel, welches dann abgemahnt[...]
TBIT, Pixabay
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG/ „Heizungsgesetz“) regelt seit dem 1. Januar 2024 verbindlich den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen. Das Gesetz gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude gleichermaßen. Schrittweise soll damit bis zum[...]
Korten Rechtsanwälte
Am 26.01.2022 verhandelte der Bundesgerichtshof, kurz BGH, über die Klage eines Gastronomen, der von seiner Versicherung in Bezug auf seine Betriebsschließungspolice eine Entschädigung für coronabedingte Schließungen forderte. Der Anspruch wurde abgelehnt. Rebecca Gellert, Rechtsanwältin für[...]
Oppenhoff
Überraschend hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter dem 13.9.2022 nicht nur zu der Frage, ob Betriebsräten ein Initiativrecht bei der Einführung eines elektronischen Arbeitszeiterfassungssystems zusteht, Stellung genommen, sondern gleichzeitig auch statuiert, dass Arbeitgeber bereits jetzt zwingend[...]
Hispanolistic, iStockphoto
In der heutigen Zeit ist es für Gastronomiebetriebe unerlässlich geworden, Kartenzahlung anzubieten, um den Ansprüchen der Gäste gerecht zu werden. Doch die Vielzahl an Anbietern für Kartenterminals und der damit verbundene Wettbewerb können dazu führen,[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.