Suche
Anzeige

Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für die Schlussabrechnung bis 31.10.2023 verlängert

Das Bundeswirtschaftsministerium und die Länder haben in Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 31.10.2023 verlängert.
Mufid Majnun, Unsplash

Durch die Verlängerung gelten nun diese neuen Fristen:

Die Schlussabrechnungen für die Pakete 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November-/Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV) können nun bis zum 31. Oktober 2023 (bisher: 31. August 2023) eingereicht werden.

Darüber hinaus kann bis zum vorgenannten Termin eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt werden. Hierfür ist lediglich die Anlage eines Organisationsprofils im digitalen Antrags-System durch die prüfenden Dritten vorzunehmen.

Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen (bisher 31. Dezember 2023) werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert.

Die neuen Fristen sollen angesichts der angespannten Arbeitsbelastungen und des hohen Fachkräftebedarfs bei den eingebundenen Steuerberaterinnen oder Steuerberatern für eine gewisse Entlastung sorgen. Aktuell liegen den Bewilligungsstellen der Länder rd. 281.000 Schlussabrechnungen und rd. 251.000 Fristverlängerungen (von insgesamt rd. 830.000 einzureichenden Paketen) vor. Die Prüfungen in den Bewilligungsstellen sind angelaufen und rd. 18.000 Schlussbescheide wurden bislang erteilt.

Weitere Artikel zum Thema

privat
Die private Ruhestandsfinanzierung spielt für Unternehmer eine entscheidende Rolle. Die Herausforderung liegt darin, Vermögenswerte aufzubauen, die über das aktive Berufsleben hinaus ein stabiles Einkommen generieren können. Und ebenso spielen die Absicherung vor wirtschaftlichen Tiefschlägen und[...]
TBIT, Pixabay
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG/ „Heizungsgesetz“) regelt seit dem 1. Januar 2024 verbindlich den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen. Das Gesetz gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude gleichermaßen. Schrittweise soll damit bis zum[...]
Acrylamidverordnung gilt seit dem 11.4.2018Pexels | Pixabay.de
Im Rahmen der neuen EU-Acrylamidverordnung, die seit 11. April europaweit gilt, müssen alle Betriebe Mindestmaßnahmen ergreifen, um die Gäste vor Acrylamid, das insbesondere beim Frittieren entsteht, zu schützen.[...]
Urteil zu HotelsternenPatternPictures | Pixabay
Wer in der Werbung für sein Hotel sternenähnliche Zeichen verwendet, verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dies hat das Oberlandesgericht Celle geurteilt (Az. 13 U 106/17).[...]
Dr. Jasper Stahlschmidt
Neben den staatlichen Hilfen versucht die Politik, auch durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, die Gastronomen und Hoteliers zu unterstützen. Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages ist infolge der Corona-Pandemie erneut bis zum 30. April 2021[...]