Für die diesjährige Fußball-Weltmeisterschaft konnten der DEHOGA und die BVMV mit der GEMA wieder einen WM-Sondertarif bei Einsatz von Großbildschirmen verhandeln.
Dieser Sondertarif gilt für die TV-Wiedergabe während der Fußball-WM vom 20. November bis 18. Dezember 2022. Die Vergütung für die GEMA-Wiedergaberechte hängt von der Raumgröße ab. Die Lizenzgebühr ist einmalig pauschal zu zahlen. Es können beliebig viele Großbildschirme im Raum aufgestellt werden.
Hinweis: Reguläre TV-Tarif eventuell günstiger als der GEMA-WM-Sondertarif 2022
Der DEHOGA weist darauf hin, dass in einigen Fällen der reguläre Fernsehtarif (für 2 Monate, November und Dezember) günstiger als der GEMA-WM-Sondertarif 2022 oist. Dies gelte insbesondere, wenn nur für die WM ein kleines TV-Gerät (bis 106 cm Bilddiagonale = 42 Zoll) aufgestellt wird oder bereits ein GEMA-Vertrag besteht (für Musik/Radio).
Hier kann sich aus Sicht des DEHOGA empfehlen, den nur für die WM-Spiele aufgestellten Fernseher für 2 Monate bei der GEMA anzumelden (unter Angabe der Größe des TV, der Betriebsstätte, den Aufstellungsraum/Gastraum, ggfls. mit dem Hinweis, dass für den Raum, in dem der Fernseher aufgestellt wird, bereits ein GEMA-Vertrag, z.B. über Hintergrundmusik oder Radio, besteht).
Weitere Details ist dem > kostenlosen „DEHOGA-Merkblatt zur Fußball-WM 2022, TV-Übertragung: Fakten & Konditionen“.