Anzeige
Suche

Kontrolliertes Spiel unter den Augen des Gastwirts

Ab sofort gelten neue gesetzliche Regelungen für den Betrieb von Geldspielgeräten in der Gastronomie. Für Unternehmer bedeutet dies mehr Aufwand.
Ralf Bastian
Anzeige

Geldspielgeräte haben in der Gastronomie Tradition. Nach Angaben des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft werden solche Spielautomaten seit den 50er Jahren eingesetzt – mit Erfolg, denn Gastronomen können von Geldspielgeräten finanziell profitieren.  

Folgende Änderungen sind in den letzten Jahren in Kraft getreten

  • Keine Geldspielgeräte in Betrieben, in denen die Verabreichung von Speisen eine untergeordnete Rolle spielt (Bistros in Tankstellen, Bäckereien mit Ausschank etc.).
  • Keine Geldspielgeräte in „erlaubnisfreier Gastronomie“; die Definition ist komplex und vom jeweiligen Landesrecht abhängig. Bereits individuell erteilte Geeignetheitsbescheinigungen entfallen aber nicht automatisch.
  • Unternehmer, die eine neue Aufstellerlaubnis beantragen, sowie relevante Mitarbeiter von erlaubten Aufstellern (Techniker, leitende Mitarbeiter) benötigen einen IHK-Sachkundenachweis.
  • In der Gastronomie sind ab dem ersten Geldspielgerät zusätzliche technische Jugendschutz- Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.
  • Einsatz einer geräte- und personenungebundenen Identifikationskarte („Gerätekarte“) in allen neu zugelassenen Geldspielgeräten.
  • ab 11. November 2019: Nur noch maximal zwei Geldspielgeräte in der Gastronomie

Zudem gelten auch Vorschriften bei den Geräten an sich, unter anderem bei der Zulassung neuer Geldspielgeräte

  • Einsatz pro Spiel maximal 20 Cent
  • Gewinn maximal zwei Euro pro Spiel, maximal 400 Euro pro Stunde
  • Verlust maximal 60 Euro pro Stunde
  • verboten: Punktespiel, Jackpots/ Sonderzahlungen, Vorglühen, Automatiktaste
  • nach einer Stunde fünf Minuten Pause, nach drei Stunden alle Anzeigen auf null

Weitere Artikel zum Thema

EuGH hat mit einer Entscheidung eine für die Branche möglicherweise relevante Entscheidung in Bezug auf die Umsatzsteuer getroffen.mohamed_hassan | Pixabay
Es ist einer der aktuellen Streitpunkte bei Steuerprüfungen in Hotels: Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Nebenleistungen, wie Frühstück, Sauna oder Parkplatz. 19 Prozent, sagen die Steuerprüfer, die Nebenleistung habe der Hauptleistung zu folgen, sagen Unternehmer, Verbände[...]
Lightspruch | iStockphoto
Der Ar­beit­ge­ber muss ar­beits­wil­li­gen Be­schäf­tig­ten für die Zeit der pan­de­mie­be­ding­ten Be­triebs­schlie­ßung Lohn für aus­ge­fal­le­ne Ar­beits­stun­den zah­len, auch wenn die Beschäftigten nicht im Dienst waren. Auch eine durch eine Pan­de­mie be­grün­de­te Be­triebs­schlie­ßung ge­hö­re zum Be­triebs­ri­si­ko, welches[...]
Keine Bildrechte?
Für Zeiträume, in denen Arbeitnehmer wegen „Kurzarbeit Null“ durchgehend nicht gearbeitet haben, erwerben sie keine Urlaubsansprüche. Der Arbeitgeber kann den Jahresurlaub daher anteilig kürzen, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Da das LAG die Revision zum Bundesarbeitsgericht[...]
Schwarzenarzisse | Pixabay
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) gegen ein Urteil des Landgerichts Köln vom 16. Februar 2017 abgewiesen. Dieser hatte das Online-Buchungsportal verklagt, weil Expedia ein Verbandsmitglied durch Ausblenden der Fotos und[...]
Korten Rechtsanwälte
Am 26.01.2022 verhandelte der Bundesgerichtshof, kurz BGH, über die Klage eines Gastronomen, der von seiner Versicherung in Bezug auf seine Betriebsschließungspolice eine Entschädigung für coronabedingte Schließungen forderte. Der Anspruch wurde abgelehnt. Rebecca Gellert, Rechtsanwältin für[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.