Suche

Kontrolliertes Spiel unter den Augen des Gastwirts

Ab sofort gelten neue gesetzliche Regelungen für den Betrieb von Geldspielgeräten in der Gastronomie. Für Unternehmer bedeutet dies mehr Aufwand.
Ralf Bastian
Anzeige

Geldspielgeräte haben in der Gastronomie Tradition. Nach Angaben des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft werden solche Spielautomaten seit den 50er Jahren eingesetzt – mit Erfolg, denn Gastronomen können von Geldspielgeräten finanziell profitieren.  

Folgende Änderungen sind in den letzten Jahren in Kraft getreten

  • Keine Geldspielgeräte in Betrieben, in denen die Verabreichung von Speisen eine untergeordnete Rolle spielt (Bistros in Tankstellen, Bäckereien mit Ausschank etc.).
  • Keine Geldspielgeräte in „erlaubnisfreier Gastronomie“; die Definition ist komplex und vom jeweiligen Landesrecht abhängig. Bereits individuell erteilte Geeignetheitsbescheinigungen entfallen aber nicht automatisch.
  • Unternehmer, die eine neue Aufstellerlaubnis beantragen, sowie relevante Mitarbeiter von erlaubten Aufstellern (Techniker, leitende Mitarbeiter) benötigen einen IHK-Sachkundenachweis.
  • In der Gastronomie sind ab dem ersten Geldspielgerät zusätzliche technische Jugendschutz- Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.
  • Einsatz einer geräte- und personenungebundenen Identifikationskarte („Gerätekarte“) in allen neu zugelassenen Geldspielgeräten.
  • ab 11. November 2019: Nur noch maximal zwei Geldspielgeräte in der Gastronomie

Zudem gelten auch Vorschriften bei den Geräten an sich, unter anderem bei der Zulassung neuer Geldspielgeräte

  • Einsatz pro Spiel maximal 20 Cent
  • Gewinn maximal zwei Euro pro Spiel, maximal 400 Euro pro Stunde
  • Verlust maximal 60 Euro pro Stunde
  • verboten: Punktespiel, Jackpots/ Sonderzahlungen, Vorglühen, Automatiktaste
  • nach einer Stunde fünf Minuten Pause, nach drei Stunden alle Anzeigen auf null

Weitere Artikel zum Thema

Pixabay
Jede Woche werden in den Gerichten bundesweit wichtige und interessante Urteile gesprochen. Wir fassen die relevantesten Entscheidungen zusammen: Muss der Arbeitgbeer ein trockenes Brötchen und ein Heißgetränk für seine Mitarbeiter versteuern? Wer haftet für eine[...]
stockcam | iStockphoto
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat nun auch die „engen“ Bestpreisklauseln des Buchungsportals Booking.com als unvereinbar mit dem Kartellrecht erklärt und das gegenteilige Urteil des 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 4. Juni 2019 aufgehoben. Damit[...]
Lightspruch | iStockphoto
Der Ar­beit­ge­ber muss ar­beits­wil­li­gen Be­schäf­tig­ten für die Zeit der pan­de­mie­be­ding­ten Be­triebs­schlie­ßung Lohn für aus­ge­fal­le­ne Ar­beits­stun­den zah­len, auch wenn die Beschäftigten nicht im Dienst waren. Auch eine durch eine Pan­de­mie be­grün­de­te Be­triebs­schlie­ßung ge­hö­re zum Be­triebs­ri­si­ko, welches[...]
Ab 25. Mai gültig: Die neue DSGVOMiriam Grothe
Aus der Datenschutz-Grundverordnung ergeben sich Grundsätze, die bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beachtet werden müssen.[...]
Geldspielgeräte sind für viele Gastronomen – neben dem Konsum der Gäste – eine wichtige Einnahmequelle.Löwen Entertainment
Die Aufstellung von Geldspielgeräten in der Gastronomie ist immer wieder in der Diskussion. Doch gerade für die getränkegeprägte Gastronomie können diese Geräte sowohl eine wichtige Einnahmequelle als auch ein Beitrag zur Gästebindung sein. Allerdings: Auf[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.