Suche

Anmeldeschluss für Sammelklage gegen Booking.com aufgrund anhaltend starker Nachfrage bis 29. August 2025 verlängert

Die von HOTREC und über 30 nationalen Hotelverbänden unterstützte pan-europäische Sammelklage gegen Booking.com wegen kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln stößt weiterhin auf großes Interesse. Mehr als 10.000 Hotels aus ganz Europa haben sich bereits kosten- und risikofrei registriert. Aufgrund des anhaltenden Zulaufs und der hohen Belastung in vielen touristischen Regionen wird der Anmeldeschluss einmalig bis zum 29. August 2025 verlängert.
Jas Rolyn, UnsplashJas Rolyn, Unsplash
Anzeige

Ziel der Klage vor niederländischen Gerichten ist es, die Hoteliers für die durch die Verwendung sogenannter Paritätsklauseln durch Booking.com entstandenen finanziellen Schäden zu ermöglichen. Spätestens nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024 (Az: C-264/23) steht fest, dass diese Klauseln gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben und europäischen Hotels Schadensersatz zusteht.

Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC, erklärte: „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten. Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern. Diese gemeinsame Initiative sendet eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden von der Hotellerie in Europa nicht hingenommen.“

Die Klage wird von einem internationalen Team aus erfahrenen Wettbewerbsjuristen, Prozessanwälten und Ökonomen begleitet und von der Stiftung Hotel Claims Alliance eingebracht, um eine einheitliche und effiziente Durchsetzung in ganz Europa zu ermöglichen. Aufgrund der Deckungszusagen eines Prozessfinanzierers ist die Teilnahme für Hotels unter mybookingclaim.com komplett kostenfrei und risikolos.

Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution, zog ein Zwischenfazit: „Die Sammelklage erfährt einen überwältigenden Zuspruch. Wir freuen uns über die bisher schon enorme Resonanz. Die Verlängerung der Registrierungsfrist bis zum 29. August trägt dazu bei, dass alle interessierten Hotels trotz Hochsaison eine angemessene Chance zur Teilnahme haben.“

Partner aus dem HORECA Scout
BRITA SE

Weitere Artikel zum Thema

Simon Kadula, Unsplash
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer Entscheidung vom 18. Juni 2025 (Az. X R 19/21) die Anforderungen an Umsatzschätzungen bei fehlerhafter Kassenführung konkretisiert. Ausgangspunkt war der Fall eines Diskothekenbetreibers, dessen Buchführung im Rahmen einer Außenprüfung[...]
Simon Kadula, Unsplash
DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH
Die niederländische Reclame Code Commissie (RCC) hat einer Beschwerde der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH gegen die Darstellung von Sterneeinstufungen auf der Plattform Booking.com stattgegeben. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die von Booking.com verwendeten[...]
DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH
Jas Rolyn, Unsplash
Die von HOTREC und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden unterstützte europaweite Sammelklage gegen Booking.com wegen jahrelanger Anwendung wettbewerbswidriger Bestpreis-Klauseln stieß bei den europäischen Hoteliers auf eine überwältigend Resonanz: Mehr als 15.000 Hotels haben sich registriert,[...]
Jas Rolyn, Unsplash
JURA.CC
Ein aktuelles Urteil aus München sorgt für Aufsehen in der Gastgewerbe-Branche: Ein Arbeitgeber musste einem gekündigten Kellner rund 100.000 Euro Schadensersatz zahlen – und sogar eine schriftliche Entschuldigung leisten. Was war passiert, und welche Lehren[...]
JURA.CC
Jas Rolyn, Unsplash
Nationale Hotelverbände aus über 25 europäischen Ländern schließen sich in einer wegweisenden gesamteuropäischen Sammelklage gegen Booking.com zusammen. Diese gemeinsame Initiative wird von HOTREC, dem Dachverband der Hotels, Restaurants, Bars und Cafés in Europa, unterstützt. Alle[...]
Jas Rolyn, Unsplash
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.