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E-Scooter für den hoteleigenen Fuhrpark

Seit dem 15. Juni 2019 sind die Elektroroller auf deutschen Straßen unterwegs und spalten die Nation: Unnötiges Verkehrsrisiko oder gute Idee im Sinne von Mobilität und Nachhaltigkeit? Wir haben mal geschaut, was hinter dem Hype steckt und ob sich für das Gastgewerbe Vorteile aus den flotten Rollern ziehen lassen.
E-Scooter – Vor- und Nachteile für den Tourismuspixelfit, iStockphoto

Vielversprechende Perspektiven für den Tourismus

Neue, nachhaltigere Mobilitätskonzepte sind in Zeiten des Klimawandels ein Thema von höchster Relevanz. Vor allem die hippen, neuen E-Scooter versprechen eine kostengünstige und umweltfreundliche Alternative für den innerstädtischen Raum. Es handelt sich hierbei um die sogenannte Last-Mile-Mobility: Die kleinen E-Roller ermöglichen eine unkomplizierte und zeitsparende Anfahrt zum nächsten öffentlichen Verkehrsmittel oder einem sonstigen Ziel. Sie lassen sich auf praktische Weise zusammenklappen und bequem transportieren, die Aufladung kann zudem an jeder Haushaltssteckdose stattfinden. Dass E-Scooter gemeinhin als umweltschonend gelten, liegt auf der Hand.

Wunderwaffe im Verkehrschaos und bei müden Beinen

Die Zukunftsprognosen für den Einsatz der Roller im Gastgewerbe sind ebenfalls vielversprechend: Fachleute prognostizieren bereits wachsende Zahlen begeisterter Touristen, die auf den flotten Rollern die Städte erkunden, und sich bei Sightseeing-Trips nicht mehr die Füße wund laufen. Auch Geschäftsleute, die für ihren Messebesuch nach alternativen Mobilitätslösungen suchen, kommen mit den E-Scootern auf ihre Kosten: Wenn die Kollegen noch im Stau stehen, nur schwerlich ein freies Taxi bekommen oder sich zur Rushhour in überfüllte, öffentliche Nahverkehrsmittel quetschen müssen, rollen die E-Scooter-Nutzer elegant an ihnen vorbei und kommen dabei sogar noch günstiger weg.  Die praktischen Tretroller sind zudem viel kleiner und leichter zu navigieren, als ihre Vorgänger, die großen Segwayroller mit Haltestange.

Ein erster Trend zeichnet sich ab 

Dass besonders die Tourismus-Branche von den neuen Rollern profitiert, hat sich bereits herumgesprochen: Erste Hotels in Großstädten planen mit E-Scooter Sharing Systemen zusammenzuarbeiten. Verleihfirmen, die in USA schon etabliert sind, starten zusammen mit anderen deutschen Startups – ebenfalls mit Zulassung der EKF’s (Elektrokleinstfahrzeuge)  – ihre Services nun auch in Deutschland. Bei diesem Modell positioniert der Sharing-Partner eine kleine E-Scooter Flotte vor dem Hotel, die dann sofort und bequem gegen eine Leihgebühr von den Gästen genutzt werden kann. Alternativ erwirbt das Hotel eine eigene Flotte und stellt diese den Gästen direkt zur Verfügung. 

Gäste wollen mobil sein – günstig, unkompliziert und kurzfristig 

Egal, auf welches Modell die Wahl trifft: Für bequeme Sightseeing-Touren, Abstecher ins Nightlife, zu Events oder für die Fahrt zum Business-Meeting, bzw. zur Messe, ist der E-Scooter das perfekte Fortbewegungsmittel. Hotelgäste, die vor Ort mobil sein möchten, bevorzugen künftig wahrscheinlich eher Angebote, die diese neue Mobilitätslösung in ihrem Serviceangebot inkludieren. Sogar Kreuzfahrtgesellschaften erwägen mittlerweile, ihre Landgänge mit E-Scootern für die Gäste attraktiver zu gestalten. Auch für Tourismusverbände stellen die neuen Sharingsysteme immer häufiger ein sinnvolles Zusatzangebot dar. 

Verschiedene Distributionsmodelle für unterschiedliche Nutzer

Diverse Start-ups bieten die Scooter als Leihmodelle an, der Sharing-Dienst des Onlinehändlers Otto vermietet E-Roller zudem zu einer monatlichen Pauschale. Diese Geschäftsmodelle machen bislang den Großteil der aktiven Roller auf deutschen Straßen aus, doch jetzt verkaufen immer mehr Hersteller die E-Scooter auch an Privatleute. Das Kraftfahrt-Bundesamt muss jedes Modell einzeln offiziell zulassen. Während Ende Juni nur zwei zugelassene Modelle angeboten wurden, sind es seit Ende August bereits zehn aktuelle Fabrikate. Die Anschaffungspreise sind teilweise erheblich: Die Spanne reicht von weniger als 800 Euro, bis zu mehr als 2000 Euro. Auch bei der Motorleistung und dem Gewicht der Roller gibt es große Unterschiede. 

Sharing Dienstleister Hotspot versus eigene Hotelflotte – was rechnet sich mehr?

Scooter Sharing Dienste wie Lime bieten ihre Miet-Scooter in deutschen Großstädten bereits an allen neuralgischen Punkten an. Verglichen mit anderen europäischen Ländern und dem Rest der Welt, ist Deutschland eines der letzten Länder, die den E-Scooter Betrieb erlauben. Die Sharing Economy erhofft sich mit Deutschland ein weiteres Milliarden-Geschäft. Das Preismodell in Berlin ist beispielsweise derzeit noch universell: Die Freischaltung der Fahrt kostet 1 Euro, danach werden pro Minute 15 Cent fällig. Angesichts des relativ hohen Stundenpreises von 9 Euro und 1 Euro Leihgebühr, sind die Roller von Voi, Circ, Tier und Lime lediglich für Kurzstrecken interessant. Ein Mietauto gibt es vergleichsweise schon ab 29 Cent, im Angebot sogar teilweise schon für 19 Cent pro Minute.
Zum Vergleich gibt es aktuell noch sehr wenige zugelassene E-Roller wie zum Beispiel den IO Hawk in der Ausführung Sparrow (12,5 kg) mit kleinen Reifen, faltbarer Lenkerstange, 250 Watt Motor und einer Lenkerbremse. Er ist mit rund 780 Euro das günstigste Modell mit Straßenzulassung. Der Exit Cross (19,8 kg) des gleichen Herstellers, ist mit 10 Zoll großen Stollenreifen, Scheibenbremsen, Hinterradmotor und 500 Watt-Leistung gleich 320 Euro teurer und liegt bei 1.100 Euro.
 
Welche Kriterien muss ein E-Scooter erfüllen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können?

  • Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 20 km/h betragen
  • Frontlicht, Schlusslicht, Rückstrahler sowie Seitenreflektoren sind Pflicht (können im Nachhinein leicht montiert werden)
  • Ausstattung mit mindestens 2 voneinander unabhängigen Bremsen
  • Funktionierende Klingel
  • Das Gerät benötigt eine gültige Betriebserlaubnis

Regeln und Vorschriften für den Betrieb von E-Scootern

Zunächst einmal stellt sich die primäre Frage: Wo ist das Fahren mit den Rollern überhaupt erlaubt? Laut aktuellem Stand der Rechtsprechung, dürfen E-Roller nur dort fahren, wo auch das Fahrradfahren erlaubt ist. Das bedeutet auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Absolut Tabu sind jedoch Gehwege, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung. Ausnahmeregel: Wenn das neue Zusatzzeichen “E-Scooter frei” dort angebracht ist, ist der Betrieb auch dort erlaubt.

Sind die Elektroroller für ihre Gäste sicher?

Eine Pflicht zum Helmtragen gibt es nicht, auch wenn viele Experten dies empfehlen. Die Dekra geht davon aus, dass es in der ersten Zeit zu zahlreichen Unfällen kommen wird, bis sich alle Verkehrsteilnehmer an die neuen E-Scooter gewöhnt haben.
Sie empfiehlt auch, sich nicht sofort ins Verkehrsgetümmel zu stürzen, sondern sich vorher mit den Fahreigenschaften des Rollers gut vertraut zu machen. „Vor allem die Kombination aus Mini-Rädern und hohem Lenker ist brisant“, erläutert der Dekra-Unfallforscher Markus Egelhaaf. „Bremst der Fahrer bei flotter Fahrt zu stark mit der Vorderradbremse ab oder verlagert er sein Gewicht beim Bremsen nicht genug nach hinten, droht ein Sturz über die Lenkstange.“ Außerdem sei wegen der kleinen Räder auf nasser, verschmutzter und unebener Fahrbahn mit erhöhter Sturzgefahr zu rechnen.

Ist Alkoholgenuss und anschließendes E-Scooter fahren erlaubt?

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Braucht man für E-Scooter einen Führerschein und gibt es ein Mindestalter?

Der Fahrer benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller liegt bei 14 Jahren.

Braucht man eine Versicherung für seinen Elektroroller?

Ja, eine Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den E-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen. 

Was ist dran an Vorbehalten in Bezug auf Sicherheit und Unfallrisiken?

Derzeit gibt es fast täglich Meldungen über Unfälle mit E-Scootern. Aber sind die Elektrotretroller wirklich so gefährlich? Die aktuell verfügbaren Zahlen belegen: Andere Verkehrsteilnehmer leben deutlich riskanter.
Seit der Zulassung von E-Scootern in Deutschland, überschlagen sich zwar Meldungen von Verletzten und sogar ein Todesfall wurde bereits bekannt, jedoch verzeichnen erste Statistiken bislang noch sehr überschaubare Unfallzahlen: Verglichen mit Fahrradfahrern leben E-Scooter-Nutzer demnach wesentlich sicherer. Laut Polizei kam es beispielsweise in  München, in der Zeit vom 15. Juni bis zum 15.Juli, zu insgesamt 296 Unfällen mit Radlern, von denen einer tödlich endete. 260 Menschen wurden leicht verletzt, 31 sogar schwer verletzt. Im gleichen Zeitraum ereigneten sich demnach 40-mal mehr Unfälle mit Radfahrern, als mit E-Scootern.

Nachhaltigkeit als Lockmittel – Umweltschädigung als Realität?

Elektroroller gelten als flexibel, hip – und umweltfreundlich. Mehr als eine Viertelmillion E-Scooter fahren seit der Zulassung Mitte Juni in Deutschland – Tendenz stark steigend. Leih-Anbieter werben damit, ihre Fahrzeuge würden tonnenweise CO2-Emissionen in Städten einsparen. Eine neue Studie belegt jedoch: Das stimmt so nicht ganz.
Die Fahrt mit den E-Scootern an sich ist emissionsfrei. Eine Studie der University of North Carolina, hat jedoch die gesamte Emissionsbilanz von amerikanischen Leih-E-Scootern untersucht, von der Materialgewinnung über die Herstellung bis zur Nutzung.
Das Ergebnis: Je nach Nutzungsszenario gehen die Forscher von etwa 88 – 126 Gramm CO2 pro Passagier pro Kilometer aus. Das ist ein besserer Wert, als ihn normale Autos erreichen – ein voll besetzter Dieselbus aber schneidet besser ab.
Dabei entstehen über 50 Prozent der Emissionen, die ein E-Scooter während seiner gesamten Nutzungsdauer verursacht, bei der Materialgewinnung und Herstellung. Besonders die Produktion der Aluminiumrahmen und der Lithium-Ionen-Akkus braucht sehr viel Energie. Da die meisten E-Scooter aus China stammen, kommt der Strom für die Produktion hauptsächlich aus Kohlekraft – entsprechend hoch ist der CO2-Ausstoß.
Und dennoch: Verglichen mit anderen Mobilitätslösungen, liefern die E-Scooter sicherlich eine weitgehend unbedenkliche und umweltfreundliche Fortbewegungs-Alternative für Hotelgäste. Sie dürfte bei nicht wenigen das Zünglein an der Waage sein, wenn es darum geht eine Auswahl zu treffen, bei der die Wünsche hinsichtlich günstiger Mobilität vor Ort optimal berücksichtigt werden.

Fazit: E-Scooter könnten künftig eine clevere Investition und Win-win-Lösung im Gastgewerbe darstellen. Zum einen bereichern sie den Aufenthalt der Gäste und bieten ihnen eine unschlagbare Mobilitätsoption, zum anderen sind sie bei potentiellen Gästen ein nicht zu unterschätzendes Kriterium bei der Auswahl des entsprechenden Hauses, was die Buchungszahlen dann wiederum positiv beeinflussen könnte. 

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