Anzeige
Anzeige

Energiepreispauschale: Ministerium veröffentlicht FAQs

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2002 wurde u.a. die sog. Energiepreispauschale beschlossen. Dies ist eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro an alle in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abzumildern. Die Auszahlung erfolgt über die Arbeitgeber. Das Bundesfinanzministerium hat eine Liste mit wichtigen Fragen und Antworten dazu veröffentlicht.
Pexels, Pixabay
Anzeige

Die Energiepreispauschale von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind. Die Energiepreispauschale ist in der Regel steuerpflichtig, sodass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.

Die Arbeitgeberverbände haben bereits im Mai darauf hingewiesen, dass sich aus dem Gesetz zahlreiche Anwendungsfragen ergeben, insbesondere was die Anspruchsberechtigung und die Auszahlung durch die Arbeitgeber angeht. Dazu hat nun das Bundesfinanzministerium einen Katalog mit Fragen und Antworten mit den Finanzbehörden der Länder abgestimmt und veröffentlicht

Weitere Artikel zum Thema

Kostenloser Download DSGVO-konformer Meldeschennaobim, Pixabay | IHA
Das Ausfüllen des Meldescheines beim Hotel-Check-in ist einer der Momente, dem Hoteliers im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) große Beachtung schenken und die bisherige Praxis einer Überprüfung unterziehen sollten. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat jetzt einen[...]
pishit, iStockphoto
Im Bereich Arbeitsrechts bringt das Jahr 2022 relevante Änderungen und Neuerungen mit sich: vom neuen Mindestlohn, einer Mindestvergütung für Auszubildende bis hin zur elektronischen Krankschreibung und Arbeitslosmeldung. Was genau sich geändert hat und wie das[...]
Yuri Arcurs | iStockphoto
Der Gesetzgeber hat das Mutterschutzgesetz reformiert. Die wesentlichen Verschärfungen gelten für Arbeitgeber mit Stichtag 1. Januar 2018. Was Firmen tun sollten, um keinen Ärger mit der Gewerbeaufsicht zu riskieren.[...]
F & B Support
Der mit Getränken erwirtschaftete Deckungsbeitrag reicht nicht aus um die Servicefachkräfte ausreichend zu bezahlen. Das wird die nächsten Jahre so bleiben, wenn keine Maßnahmen zur Erhöhung des Deckungsbeitrages bei Getränken und Serviceleistung ergriffen werden. Uwe[...]
Stechmaschinen sollen der Vergangenheit angehören: Das Gastgewerbe fordert schon lange die Flexibilisierung der Arbeitszeit. Die Umstellung von Tages- auf Wochenarbeitszeit ist das Ziel.PixHouse - iStockphoto.com
Ende September ist der mit Spannung erwartete Antrag der FDP-Fraktion bezüglich der Arbeitszeitflexibilisierung von den übrigen Fraktionen abgelehnt worden. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales lehnte den entsprechenden Gesetzesentwurf ab.[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.