Suche

Vermögensnachfolge: Vorsicht bei der Weitergabe von Gesellschaftsanteilen

Die gelungene Regelung der Vermögensnachfolge gehört zu den großen Herausforderungen einer Familie. Das gilt gerade in einer stark von Familienunternehmen geprägten Branche wie Hotellerie und Gastronomie. Dabei lauern viele Risiken. So kann es bei der Bewertung von vererbten GmbH-Anteilen leicht zu Reibereien mit der Finanzverwaltung kommen. Wie lässt sich dieses Problem lösen?

WWS-GruppeWWS-Gruppe

Welchen Stellenwert hat die Unternehmensnachfolge für die Wirtschaft und vor allem für Familienunternehmen?

Aktuellen Studien zufolge sollen in den Jahren bis 2027 jeweils 87 Milliarden Euro pro Jahr vererbt werden. Und jede fünfte Erbschaft in Deutschland hat einen Wert von mehr als einer Viertelmillion Euro. Dazu kommt die steigende Zahl von Unternehmensnachfolgen: Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn schätzt, dass derzeit jährlich 30.000 Unternehmen zur Übergabe bereitstehen. Die Förderbank KfW kommt auf Basis ihres Mittelstandspanels auf ca. 102.000 Unternehmen pro Jahr. „Die gelungene Regelung der Vermögensnachfolge gehört damit zu den großen Herausforderungen einer Familie. Vermögensinhaber und Unternehmer wollen ihre erarbeiteten Werte schützen, erhalten und so sicher wie möglich an die nächste Generation weitergeben. Für die optimale Strukturierung sollten sie einige rechtliche, steuerliche und strategische Details beachten. Das gilt vor allem dann, wenn ein Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen im Spiel sind“, sagt Dr. Stephanie Thomas, Partnerin, Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei der multidisziplinären WWS-Gruppe in Mönchengladbach, Nettetal und Aachen.

Welche Regelungen sollten Unternehmerinnen und Unternehmen vor allem beachten?

Laut Dr. Stephanie Thomas steht vor allem die Betrachtung der Steuerlast bei der Unternehmensnachfolge beziehungsweise bei der Übertragung von Unternehmensbeteiligungen im Fokus. Um diese zu optimieren, müssten der allgemeine Unternehmenswert und das betriebsnotwendige und damit verschonungsfähige Betriebsvermögen genau ermittelt werden. Dann seien individuelle Gestaltungen möglich. Sie betont: „Die Finanzverwaltung setzt oftmals nach ihrer eigenen Berechnung viel zu hohe Unternehmenswerte für die Berechnung der Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer an. Gegebenenfalls wird aber durch diese Ermittlung des Unternehmenswerts sogar eine höhere Verschonung des betrieblichen Vermögens möglich. Das gilt es detailliert zu berechnen und zu planen.“

Partner aus dem HORECA Scout

Konkret bezieht sich die Fachanwältin für Steuerrecht auf die Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge für Unternehmensvermögen sowie die persönlichen Freibeträge, sowohl für Unternehmens- als auch für Privatvermögen. Der Hintergrund: Alle zehn Jahre können Ehepartner und Kinder 500.000 beziehungsweise 400.000 Euro steuerfrei erhalten. „Das bedeutet, dass sich diese Freibeträge regelmäßig nutzen lassen, um die steuerliche Bemessungsgrenze zu reduzieren. Die lebzeitige Schenkungsstrategie ist das Stichwort. So lassen sich auch größere Vermögenswerte steueroptimiert übertragen, und unter gewissen Umständen kann der Unternehmenswert durch diese Schenkungsstrategie in Zusammenhang mit den Begünstigungen für Betriebsvermögen so reduziert werden, dass dieser bei der später stattfindenden vollständigen Übergabe voll verschonungsfähig ist“, stellt Dr. Stephanie Thomas heraus, die auch dazu rät, dass diese Strategie frühzeitig zu planen und die steuerlichen Folgen genau zu berechnen.

Kann es zu Schwierigkeiten mit der Finanzverwaltung kommen?

„Ein Selbstläufer ist die Unternehmensnachfolge nicht“, warnt die WWS-Partnerin. Es könnten immer wieder Schwierigkeiten auftreten, vor allem bei der Bewertung von vererbten Gesellschaftsanteilen. „Wenn es zu Konflikten zwischen Erwerber und Finanzverwaltung bei der Bewertung dieser Anteile bei Schenkung oder Erbschaft kommt, kann das schnell zum Bumerang für die Familie werden. Das gilt gerade dann, wenn die Bewertung deutlich niedriger ausfallen soll, als es in anderen Fällen üblich ist.“

Lesen Sie auch
Finanzen und ControllingRecht und ComplianceRechtsprechung und Urteile
GEMA passt TV-Tarif an: Rückerstattungen für Gastgewerbe möglich

Dr. Stephanie Thomas verweist zur Verdeutlichung auf ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster. Dieses hat entschieden, welcher Wert als Mindestwert heranzuziehen ist. Die Kläger sind die Erben ihrer im Jahr 2014 verstorbenen Mutter. Zum Nachlass gehörte eine Beteiligung an einer GmbH mit der Funktion einer Familienholding. Mit dem Erbfall fielen freiwillige Einziehungen von Geschäftsanteilen zusammen, das heißt, andere Gesellschafter schieden aus der GmbH aus. Die Kläger gingen davon aus, dass sich der gemeine Wert des geerbten Anteils für die Erbschaftsteuer aus dem Einziehungskurs der zurückgegebenen Anteile ableiten lasse.

Themen in diesem Artikel
ManagementRecht und Finanzen

Nach einer Betriebsprüfung vertrat das Finanzamt jedoch die Auffassung, dass eine Wertermittlung nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen nicht zu erkennen sei. Der gemeine Wert sei vorrangig aus Verkäufen unter fremden Dritten abzuleiten. Den gemeinen Wert des Anteils der Erblasserin an der GmbH ermittelte das Finanzamt daher anhand des Substanzwerts. Der Substanzwert ist gesetzlich definiert als die Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge der Gesellschaft.

Was bedeutet das konkret für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen?

Dr. Stephanie Thomas erklärt, das Finanzgericht habe die dagegen gerichtete Klage für unbegründet gehalten. Das Finanzamt habe den gemeinen Wert des Anteils zutreffend anhand des höheren Substanzwerts ermittelt. „Konkret heißt das, der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften sei unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag gesondert festzustellen, sofern er für die Erbschaftsteuer von Bedeutung sei. Bei der Bewertung des gemeinen Werts eines GmbH-Anteils bilde der Substanzwert nach Ansicht des Finanzgerichts stets den Mindestwert. Das gelte auch dann, wenn der Steuerzahler die Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen unter fremden Dritten geltend mache.“ Die Kläger haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Jetzt muss der Bundesfinanzhof entscheiden, ob der gemeine Wert eines GmbH-Anteils auch aus der (freiwilligen) Einziehung von Geschäftsanteilen abgeleitet werden kann.

Wie sollten Familienunternehmerinnen und -unternehmer in Hotellerie und Gastronomie damit umgehen?

Kurz gesagt, brauchen Eigentümerinnen und Eigentümer vor allem Unterstützung bei der Wertermittlung und Gestaltung, betont Dr. Stephanie Thomas. „Durch das Urteil wird

Lesen Sie auch
Künstliche Intelligenz, KI und AutomationSoftware und SystemeEvents und Messen
DIRS21 präsentiert neue Live App auf der INTERGASTRA 2026

einmal mehr deutlich, dass die gelungene und steueroptimierte Gestaltung der Vermögensnachfolge kein Selbstläufer ist. Es lauern viele Fallstricke, gerade bei der Bewertung der Assets. Das kann unerfreuliche Steuerforderungen zur Folge haben. Entscheidend ist, dass Vermögensinhaberinnen und -inhaber sich bewusst machen, dass sie für diesen Prozess erfahrene Beraterinnen und Berater brauchen, die sämtliche Ebenen und Szenarien im Blick haben. Dann gelingt die Nachfolgegestaltung.“

Canva
Finanzen und Controlling

GEMA passt TV-Tarif an: Rückerstattungen für Gastgewerbe möglich

Die GEMA hat den Tarif für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen (FS-Tarif) zum 1. Januar 2025 angepasst. Grundlage ist ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Die Änderung betrifft unmittelbar die Einstufung von Fernsehgeräten nach Bildschirmgröße und die Art der Berechnung der Vergütung. Für viele Betriebe kann dies zu geringeren laufenden Kosten und zu Rückerstattungen führen.

DIRS21
Events und Messen

DIRS21 präsentiert neue Live App auf der INTERGASTRA 2026

Der mobile Begleiter für den Hotelalltag steht im Zentrum des DIRS21-Messeauftritts. Die App vernetzt Teams im Frontoffice, Housekeeping, Service und Management digital und kombiniert Kommunikation, Aufgabenmanagement und Gästeservice in einer zentralen Lösung. Die Basisfunktionen stehen allen DIRS21-Kunden kostenfrei zur Verfügung, erweiterte Module sind als Abo erhältlich.

Online Birds
Künstliche Intelligenz, KI und Automation

Social GEO: Schon wieder nur ein neues Buzzword oder doch entscheidend für eine gute KI-Sichtbarkeit von Hotels?

Die Sichtbarkeit von Hotels verlagert sich zunehmend in KI-gestützte Such- und Empfehlungssysteme. Social GEO – die strategische Optimierung von Social-Media-Inhalten für KI-basierte Entscheidungsprozesse – wird dabei zum entscheidenden Faktor. Philipp Ingenillem, Branchenexperte und Gesellschafter von Online Birds, über die Bedeutung von Social GEO und eine kostenfreie Online-Session im Februar.

DEHOGA Bundesverband
Branche und Trends

DEHOGA launcht digitale Wissensplattform für Mitgliedsbetriebe

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) stellt seinen Mitgliedern ab sofort eine KI-gestützte Mobile App zur Verfügung. Die Anwendung konsolidiert erstmals das gesamte Verbandswissen in einem digitalen Werkzeug – von rechtlichen Grundlagen über betriebliche Checklisten bis zu regionalen Brancheninformationen. Statt mühsamer Recherche erhalten Gastronomen und Hoteliers durch Künstliche Intelligenz sofort aufbereitete Antworten aus verifizierten Quellen.

WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Finanzen und Controlling

Unternehmensverkauf im Gastgewerbe: Übergang in den Ruhestand als strategische und finanzielle Herausforderung

Der Verkauf eines Hotels oder gastronomischen Betriebs aus Altersgründen ist eine komplexe, strategisch anspruchsvolle Transaktion, die fundierte Vorbereitung, wirtschaftliches Augenmaß und Verhandlungsgeschick erfordert. Eine realistische Bewertung, eine frühzeitig durchgeführte Verkäufer-Due-Diligence sowie ein klar strukturiertes Verhandlungskonzept sind zentrale Erfolgsfaktoren auf dem Weg zu einem fairen und tragfähigen Kaufpreis.

Thomas Wagner, Messe Stuttgart
Branche und Trends

INTERGASTRA 2026: Wie das Young Talents Camp der Branche neuen Schwung gibt

Der Fachkräftemangel trifft das Gastgewerbe härter als viele andere Branchen. Die INTERGASTRA 2026 setzt mit dem Young Talents Camp ein deutliches Zeichen: In Halle 7 entsteht ein Erlebnisraum, der jungen Menschen zeigt, welche Perspektiven Hotellerie und Gastronomie bieten – fernab von Hochglanzbroschüren, dafür mit echten Einblicken von Praktikern.

Weitere Artikel zum Thema

Canva
Die GEMA hat den Tarif für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen (FS-Tarif) zum 1. Januar 2025 angepasst. Grundlage ist ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Die Änderung betrifft unmittelbar die Einstufung von Fernsehgeräten nach Bildschirmgröße und[...]
Canva
DIRS21
Der mobile Begleiter für den Hotelalltag steht im Zentrum des DIRS21-Messeauftritts. Die App vernetzt Teams im Frontoffice, Housekeeping, Service und Management digital und kombiniert Kommunikation, Aufgabenmanagement und Gästeservice in einer zentralen Lösung. Die Basisfunktionen stehen[...]
DIRS21
Online Birds
Die Sichtbarkeit von Hotels verlagert sich zunehmend in KI-gestützte Such- und Empfehlungssysteme. Social GEO – die strategische Optimierung von Social-Media-Inhalten für KI-basierte Entscheidungsprozesse – wird dabei zum entscheidenden Faktor. Philipp Ingenillem, Branchenexperte und Gesellschafter von[...]
Online Birds
DEHOGA Bundesverband
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) stellt seinen Mitgliedern ab sofort eine KI-gestützte Mobile App zur Verfügung. Die Anwendung konsolidiert erstmals das gesamte Verbandswissen in einem digitalen Werkzeug – von rechtlichen Grundlagen über betriebliche Checklisten[...]
DEHOGA Bundesverband
WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Der Verkauf eines Hotels oder gastronomischen Betriebs aus Altersgründen ist eine komplexe, strategisch anspruchsvolle Transaktion, die fundierte Vorbereitung, wirtschaftliches Augenmaß und Verhandlungsgeschick erfordert. Eine realistische Bewertung, eine frühzeitig durchgeführte Verkäufer-Due-Diligence sowie ein klar strukturiertes Verhandlungskonzept[...]
WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.