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Kampf gegen Steuerbetrug: CDU, CSU und SPD wollen flächendeckende Kartenzahlungspflicht schrittweise einführen

Bargeld bleibt König, aber der König bekommt Konkurrenz: Die künftige Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD plant eine grundlegende Änderung im deutschen Zahlungsverkehr. Wie im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode festgehalten, soll es in Zukunft eine gesetzliche Verpflichtung geben, mindestens eine digitale Zahlungsoption zusätzlich zum Bargeld anzubieten.

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Dieses Vorhaben zielt darauf ab, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine größere Flexibilität beim Bezahlen zu ermöglichen und gleichzeitig Steuerhinterziehung einzudämmen.

Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag (Download):
„Wir setzen uns für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein und wollen, dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen.“

Dieses Vorhaben betrifft Handel, Gastronomie, Dienstleistungsgewerbe – kurzum: alle Betriebe, die Waren oder Leistungen gegen Entgelt anbieten. Demnach soll jeder Kunde in Geschäften und Restaurants künftig entweder mit Bargeld oder digital bezahlen können.

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Das Hauptziel dieser Initiative ist es wohl, Steuerbetrug zu bekämpfen und die Transparenz im Zahlungsverkehr zu erhöhen.​

Die Formulierung im Koalitionsvertrag ist allerdings auch wenig konkret in Bezug auf die konkrete Umsetzung, es werden keine Fristen genannt und auch keine möglichen staatlichen Förderungen für diese Umstellung.

Auswirkungen auf das Gastgewerbe und den Einzelhandel

Für das Gastgewerbe, insbesondere kleinere Betriebe in ländlichen Regionen, stellt die geplante Pflicht zur digitalen Zahlungsannahme eine Herausforderung dar. Die Anschaffung und der Betrieb von Kartenterminals verursachen laufende Kosten, hinzu kommen Schulungen und technische Wartung.

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Bargeld bleibt erhalten

Wichtig ist: Es handelt sich nicht um eine Abschaffung des Bargelds. Im Gegenteil, die Koalitionsparteien betonen ausdrücklich die Wahlfreiheit. Bargeld und digitale Zahlung sollen künftig überall nebeneinander bestehen – und den Kundinnen und Kunden die Entscheidung überlassen.

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Mehrwertsteuer auf Speisen bleibt dauerhaft gesenkt

Eine weitere zentrale Entscheidung betrifft das Gastgewerbe direkt: Die neue Koalition will die reduzierte Mehrwertsteuer von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft beibehalten. Diese während der Corona-Pandemie eingeführte Entlastungsmaßnahme war zuletzt stark umstritten – nun sorgt die Ampel-Nachfolgeregierung für Planungssicherheit. Für viele Betriebe bedeutet das eine spürbare finanzielle Entlastung, insbesondere in Zeiten hoher Energie- und Einkaufspreise.

Der DEHOGA Bayern teilte dazu mit: „Unser jahrelanger Einsatz hat sich gelohnt! Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht die dauerhafte Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf 7 Prozent ab dem 01.01.2026 vor.  Ein dringend notwendiger Schritt, der Betrieben hilft, die enormen Kostensteigerungen der letzten Jahre abzufedern. Das ist eine echte Zukunftsperspektive für unser Gastgewerbe, für unsere Branche, für unsere Mitarbeiter und unsere Mitglieder!

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Diese Entscheidung ist ein historischer Erfolg – und sie ist das Ergebnis unserer gemeinsamen Kraftanstrengung: der Kampagne, unzählige Gespräche, öffentliche Aktionen und jahrelange Überzeugungsarbeit.”

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