Was gilt bei Geschäftsführern, Familienangehörigen und Servicekräften?
Fehlerhafte Zuordnungen von Mitarbeitern als Selbstständige sind in Hotellerie und Gastronomie oft Ursache von Schwierigkeiten bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung. So haben viele Hoteliers und Gastronomen schon Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen leisten müssen, weil sie Mitarbeiter als selbstständige „Mietköche“ oder „Barkräfte“ abgerechnet haben, die tatsächlich als abhängig Beschäftigte hätten geführt werden müssen.