Suche

Betrug mit gefälschten BGN-Rechnungen weitet sich aus

Kriminelle haben bereits im Februar Schreiben und E-Mails an BGN-Mitgliedsunternehmen mit dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“ versendet. Jetzt sind auch Schreiben bzw. E-Mails mit dem Briefkopf der DGUV im Umlauf, die mit dem Betreff „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025, Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung“ versehen sind.
BGN; Pexels, Pixabay
Anzeige

Es gibt weder ein derartiges digitales Präventionsmodul, noch eine verpflichtende Teilnahme. Auch eine damit verbundene Beitragssenkung oder -erhöhung gibt es nicht.

Diese Schreiben sind mit hoher krimineller Energie gefälscht. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine angebliche BGN-Telefonnummer, unter der sich die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe meldet. Vermutlich landen diese Anrufe in einem Call-Center im Ausland, die Verbrecher haben offensichtlich einen enormen Aufwand betrieben. Auch die Mail-Adresse, die in den Schreiben angegeben ist, ist falsch. Die verwendete Adresse „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“ wird auf die tatsächliche Seite der BGN weitergeleitet – auch dies ein Täuschungsmanöver.

Wichtig: Leisten Sie keine Zahlungen, auch nicht an die BGN! Die BGN versendet grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien oder Seminare.

Die Strafverfolgungsbehörden sind informiert, die BGN unternimmt alle möglichen rechtlichen Schritte – auch, um einen eventuellen Schaden für die Mitgliedsbetriebe möglichst klein zu halten.

Weitere Artikel zum Thema

Le Burger
Mit der Idee der Burgermanufaktur und einem nachhaltigen Konzept setzt Le Burger seit Jahren Maßstäbe in Österreich. Seit November kommen nun auch die Besucher im Olympia-Einkaufszentrum OEZ München in den Genuss der Burgerunikate zum Selberbauen.[...]
Fuhrpark, Fahrzeugflotte – wohlklingende Begrifflichkeiten, doch ab wie vielen betrieblich genutzten Fahrzeugen gelten diese Bezeichnungen?hedgehog94 - iStockphoto.com
Fuhrpark, Fahrzeugflotte – wohlklingende Begrifflichkeiten, doch ab wie vielen betrieblich genutzten Fahrzeugen gelten diese Bezeichnungen und welche Vor- und Nachteile können sich für den Hotelier ergeben?[...]
Claudio Catrini
Besonders Gastronomen leiden unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Umsatzeinbußen von 70% und mehr sind keine Seltenheit, sondern eher der Regelfall. Um das Minus einzudämmen, haben sich viele Lokalbetreiber dazu entschlossen, einen Lieferservice einzurichten. Allerdings fehlt[...]
Bild von Free-Photos auf Pixabay
Auch Bayern hat am 5. Mai eine schrittweise Erleichterungen bei den Maßnahmen in der Corona-Pandemie beschlossen. Die allgemeine Ausgangsbeschränkung entfällt und eine maßvolle Öffnung bei Hotellerie und Gastronomie soll ab dem 18. Mai erfolgen.[...]
Kanzlei Menold Bezler
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Gastronomen und andere Gewerbetreibende, die von flächendeckenden Betriebsschließungen oder -einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen waren, vom Staat keine über die Soforthilfen hinausgehenden Entschädigungen verlangen können. Für viele weitere Kläger[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.