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MACHER HILFE: kostenloses Tool führt zum passenden Hilfsprogramm

Milliardenschwere Hilfsprogramme von Bund und Ländern sollen kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Lockdowns helfen. Einen Überblick über die verfügbaren Hilfsprogramme bietet die MACHER HILFE (macherhilfe.de), hinter der ein 30-köpfiges Team an Ehrenamtlichen steht. Mitgründer Jan Kallmorgen erläutert hier die Ziele und Voraussetzungen für die neuen Überbrückungshilfen.

Jan Kallmorgen

Mittels eines kurzen Fragebogens können Unternehmer und Unternehmerinnen schnell und unkompliziert eine Übersicht an passenden Programmen bekommen. Ergänzt wird dieses kostenlose Tool durch Updates per Mail, eine umfangreiche Fragenplattform und einen Newsletter. 

„Gerade kleine Betriebe haben wenig Kapazitäten für Administration und wir wollen sie unterstützen, schnell an die richtigen staatlichen Mittel zu kommen.“ So beschreibt Mitgründer Jan Kallmorgen die Motivation der MACHER HILFE. 
Jan Kallmorgen ist CEO und Gründer der internationalen Beratungsfirma Berlin Global Advisors, welche Unternehmen in geopolitischen Fragen und Regierungsangelegenheiten berät. Durch seine langjährige Erfahrung im Bereich der Unternehmensberatung kennt er sich besonders mit staatlichen Wirtschaftspolitik und staatlichen Hilfen aus. 

Was ist das Ziel der Überbrückungshilfen?

Trotz der weitgehenden Lockerungen in den letzten Wochen gelten weiterhin Einschränkungen für zahlreiche Unternehmen. So ist die Gastronomie-Branche besonders betroffen: Die Umsatzausfälle der letzten Monate haben zu gravierenden wirtschaftlichen Verlusten geführt, die nun aufzuholen sind, um eine Insolvenz zu vermeiden. Jedoch können diese Umsatzausfälle nur schwer aufgeholt werden, da aufgrund der Abstandsregelungen die Kapazitäten nicht voll ausgeschöpft werden und zusätzlich Mehrkosten für Hygienemaßnahmen entstehen. 

Partner aus dem HORECA Scout

Beschlossen wurden deshalb umfassende Überbrückungshilfen um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-bedingten Schließungen und Auflagen abzumildern. Für die Monate Juni 2020 bis August 2020 können KMU eine Liquiditätshilfe beantragen. Durch die Übernahmen fixer Betriebskosten erhofft sich die Bundesregierung durch dieses Förderprogramm, welches über ein Programmvolumen von 25 Mrd. € verfügt, weitgehend die wirtschaftliche Existenz von KMUs zu sichern. Die Durchführung diese Förderprogramms soll an die Corona-Soforthilfen anschließen und in Analogie zu diesen von den Ländern durchgeführt werden. 

Wer ist antragsberechtigt (Antragsvoraussetzungen)? Bis wann muss die Überbrückungshilfe beantragt werden?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Außerdem muss ein Umsatzeinbruch von mind. 60 % in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen gegenüber April und Mai 2019 dargelegt werden. Ausnahmen, wenn das Unternehmen bspw. erst nach April 2019 gegründet wurde, sind im Entwurf vorgesehen. Beantragt werden müssen die Überbrückungshilfen spätestens am 31.08.2020. Nach erfolgreichem Antrag werden die Hilfen bis spätestens 30.11.2020 ausgezahlt. 

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Wann muss man mit einer Rückzahlung der Überbrückungshilfen rechnen?

Zurückgezahlt werden müssen die Überbrückungshilfen grundsätzlich nicht, wenn sie rechtmäßig beantragt wurden und ein Umsatzeinbruch von mind. 60 % gegeben ist. Eine Rückzahlung ist also nur zu erwarten, wenn das Unternehmen nicht bis August 2020 fortgeführt wird oder kein Umsatzeinbruch von mind. 60% gegeben ist. Liegt eine Überkompensation vor, ist mit einer anteiligen Rückzahlung zu rechnen. 

Themen in diesem Artikel
ManagementCorona

Was sind förderfähige Kosten? Wie hoch ist die Höhe der Förderung?

Durch die Überbrückungshilfe sollen betriebliche Fixkosten gefördert werden, also alle fortlaufenden, im Förderzeitraum anfallenden vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten. Eine ausführliche Liste, welche Kosten darunter fallen ist im Eckpunktepapier vorgesehen. 

Durch die Überbrückungshilfen sollen auch branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung getragen werden. Für die Gastronomie-Branche relevant ist bspw., dass Kosten für Miete und Pacht, Kosten für Azubis, nicht vom Kurzarbeitergeld erfasste Personalkosten und Ausgaben für Reinigung und Hygienemaßnahmen als betriebliche Fixkosten gelten. 
Die Höhe der Überbrückungshilfen ergibt sich aus einer abgestuften Fördersystematik. Nach dieser können bis zu 80% der Fixkosten, aber max. 150.000€ für drei Monate bei bis zu 10 Beschäftigten und max. 9.000€ bei bis zu 5 Beschäftigte, gefördert werden. Jedoch sind Ausnahmen in begründeten Einzelfällen möglich. 

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Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Vorgesehen ist ein zweistufiges Antragsverfahren. In einem ersten Schritt, der Antragstellung, sind die Antragsvoraussetzungen und die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten sind mit Hilfe eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers glaubhaft zu machen.
In einem zweiten Schritt ist ein nachträglicher Nachweis über die Kosten zu erbringen. Sollten die durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer erbrachten Nachweise nicht der im ersten Schritt prognostizierten Höhe entsprechen, ist eine nachträgliche Aufstockung der Zuschüsse möglich bzw. mit einer teilweisen Rückzahlung zu rechnen. 

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