Suche

Mehrwertsteuersatz bei Essenslieferungen in Mehrweg-Geschirr

Die Frage nach dem Mehrwertsteuersatz auf das eingesetzte Mehrweg-Geschirr im Gastronomie-Betrieb erreichte zuletzt auch verstärkt den DEHOGA Bundesverband. Eine Aufschlüsselung der Faktoren, die den Mehrwertsteuersatz von 7% auch auf das Mehrweg-Geschirr erklären.
Recup, Pixabay

Nach den einschlägigen Verwaltungsregelungen des Bundesfinanzministeriums unterliegen Essenslieferungen dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, auch wenn bei der Lieferung Mehrweg-Geschirr verwendet wird.

Dazu heißt es im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) unter Punkt 3.6. Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken in Absatz (2) Sätze 2 und 3:

Die Abgabe von zubereiteten oder nicht zubereiteten Speisen mit oder ohne Beförderung, jedoch ohne andere unterstützende Dienstleistungen, stellt stets eine Lieferung dar (Artikel 6 Abs. 2 MwStVO). Die Sicherstellung der Verzehrfertigkeit während des Transports (z. B. durch Warmhalten in besonderen Behältnissen) sowie die Vereinbarung eines festen Zeitpunkts für die Übergabe der Speisen an den Kunden sind unselbständiger Teil der Beförderung und daher nicht gesondert zu berücksichtigen.

In Absatz (3) Sätze 3 und 4 wird klargestellt:

Erfüllen die überlassenen Gegenstände (Geschirr, Platten etc.) vornehmlich Verpackungsfunktion, stellt deren Überlassung kein berücksichtigungsfähiges Dienstleistungselement dar. In diesem Fall ist auch die anschließende Reinigung bzw. Entsorgung der überlassenen Gegenstände bei der Gesamtbetrachtung nicht zu berücksichtigen.

Schließlich wird die Überlassung von Mehrweg-Geschirr ausdrücklich in Beispiel 14 in Punkt 3.6. des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses genannt:

Ein Mahlzeitendienst übergibt Einzelabnehmern verzehrfertig zubereitetes Mittag- und Abendessen in Warmhaltevorrichtungen auf vom Mahlzeitendienst zur Verfügung gestelltem Geschirr, auf dem die Speisen nach dem Abheben der Warmhaltehaube als Einzelportionen verzehrfertig angerichtet sind. Dieses Geschirr wird – nach einer Vorreinigung durch die Einzelabnehmer – zu einem späteren Zeitpunkt vom Mahlzeitendienst zurückgenommen und endgereinigt.

Es liegen begünstigte Lieferungen im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG (zu 7 Prozent) vor. Da das Geschirr vornehmlich eine Verpackungsfunktion erfüllt, überwiegt seine Nutzungsüberlassung sowie Endreinigung das Lieferelement nicht qualitativ. Auf das Material oder die Form des Geschirrs kommt es dabei nicht an.

Weitere Artikel zum Thema

MEIKO
Ende September veranstaltete der Hygieneexperte Meiko ein Symposium rund um das Thema Mehrweg im Gastgewerbe. Hier trafen sich Expertinnen und Experten aus Mehrwegindustrie, Logistik, Non-Food-Catering und von Fachverbänden, um sich auszutauschen, voneinander zu lernen und[...]
Marie G, Unsplash
Mit dem Jahreswechsel zog die Mehrwegpflicht in die Gastronomie ein. Restaurants, Cafés und Bars sind nun verpflichtet, neben Einwegverpackungen auch Mehrwegbehältnisse für das To-Go-Geschäft bereitzuhalten. Nicht nur für die Nachhaltigkeitsziele ist das eine gute Nachricht,[...]
dvulikaia, iStockphoto
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die lang erwartete Handlungsempfehlungen für Gastronomiebetriebe gemäß dem Verpackungsgesetz herausgebracht. Der Leitfaden bietet Unterstützung und Klarheit bei der Umsetzung, wirft jedoch auch neue Fragen auf. Der DEHOGA Bundesverband zeigt auf,[...]
Relevo
Ab dem 01.01.2023 muss nahezu jeder gastronomische Betrieb mit Außer-Haus-Angebot seinen Gästen zum Transport von Speisen und Getränken Mehrweggeschirr anbieten. Jörg Windheuser ist der Pflicht voraus und nutzt in seinem Landgasthof nahe der dänischen Grenze[...]
Recup
Mit einem Kooperationsprojekt, das kürzlich in München-Haar gestartet ist, soll eine neuartige Rückgabeinfrastruktur für Mehrwegbehältnisse beim Außer-Haus-Verzehr getestet und erprobt werden. Es handelt sich dabei um ein wegweisendes Projekt in einer Reihe von Pilotprojekten, die[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.