Suche
Anzeige

Behördlicher Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht im Gastgewerbe veröffentlicht

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die lang erwartete Handlungsempfehlungen für Gastronomiebetriebe gemäß dem Verpackungsgesetz herausgebracht. Der Leitfaden bietet Unterstützung und Klarheit bei der Umsetzung, wirft jedoch auch neue Fragen auf. Der DEHOGA Bundesverband zeigt auf, welche Auswirkungen dies auf Restaurants, Hotels und Imbisse hat und welche Maßnahmen jetzt ergriffen werden müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden.

dvulikaia, iStockphotodvulikaia, iStockphoto

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat endlich den lang erwarteten behördlichen Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht gemäß §§ 33 und 34 des Verpackungsgesetzes veröffentlicht. Dieser Leitfaden wurde von den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein sowie dem Umweltbundesamt erarbeitet.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht. Der DEHOGA Bundesverband hat seit Beginn das Gesetzesvorhabens begleitet und den Mitgliedsbetrieben eine Vielzahl von Informationen und Merkblättern bereitgestellt. Allerdings werfen die gesetzlichen Regelungen immer noch Fragen auf und es bestehen Unklarheiten bei der Umsetzung der Anforderungen.

Der behördliche Leitfaden der LAGA soll den von der Mehrwegangebotspflicht betroffenen Akteuren helfen und dazu beitragen, die Vollstreckung zu vereinheitlichen. Allerdings löst er nicht alle Fragen, die sich in der Praxis stellen.

Partner aus dem HORECA Scout

Die LAGA bestätigt einige der vom DEHOGA vertretenen Positionen zu bestimmten Umsetzungsfragen, weicht jedoch in anderen Punkten ab und interpretiert die rechtlichen Bestimmungen sehr weitreichend. Die Betriebe im Gastgewerbe sollten daher ihre derzeitige Praxis umgehend überprüfen.

Den Leitfaden können Sie unter folgendem Link abrufen: Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht nach §§ 33, 34 Verpackungsgesetz

Der DEHOGA wird unter Berücksichtigung der neuen Hinweise des LAGA-Leitfadens ein aktualisiertes Merkblatt herausgeben. Auf einige Punkte möchten wir Sie jedoch bereits jetzt aufmerksam machen:

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceRechtsprechung und UrteileMarketing
Negative Bewertungen auf Google & Co. – welche Bewertungen Hoteliers und Gastronomen löschen lassen können und wie es gelingt

Hygieneanforderungen für Kundengeschirr (Ziffer 1, Vorbemerkung)

Die LAGA stimmt mit dem DEHOGA überein, dass sogenannte Letztvertreiber wie Imbisse, Restaurants, Hotels usw. in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit haben, die Befüllung von Kundenbehältnissen aus hygienischen Gründen abzulehnen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Kundenbehältnis so verschmutzt ist, dass eine Kontamination der Arbeitsumgebung zu befürchten ist oder wenn das Behältnis ungeeignet ist, um das abzugebende Lebensmittel aufzunehmen. Es besteht jedoch keine generelle Ablehnungsmöglichkeit von Kundenbehältnissen aus hygienischen Gründen. Siehe dazu auch das Merkblatt des Lebensmittelverbandes „Mehrweg-Behältnisse“

Themen in diesem Artikel
Nachhaltigkeit und UmweltschutzMehrwegMehrwegangebotspflichtMehrwegpflicht

Vorverpackte Lebensmittel (Ziffer 4.3)

Die LAGA hat eine andere Auffassung als der DEHOGA und der Lebensmittelverband in Bezug auf vorverpackte Lebensmittel. Nach Ansicht der LAGA kann die Mehrwegangebotspflicht auch gelten, wenn Speisen oder Getränke vorverpackt an den Verkaufsort geliefert und dort bereitgehalten werden.

Filialbetriebe (Ziffer 4.4., 4.5)

Der Leitfaden differenziert hinsichtlich der Frage, inwieweit auch einzelne Filialbetriebe/Ketten von der Ausnahmeregelung für kleine Betriebe profitieren (bis 80 qm Verkaufsfläche und 5 Beschäftigte). Er unterscheidet zwischen rechtlich eigenständigen Verkaufsstellen und unselbstständigen Verkaufsstellen.

Lesen Sie auch
Finanzen und ControllingRecht und ComplianceSteuernSoftware und Systeme
DATEV-Schnittstelle für Kassensysteme: Wenn Kasse und Buchführung digital zusammenarbeiten

Wenn eine Verkaufsstelle rechtlich zu einer Unternehmenskette gehört (z.B. Systemgastronomie), ist nach dem Leitfaden auf die Gesamtheit aller Verkaufsstellen des betreffenden Unternehmens abzustellen. Die LAGA geht davon aus, dass bei Unternehmen mit mehreren Verkaufsstellen in der Regel mindestens eines der beiden Größenkriterien „Verkaufsfläche“ oder „Beschäftigtenzahl“ überschritten wird und somit die Erleichterung für kleine Betriebe nicht in Anspruch genommen werden kann.

Wenn rechtlich eigenständige Niederlassungen, Tochtergesellschaften, Einzelunternehmen usw. (z.B. in Form von Franchisemodellen) die mit Ware befüllten Verpackungen in Verkehr bringen, gelten diese unabhängig von der Hauptniederlassung oder dem Mutterkonzern (z.B. als Franchisegeber) als eigenständige Akteure. Die Mehrwegangebotspflicht gilt dann für diese rechtlich eigenständigen Niederlassungen bzw. Unternehmen.

Verkaufsfläche (Ziffer 2.3)

Die LAGA hat konkretisiert, dass zur Verkaufsstelle auch zugehörige oder dieser zuzuordnende Außenflächen zählen. Bei saisonal genutzten Außenflächen gilt dies jedoch nur für den Zeitraum, in dem sie tatsächlich oder potenziell genutzt werden. Das bedeutet, dass ein mit Tischen und Stühlen ausgestatteter Terrassenbereich bei der Berechnung der Verkaufsfläche berücksichtigt wird. Ein Terrassenbereich hingegen, der nicht mit Sitzmöbeln oder Stehtischen ausgestattet ist, wird bei der Berechnung der Verkaufsfläche nicht berücksichtigt.

Beschäftigte (Ziffer 2.4)

Die LAGA hat auch den Begriff der Beschäftigten konkretisiert. Auszubildende, Praktikanten und ehrenamtliche Mitarbeiter werden hierbei nicht berücksichtigt.

Mehrwegangebotspflicht für Nicht-Mitnahme-Gerichte (Ziffer 4.6)

Die LAGA ist der Ansicht, dass die Mehrwegangebotspflicht auch dann gilt, wenn der Verzehr direkt vor Ort stattfindet. Es ist nicht erforderlich, dass eine Speise als Mitnahme-Gericht erworben und an einem anderen Ort verzehrt wird. Daher können auch Restaurants oder Hotels von der Mehrwegangebotspflicht betroffen sein, wenn sie Speisen und/oder Getränke zum Verzehr vor Ort in Einweggeschirr/-behältnissen anbieten, die von den gesetzlichen Regelungen erfasst werden.

Hinweisschilder – Gesetzliche Informationspflichten (Ziffer 5.2, Anlage)

Die vom DEHOGA zur Verfügung gestellten Hinweisschilder zu den Mehrwegangeboten entsprechen den Formulierungen der LAGA. Mit ihnen können die gesetzlichen Informations- und Hinweispflichten erfüllt werden. Sie sind hier im DEHOGA-Shop erhältlich.

Frame for Business GmbH
Marketing

Negative Bewertungen auf Google & Co. – welche Bewertungen Hoteliers und Gastronomen löschen lassen können und wie es gelingt

Online-Bewertungen auf Google, TripAdvisor oder Booking.com prägen die Wahrnehmung von Hotels und Gastronomiebetrieben maßgeblich und beeinflussen Buchungsentscheidungen oft innerhalb weniger Sekunden. Einzelne negative Einträge können dabei eine überproportionale Wirkung entfalten – insbesondere dann, wenn sie unwahr oder unsachlich sind. Doch welche Bewertungen müssen hingenommen werden und wann bestehen realistische Löschchancen?

Heimpel GmbH
Finanzen und Controlling

DATEV-Schnittstelle für Kassensysteme: Wenn Kasse und Buchführung digital zusammenarbeiten

Kassendaten gehören zu den sensibelsten Datenquellen im Gastgewerbe: Sie müssen vollständig, nachvollziehbar und im Prüfungsfall schnell verfügbar sein. Gleichzeitig soll der Alltag in Restaurant, Café, Imbiss oder Hotel nicht durch manuelle Exporte, Kassenbuch-Nacharbeiten und Abstimmungen mit der Steuerkanzlei belastet werden. Welche Rolle spielt dabei eine direkte DATEV-Schnittstelle im Kassensystem?

Gastronomieberatung Consult Gastro
Finanzen und Controlling

Kassensystem, Warenwirtschaft, Buchhaltung – welche Tools braucht ein Gastronom wirklich?

Der Businessplan steht, die Speisekarte ist fertig – und die Software? Viele Gastronomen unterschätzen, wie entscheidend die richtige digitale Grundausstattung für den Erfolg ihres Betriebs ist. Drei Bereiche sind dabei unverzichtbar, doch welche Tools passen zu welchem Konzept? Und in welcher Reihenfolge sollte investiert werden?

Weitere Artikel zum Thema

wattline GmbH
Strom, Gas, Heizung – Energiekosten gehören zu den größten Ausgabenposten in Hotels und Restaurants. Doch die Höhe der Rechnung ist alles andere als Zufall: Öffnungszeiten, Gästeaufkommen und die Lage des Betriebs spielen eine ebenso große[...]
wattline GmbH
Lightspeed, L Seden
Eine aktuelle Verbraucherumfrage von Lightspeed bringt eine unbequeme Wahrheit ans Licht: Deutschlands Restaurantgäste fordern nachhaltige Konzepte – regional, saisonal, müllvermeidend. Doch sobald es ans Bezahlen geht, kippt die Begeisterung. Mehr als die Hälfte akzeptiert maximal[...]
Lightspeed, L Seden
Gemini
Bandspülmaschinen mit Kameras, Untertischgeräte mit Lernkurve, Spülanlagen mit dynamischer Energieverteilung – die Hersteller bringen Künstliche Intelligenz in einen der unterschätztesten Bereiche der Profi-Küche. Ein Überblick über drei Ansätze, die sich erkennbar unterscheiden.[...]
Gemini
Hans, Pixabay
Ob Café, Bäckerei, Hotel oder Büro: Fliegende Insekten sind ein hygienisches Risiko und können schnell zum Problem für Betriebe werden. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Design. Gefragt sind deshalb Lösungen, die wirksam[...]
Hans, Pixabay
ZfP Reichenau; Meiko
Im Zentrum für Psychiatrie Reichenau werden täglich 800 Mahlzeiten für Patienten und Mitarbeitende zubereitet. Als die alte Spülanlage den Geist aufgab, entschied sich die Klinik nicht einfach für Ersatz – sondern für einen grundsätzlichen Neuanfang.[...]
ZfP Reichenau; Meiko
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.