Suche
Anzeige

Mehrwertsteuersenkung: folgen nun mehr Betriebsprüfungen?

Zur Unterstützung der Wiederbelebung von öffentlichem Leben und der Wirtschaft hat die Bundesregierung auch eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes beschlossen. Zuvor wurde der für die Gastronomie der Steuersatz für Speisen von 19 % auf 7 % abgesenkt. Welcher Steuersatz gilt ab wann nun und was ist zu tun? Rechtsanwalt und Steuerrechtsexperte Johannes Höfer klärt auf und sagt voraus, dass die Finanzverwaltungen noch mehr Betriebsprüfungen vornehmen werden.
Johannes Höfer
Anzeige

Allgemeine Änderungen

Das Konjunkturpaket sieht vor, dass im zweiten Halbjahr 2020 die Mehrwertsteuer ganz allgemein von 19 % auf 16 % reduziert wird. Der ermäßigte Steuersatz sinkt von derzeit 7 % auf 5 %. Diese Änderung des Steuersatzes gilt vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Danach gelten wieder die alten Steuersätze.
Das bedeutet, dass alle Lieferungen und Leistungen, auf die Mehrwertsteuer gezahlt werden muss, mit den neuen Steuersätzen bepreist werden müssen. Die Einteilung welcher Steuersatz auf eine Lieferung oder Leistung anzuwenden ist, ändert sich nicht. Das bedeutet, dass Waren oder Dienstleistungen, die vor der Änderung mit 19 % besteuert wurden nunmehr mit 16 % besteuert werden müssen.

Änderungen in der Gastronomie

Um die zwischenzeitlich brachliegende Gastronomie zu unterstützen wird für die Zeit vom 30. Juni 2020 bis zum 1. Juli 2021 der Mehrwertsteuersatz für Speisen von 19 % auf 7 % abgesenkt. Demgegenüber bleiben Getränke mit 19 % mehrwertsteuerpflichtig. Bei den Getränken gibt es allerdings nach wie vor die Ausnahme für Milch und Wasser, die mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert werden müssen. Auch die Regelungen zu Außer-Haus-Umsätzen bleiben davon unberührt.
Das bedeutet dann konkret: Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle werden bis 31.12.2020 mit 5% Umsatzsteuer berechnet, dann ein halbes Jahr (bis 30.6.2021) mit 7% und dann wieder mit 19%.

Sie haben eine Frage dazu? Nehmen Sie hier Kontakt auf:

Auswirkungen der Steueränderungen für die Unternehmen

Wie bisher auch müssen sämtliche Unternehmer ihre Umsätze aufzeichnen. Im Rahmen der Mehrwertsteuer macht es dabei keinen Unterschied, ob der Gewinn durch Einnahmeüberschussrechnung oder eine Bilanz ermittelt wird. Der Unternehmer ist nach dem Umsatzsteuergesetz dazu verpflichtet, die Umsätze mit den verschiedenen Mehrwertsteuersätzen einzelnen aufzuzeichnen. Dabei ist insbesondere auch die Trennung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze und die korrekte Anwendung auf die angebotenen Waren oder Dienstleistungen besonders wichtig. In Betriebsprüfungen ist dies, gerade auch in der Gastronomie, immer wieder Streitpunkt.

Das bedeutet für den Unternehmer nun, dass die Systeme zur Erstellung von Rechnungen kurzfristig umgestellt werden müssen. Auch Kassensysteme müssen auf die neuen Steuersätze umgestellt werden. Wird ein zu hoher Steuerbetrag in einer Rechnung ausgewiesen, muss dieser Steuerbetrag -obwohl falsch- an das Finanzamt gezahlt werden. Dies kann nur vermieden werden, wenn die falsche Rechnung berichtigt wird.

Es ist schon jetzt davon auszugehen, dass insbesondere die Umstellung der Mehrwertsteuersätze in der Gastronomie für die Finanzverwaltung Anlass sein werden, in den folgenden Jahren die Gastronomen verstärkt zu prüfen. Aber auch alle anderen von den Änderungen betroffenen Unternehmer dürfen nicht sorglos mit den Aufzeichnungen umgehen.

Fehler bei den Aufzeichnungen führen regelmäßig zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts. Erfahrungsgemäß sorgt dies für Streit und ist teuer. Daher gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Bei Fragen dazu können Sie sich an Rechtsanwalt Johannes Höfer per E-Mail (kanzlei@port7.de) oder Telefon (0251 / 203 188 00) wenden.

Sie haben eine Frage dazu? Nehmen Sie hier Kontakt auf:

Weitere Artikel zum Thema

Bullitt Group
Die Gäste sind zurück – wenn auch mit Abstand: Neben der Abstands- und Hygieneregeln in der Gastronomie ist auch eine neue Routine im Umgang mit dem Smartphone wichtig. Im Gegensatz zu gängigen Smartphones kann es[...]
Petra Fiedler, Schwarz Exklusiv Fotografie
Der Sommer und die Ferien sind da und Gastronomiebetriebe und Hotels empfangen wieder Touristen und Gäste. Doch eine Frage beschäftigt Hoteliers und Gastronomen immer noch: Wie genau sieht das passende Hygienekonzept aus und welche Checklisten[...]
Kevin Laminto | Unsplash
Das Coronavirus greift weltweit weiterhin um sich und befeuert bei Hotelgästen – vor allem hinsichtlich unsauberer Badezimmer – größtes Unbehagen. Was können Hoteliers jetzt tun, um ängstlichen Gästen hygienische Sicherheit im Bad zu vermitteln und[...]
Mikhail Spaskov | iStockphoto
Das deutsche Gastgewerbe blickt hoffnungsvoll auf die Festtagssaison 2021: Laut dem „Global State of the Hospitality Industrie Report“, einer aktuellen Umfrage von Kassenanbieter Lightspeed, geht die Mehrheit der befragten Gastronomen davon aus, dass das diesjährige[...]
maaram, iStockphoto
Homing ist nur einer der Trends der letzten Jahre, der die Menschen zu Hause bleiben lässt, um die eigenen vier Wände zu genießen. Aber was ist mit den Restaurants, bleiben die Tische leer, geht doch[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.