Suche
Anzeige

BGN präsentiert Lüftungsmaßnahmen zur Infektionsminimierung

Die kalte Jahreszeit stellt sich als aufgrund der zahlreichen Corona-Auflagen für Betriebe als besonders fordernd heraus, nicht zuletzt durch Lüftungsempfehlungen, durch welche eine Ausbreitung des Virus verhindert werden soll. Die BGN hat ihre branchenspezifischen Gefährdungsbeurteilungen gemäß SARS-CoV-2 -Arbeitsschutzregel und -standard überarbeitet und zum richtigen Lüften ein spezielles Positionspapier erstellt.
serezniy | iStockphoto
Anzeige

Die sonnigen und warmen Tage sind vorbei. Einige gastronomische Betriebe sind jetzt ganz auf die Plätze im Innenraum angewiesen. Die kalte Jahreszeit wird in diesem Jahr eine besondere Herausforderung, denn mit Blick auf die SARS-CoV-2-Infektionsgefahr gelten besondere Regeln:

1000 ppm darf die vom menschlichen Ausatemstrom erzeugte CO2-Konzentration im Raum maximal betragen. Das gibt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vor. Diese Grenzkonzentration darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Zur weiteren Verringerung des Infektionsrisikos durch Aerosole soll am besten ein geringerer Wert angestrebt werden.

Was also tun? Lüften!

Sofern keine raumlufttechnischen Anlagen vorhanden sind, lautet die einfachste Möglichkeit: Fenster auf und stoßlüften! Wie oft und wie lange hängt ab von der Raumgröße und der Anzahl der Gäste im Raum. Eine Lüftungsampel kann zur Kontrolle hilfreich sein.

Lüftungsanlagen – ja, aber…

Eine für Beschäftigte und Gäste bequemere und vor allem wärmere Lösung bieten Lüftungsanlagen. Hierbei lohnt es, sich beraten zu lassen. Denn ganz einfach ist das nicht und es müssen einige Punkte beachtet werden. 

Zunächst muss aus der Zahl der Personen, deren Aktivitätsgrad sowie der gewählten CO2-Zielkonzentration der erforderliche Gesamtvolumenstrom ermittelt werden. Dieser wird mit dem tatsächlichen Außenluftvolumenstrom der Lüftungsanlage verglichen. Damit kann festgestellt werden, ob die Leistung der Lüftungsanlage ausreicht. Wichtig hierbei: Man sollte versuchen, die ausreichende Luftqualität ausschließlich durch die Zuführung von Außenluft zu erreichen!

Luftreiniger sind allenfalls eine Ergänzung

Durch ergänzende Maßnahmen wie z. B. durch den Einsatz von sogenannten Luftreinigern kann die Konzentration von Aerosolen in der Raumluft weiter gesenkt werden. Diese müssen insbesondere die SARS-CoV-2-Viren abscheiden oder inaktivieren können. Geeignet sind Geräte mit Filtern der Klassen H13 und H 14 („HEPA-Filter“) sowie geschlossene UV-C-Strahler, die nicht Ozon bildend sind. Auch hier gilt: Beratung vor Anschaffung! Eine Grundlage bietet dazu das BGN-Positionspapier „Infektionsschutzgerechte Lüftung von Arbeitsbereichen“.

Achtung! Luftreiniger verringern die Menge der Viren in der Luft. Sie haben keinen Einfluss auf die CO2-Konzentration im Raum.

Im Moment werden zahlreiche weitere Verfahren zur Bekämpfung von Viren diskutiert: Bei kaltem Plasma, Ozon, Elektrofiltern, Ionisation oder beispielsweise dem Versprühen von Desinfektionsmitteln jeglicher Art sind weder die Wirkung auf Viren ausreichend belegt noch nachteilige Nebenwirkungen auf Beschäftigte ausgeschlossen. Deshalb wird deren Einsatz derzeit nicht empfohlen.

Weiterführende Informationen unter www.bgn.de/corona

 Zum BGN Positionpapier zur infektionsschutzgerechten Lüftung von Arbeitsbereichen

Weitere Artikel zum Thema

Eric Ward, Unsplash
Ein Gast beschimpft das Servicepersonal, eine Auseinandersetzung mit einem Zulieferer endet in einem Handgemenge – solche gewalttätigen Vorfälle am Arbeitsplatz sind gar nicht selten. Die BGN bietet vielfältige Unterstützung und bildet in Maßnahmen aus, die[...]
Johannes Höfer
Zur Unterstützung der Wiederbelebung von öffentlichem Leben und der Wirtschaft hat die Bundesregierung auch eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes beschlossen. Zuvor wurde der für die Gastronomie der Steuersatz für Speisen von 19 % auf 7 %[...]
Digitale Gästedaten-ErfasssungMicroStockHub, iStockphoto
Wer war zuerst da: Der Gast, der falsche Namen auf die Dokumente zur Gästedaten-Erfassung schreibt oder der Gastronom, der keine digitale Lösung einsetzt, sondern die sonst verpönten Papierberge hortet? Und wieviel hat die Registrierungspflicht mit[...]
rez-art | iStockphoto
In der Corona-Krise unterstützen viele Gäste die Gastronomie mit dem Kauf von Restaurantgutscheinen. Bei Gutscheinen ist bereits seit Januar 2019 aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht zwischen Einzweckgutscheinen und Mehrzweckgutscheinen zu differenzieren. Im Rahmen der Corona-Soforthilfe senkt die[...]
cafotodigital | iStockphoto
Endlich dürfen Gastronomen und Hoteliers in den meisten Bundesländern wieder das bei den Gästen beliebte Frühstücksbuffet anbieten. Doch wo gelten noch Einschränkungen, welche Hygiene-Maßnahmen müssen umgesetzt werden und wie wird das Buffet an die neuen[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.