Suche

DGUV Vorschrift 2: Unklarheit bei neuen Vorschriften für Arbeitsschutz

Die DGUV hat ihre Vorschrift 2 schon im letzten Jahr überarbeitet. Für das Gastgewerbe sind darin neue Regeln bei Betreuung, Dokumentation und Zuständigkeiten relevant. Noch offen ist, wie die BGN diese Änderungen konkret umsetzt.

Zukünftig dürfen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten.; Adobe StockZukünftig dürfen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten.; Adobe Stock

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat Ende 2024 die Vorschrift 2 zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung novelliert. Darin werden die Betreuungsform, die Betreuungsumfänge und -intervalle sowie die Aufgaben und Fachkundevoraussetzungen für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit verbindlich festgelegt. Sowohl der Vorschriftentext als auch der Regeltext enthalten branchenspezifische Inhalte, etwa zu Grenzen und Schulungsinhalten der alternativen Betreuung. Die einzelnen Unfallversicherungsträger – also die Berufsgenossenschaften – setzen die Neufassung schrittweise in Kraft. Für die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) steht dieser Schritt in den kommenden Monaten an. Bislang liegen dazu jedoch noch keine detaillierten Informationen vor.

Fest steht: Seit 2025 gelten neue Rahmenbedingungen. Die Kleinbetriebsgrenze wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Damit können mehr Betriebe eine anlassbezogene oder alternative Betreuung wählen, die ohne feste Einsatzzeiten auskommt. Diese Modelle verlangen allerdings zusätzliche Eigenleistungen: Unternehmerinnen und Unternehmer müssen an Schulungen teilnehmen, organisatorische Aufgaben übernehmen und sind für die laufende Betreuung weitgehend selbst verantwortlich.

Neu ist zudem die Möglichkeit, bestimmte ärztliche Leistungen an qualifiziertes Fachpersonal zu delegieren. Auch digitale Formate wie virtuelle Sitzungen sind zulässig, dürfen aber höchstens ein Drittel der Gesamtbetreuung ausmachen. Zudem erfolgt die Zuordnung zu Betreuungsgruppen jetzt über den amtlichen Wirtschaftszweigschlüssel, was für manche Betriebe geänderte Grundbetreuungszeiten bedeutet. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind verpflichtet, regelmäßig Berichte vorzulegen und absolvierte Fortbildungen zu dokumentieren.

Partner aus dem HORECA Scout

Unklar ist bislang, wie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BNG) die neuen Vorgaben im Detail ausgestaltet. Es empfiehlt sich daher, die weiteren Mitteilungen der BGN aufmerksam zu verfolgen. Auch wenn die alternative Betreuung mehr Eigenleistung zulässt, raten Verbände wie der DEHOGA Bayern weiterhin zur kontinuierlichen Betreuung durch spezialisierte externe Partner. Diese übernehmen Organisation und Dokumentation, sorgen für Rechtssicherheit und entlasten die Betriebe im Alltag.

Mehr Informationen

SuitePad
Digitalisierung

Kostenlose Menü-Analyse deckt Umsatzpotenzial im Room Service auf

Der Zimmerservice vieler Hotels verschenkt systematisch Umsatz – oft ohne dass die Betreiber es wissen. Ein neues Analyse-Tool macht die Schwachstellen innerhalb von zwei Minuten sichtbar und zeigt auf Basis von über 200.000 Bestellvorgängen, wo konkret Optimierungsbedarf besteht.

Nick Fewings, Unsplash
Ausstattung und Interieur

Glanzvolle Akzente im Hoteldesign: Rechnen sich echte Edelmetalle?

Gold im Hoteldesign ist mehr als pure Dekoration – es ist ein Statement. Doch zwischen dem optischen Wow-Effekt und der wirtschaftlichen Realität liegt eine komplexe Kalkulation. Volatile Rohstoffpreise, aufwändige Handwerkskunst und anspruchsvolle Pflege: Wann lohnt sich der Griff zum echten Edelmetall, und wo reicht geschicktes Akzentuieren aus?

StockSnap, Pixabay
Branche und Trends

Hunger auf Stammgäste: Wie digitale Kundenbindung die Gastronomie verändert

Steigende Kosten, knappes Personal, verschärfter Wettbewerb – und trotzdem sollen die Tische voll und die Gäste treu bleiben? Ein neuer Branchenreport zeigt: Wer seine Gäste digital bindet, gewinnt nicht nur mehr Umsatz, sondern echte Verbundenheit. Doch Vorsicht: Pauschale Angebote reichen längst nicht mehr. Was Gäste heute wirklich erwarten und warum das Smartphone den Stempelpass ablöst.

Weitere Artikel zum Thema

Poster POS, Unsplash
Arbeitsschutz, Kassennachschau, Online-Bewertungen: Was wie drei getrennte Baustellen wirkt, folgt 2026 einem gemeinsamen Prinzip. Betriebe müssen jederzeit belegen können, was sie wissen, was sie tun und wer wofür verantwortlich ist. Digitale Dokumentation wird damit vom[...]
Poster POS, Unsplash
NakNakNak, Pixabay
Die Bundesregierung plant, die Tierhaltungskennzeichnung auf Restaurants, Kantinen und verarbeitete Lebensmittel auszuweiten. Acht Branchenverbände von der Systemgastronomie bis zum Bäckerhandwerk laufen dagegen Sturm. Ihr Argument: Die Reform belastet Betriebe mit Millionenkosten und bürokratischem Aufwand –[...]
NakNakNak, Pixabay
johannes86, iStockphoto
Bis Juni 2026 muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die neuen Regelungen betreffen Betriebe jeder Größe und bringen weitreichende Änderungen im Umgang mit Gehältern. Wer sich jetzt vorbereitet, verschafft sich einen entscheidenden Vorsprung[...]
johannes86, iStockphoto
Future Payments GmbH
Viele Gastronomen wissen nicht, welche Kosten ihr Kartenterminal wirklich verursacht. Gebührenmodelle sind komplex, Verträge unübersichtlich – und das Kleingedruckte kann monatlich mehrere hundert Euro Unterschied bedeuten. Spätestens mit einer möglichen Kartenzahlungspflicht wird dieses Thema zum[...]
Future Payments GmbH
NOBIX Group GmbH
IT-Sicherheit spielt auch für kleine Unternehmen eine große Rolle: 80 Prozent aller gemeldeten Ransomware-Angriffe 2025 trafen KMU. Auch, weil sie oft eine leichte Beute sind. Wer rechtlich für sein Unternehmen verantwortlich ist, sollte daher handeln[...]
NOBIX Group GmbH
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.