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Neuerungen bei Überbrückungshilfe III: Investitionen in Digitalisierung ohne eigene Beteiligung

Die Bundesregierung hat das Reglement der Überbrückungshilfe III erneut aktualisiert und für Unternehmen deutlich verbessert. Neben der vollen Fixkostenerstattung zu 100 % können Unternehmen Ihre digitale Infrastruktur einmalig mit bis zu 20.000 € fördern lassen. Gerassimos Miaris, Geschäftsführer der Etamio GmbH, ganzheitlicher Anbieter für Kassensysteme mit Sitz in Bochum und Wirtschaftsprüfer Hélio Rodrigues aus Dortmund und Spezialist für steuerliche Angelegenheiten im Gastgewerbe, äußern sich sehr positiv zu den Neuerungen und sehen für viele Gastronomen eine große Chance Arbeitsabläufe und betriebliche Prozesse auf ein neues Level zu heben.
Imagesines | iStockphoto

Viele Gastronomen haben sich bisher mit Investitionen in die Digitalisierung ihrer Betriebe zurückgehalten. Zum einen hat die Bundesregierung keine konkreten Produkte in Ihren FAQs veröffentlicht, welche unter den Aspekt der Förderung fallen und zum anderen verblieb dem Gastronomen immer noch ein Teil, den er selbst finanzieren musste. Das hat sich jetzt geändert. Weiterhin unterstützt die Bundesregierung besonders hart betroffene Unternehmen mit einem Eigenkapitalzuschuss in Höhe von bis zu 40 % der betrieblichen Fixkosten.

Das durch die Corona Pandemie hart getroffene Gastgewerbe befindet sich seit über einem Jahr in einer noch nie dagewesenen und beispiellosen Situation. Branchenverbände wie der DEHOGA fordern mindestens genauso lange eine angemessene finanzielle Unterstützung und eine Perspektive. Die Gastronomie steht hier beispielhaft wie in William Shakespeares Hamlet „Dass wir die Übel, die wir haben, lieber Ertragen, als zu unbekannten fliehn.“ hinter verschlossenen Türen, in der Hoffnung bald wieder Gäste empfangen zu dürfen.
Seit dem 01.04.21 können viele Wirte zumindest auf wesentliche Verbesserungen der finanziellen Hilfen setzen und Investitionen in die Digitalisierung sind ab sofort auch ohne eigene Beteiligung möglich. „Trotz der hohen Fördersummen haben viele Betreiber diesen Schritt aufgrund der „Eigenbeteiligung“ nicht gewagt. Außerdem spielte die Unsicherheit vieler Berater eine wesentliche Rolle, da nicht klar war, welche Produkte förderbar waren**“, stellt Gerassimos Miaris klar.

100 % Förderung bedeutet 100 % Förderung

Durch die Anpassung des Reglements der Überbrückungshilfe III haben Antragsteller nun die Möglichkeit 100 % der Zuschüsse für Digitalisierung zu erhalten, einmalig bis zu 20.000 €, bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 %. Bislang waren es 90 % bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 %. Jetzt ist es Unternehmen möglich, welche Ihre Rücklagen aufgebraucht haben, diese Investitionen komplett durch Fördermittel finanzieren zu lassen.

„Das war bislang einer der häufigsten Gründe, weswegen sich Kunden gegen eine Investition entschieden haben.“, betont Gerassimos Miaris.

Bundesregierung weist auf konkrete Produkte hin

Über förderbare Produkte wurde bis vor kurzem nur spekuliert. Konkrete und verlässliche Aussagen dazu waren von der Bundesregierung nicht zu bekommen. Selbst Steuerberater bekamen auf Nachfrage keine rechtlich verbindliche Aussage. Durch diese Ergänzungen bekommt die Branche jetzt eine genaue Vorstellung zu Hardware, die durch die Zuschüsse zur Digitalisierung abgedeckt sind.

Kassensysteme, Küchenmonitore, iPads oder z.B. Laptops sind somit förderfähig. Wörtlich heißt es in den aktualisierten FAQs „*Förderungsfähig sind auch Anschaffungen und Erweiterung von elektronischen
Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a Abgabenordnung (AO)“ Somit auch Kassensysteme und Zubehör jeglicher Art inkl. entsprechender Software.

Eigenkapitalzuschuss als wesentliche Verbesserung

Besonders erfreut zeigt sich Wirtschaftsprüfer Hélio Rodrigues über den Eigenkapitalzuschuss, der im Rahmen der Neuerungen der Überbrückungshilfe III besonders hart getroffenen Wirten finanzielle Unterstützung bieten soll. Anspruch darauf, haben Unternehmen die ab November 2020 mindestens drei Monate einen Umsatzrückgang von mindestens 50 % vorweisen. Der Anspruch beläuft sich ab dem 3. Monat auf 25 %, im vierten auf 35 % und im fünften Monat auf 40 %. Der Eigenkapitalzuschuss bezieht sich auf die Fixkostenpositionen von Nummer 1 bis 11 der förderfähigen Fixkosten im Sinne der FAQs.

„Die Verbesserungen werden sich positiv auf die digitale Infrastruktur der Gastronomie auswirken“, ist sich Gerassimos Miaris sicher und fügt hinzu „Die Geschenke sind da, man muss sie nur noch annehmen.“ .

Was bleibt, ist das Warten auf eine verbindliche und gesetzlich geregelte Öffnungsperspektive. Ansonsten stellt sich vielen Gastronomiebetrieben bald tatsächlich die Frage „sein oder Nichtsein?“, wie William Shakespeare im Jahr 1602 schon zu sagen pflegte.

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