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Nachhaltige Mobilität: Das ändert sich 2025 für Unternehmen

Im nächsten Jahr kommen wieder einige Änderungen auf alle verkehrsteilnehmenden Firmen zu. Die auf nachhaltige Mobilität spezialisierte Unternehmensberatung M3E fasst die wichtigsten zusammen – von Dienstwagenbesteuerung über THG-Quote bis zur Sonderabschreibung.
M3E GmbH

Aktualisierung Dienstwagenbesteuerung

In Deutschland wird die Privatnutzung von Dienstwagen besteuert. Bei Verbrennern wird als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung 1 Prozent des Fahrzeug-Bruttopreises angesetzt. Bei Elektroautos gilt eine geringere Bemessungsgrundlage von 0,25 Prozent des Bruttopreises, solange der Bruttolistenpreis 70.000 € nicht überschreitet. Im Bundeshaushaltsentwurf für 2025 ist eine Erhöhung dieser Preisgrenze auf 95.000 € vorgesehen. Die Änderung ist noch nicht endgültig beschlossen. Diese Maßnahme war Bestandteil des im Juli von der Ampel-Koalition ausgehandelten Wachstumspakets. Mit dem vorzeitigen Aus der Koalition und den Neuwahlen im Februar 2025 ist allerdings nicht klar, ob die Aktualisierung der Dienstwagenbesteuerung in dieser Form umgesetzt wird.

Sonderabschreibung

Die Bundesregierung plant eine Sonderabschreibung für Elektroautos. Sie besteht darin, dass Unternehmen für ab dem 1. Juli 2024 angeschaffte E-Fahrzeuge im ersten Jahr der Anschaffung eine Abschreibung von 40 Prozent vornehmen können. Zielgruppe sind insbesondere gewerbliche Flotten. Im zweiten Jahr der Anschaffung soll der Anteil bei 24 Prozent liegen und dann kontinuierlich sinken bis auf sechs Prozent im sechsten Jahr. Die Änderung ist noch nicht endgültig beschlossen. Erhöhung der CO2-Steuer für Kraftstoffe Der CO₂-Preis für Kraftstoffe wie Benzin und Diesel wird 2025 von 45 € auf 55 € pro Tonne steigen. Dies bedeutet eine Erhöhung der CO₂-Abgabe um 10 € pro Tonne im Vergleich zum Vorjahr. Durch diesen Anstieg verteuert sich ein Liter Benzin oder Diesel voraussichtlich um etwa 0,16 €.

Erhöhung Flottengrenzwert für Autohersteller

Gemäß EU-Vorgaben wird der Grenzwert für die CO₂-Flottenziele bei Pkw ab 2025 von derzeit 115 g/km auf 93,6 g/km gesenkt – dies entspricht einer CO₂-Reduzierung von 19 Prozent. Bei leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen beträgt die Verringerung 17 Prozent von 185 g/km auf 154 g/km. Fahrzeughersteller, die die Flottengrenzwerte überschreiten, müssen mit Geldbußen in Höhe von 95 Euro x dem in g/km überschrittenen Wert und der Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge rechnen.

GEIG

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, legt fest, welche Anforderungen Gebäudeeigentümer hinsichtlich der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erfüllen müssen. Bei Neubauten mit mindestens sieben Stellplätzen muss mindestens ein Ladepunkt installiert und jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden. Ab dem 1. Januar 2025 muss bei Bestandsgebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen, die keine Wohngebäude sind, mindestens ein Ladepunkt eingerichtet werden. Bei großen Renovierungen von Gebäuden mit mindestens elf Stellplätzen muss mindestens jeder fünfte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgerüstet sowie ein Ladepunkt installiert werden. Gebäudeeigentümer, die diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, müssen mit Strafen in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen.

THG-Quote

Wie sich das THG-Quotensystem im kommenden Jahr darstellt, ist noch nicht final geklärt. Was bereits feststeht, ist eine Änderung der 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchV). Diese sieht vor, dass THG-Quoten in den Jahren 2025 und 2026 ausschließlich für das jeweilige Jahr verwendet werden können. Hintergrund: Bisher war es so, dass zusätzliche Quoten, die nach der Deckung des eigenen Bedarfs übrig waren, in die folgenden Jahre mitgenommen und dort zur Quotenerfüllung verwendet werden konnten. Da es in der Vergangenheit aufgrund einiger Vorkommnisse deutliche Übererfüllungen gab, sind viele Quoten auf die nächsten Jahre übertragen worden, wodurch der Bedarf an Quoten stark gesunken ist. Dies führte nicht nur zu einem Preisverfall, sondern hatte auch zur Folge, dass der gewünschte Lenkungseffekt des Instruments zunehmend ins Leere führte.

CO2-Maut

Am 31.12.2025 endet die Mautbefreiung für E-Lkw. Nichtsdestotrotz werden 2026 die Mautgebühren für E-Lkw niedriger ausfallen als die für Diesel-Lkw, da die Maut CO2-basiert ist. E-Lkw werden dadurch im gewerblichen Einsatz wirtschaftlich attraktiver. Für Unternehmen lohnt es sich, einen Vergleich der Betriebskosten zwischen Elektro- und Diesel- Lkw vorzunehmen. Hinsichtlich des ESG-Ratings ergeben sich durch die Integration emissionsfreier Nutzfahrzeuge weitere Wettbewerbsvorteile. Die Investitionsplanung der nächsten Jahre kann auf dieser Basis genauer abgeschätzt und es kann anhand dessen genau eruiert werden, wann und wie sich ein Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeugoptionen lohnt.

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