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Neuberechnung nach BGN-Gefahrtarif ab 2025

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

CARTIST, UnsplashCARTIST, Unsplash

Arbeiten wird sich in den in den kommenden Jahren weiter verändern. Die BGN beobachtet dies aufmerksam und passt ihre Beitragsberechnung mit dem Gefahrtarif 2025 auch diesen veränderten Arbeitswelten an. So kann zum Beispiel für Beschäftigte, die ausschließlich Aufgaben der internen Verwaltung ausführen, mobiles Arbeiten künftig der Büro-Gefahrklasse zugeordnet werden. Zudem werden Gewerbegruppen, die eine ähnliche Belastung haben, in einer gemeinsamen Gefahrtarifstelle zusammengefasst. Ein Beispiel aus der Fleischwirtschaft: „Bearbeitung von Geflügel“ geht in der Gewerbe­gruppe „Be- und Verarbeitung von Fleisch- und Wurstwaren“ auf, weil durch die fort­schreitende Technisierung keine Abgrenzung mehr sinnvoll ist.

Für viele Branchen bringt der neue Tarif zudem Veränderungen mit sich, weil sich in den Betrieben auch die Belastung durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in den zurückliegenden Jahren verändert hat. So sinkt beispielsweise für das Gaststätten- und Beherbergungs­gewerbe, die im Hinblick auf die Versichertenzahlen größte Branche bei der BGN, die Gefahrklasse von 3,33 auf 2,94.

Die BGN wird zum neuen Gefahrtarif umfassend informieren, unter anderem auf ihren Internetseiten und im Webmagazin „Akzente“. Bescheide zur Veranlagung gehen ab Mitte Oktober 2024 an die Betriebe.

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