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Neue Podcast-Folge: Bowls vom Bot & Arbeitszeiterfassung ist jetzt Pflicht

In der neuen Folge unseres Podcasts „Full House“ lassen wir uns das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung noch einmal von der Rechtsanwältin Annabelle Marceau von der Kanzlei Oppenhoff & Partner in Köln erklären. Und Dennis Grote stellt uns das Konzept seines Restaurants "yaya - World of Bowls" vor. Hier kochen keine menschlichen Köche die Schüsselgerichte, sondern speziell entwickelte Roboter.
David Knepper
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Mitte September dieses Jahres hat das Bundesarbeitsgericht ein weitreichendes Urteil gefällt, bei dem es um die Pflicht für Arbeitgeber zur Erfassung von Arbeitszeiten der Arbeitnehmer ging. Vielfach wurde das Urteil so verstanden, dass ab sofort quasi eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung bestünde. Es herrscht aber aktuell noch eine einigermaßen große Unklarheit, weil das Gericht seine genauen Entscheidungsgründe noch nicht veröffentlicht hat, sondern nur eine kurze Pressemitteilung. Aufgrund der enormen Konsequenzen dieses Urteils für das Gastgewerbe wollen wir den aktuellen Stand aber einordnen. Dazu haben wir mit Rechtsanwältin Annabelle Marceau gesprochen, sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Junior-Partnerin bei der Kanzlei Oppenhoff & Partner in Köln.

In Münster gibt es seit diesem Sommer warme Bowls vom Bot: das Restaurant yaya kommt ganz ohne Köche aus. Die internationalen Schüsselgerichte werden von Robotern kreiert, sind also nicht nur ein lustiges Gimmick. Die Idee dazu hatten die Brüder Dennis und Kevin Grote. Beide führen ein traditionsreiches Familienunternehmen in der Gastro- und Eventbranche. Mit Dennis Grote haben wir über sein Konzept und die Vorteile der Robo-Kulinarik gesprochen. Sie werden in diesem Gespräch merken, dass hier jemand ein Restaurant-Konzept von Beginn an digital denkt.

Hier können Sie die neue Folge kostenlos anhören:

Sie finden unseren Podcast natürlich auch auf Apple Podcast, Spotify, Amazon Music und Google Podcast.

Bei Fragen, Kritik und Anmerkungen erreichen Sie uns über das Kontaktformular auf www.fullhouse-podcast.de.

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