Suche

Rechtsstreitigkeiten um Betriebsschließungspolicen im Gastgewerbe

Seit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 mussten Restaurants und Hotels ihren Betrieb monatelang herunterfahren oder komplett einstellen. Umsatzeinbrüche oder finanzielle Totalausfälle sind die Folge. Um genau solche existenzbedrohenden Schieflagen zu vermeiden, sollte die Betriebsschließungsversicherung einspringen. Doch der Weg zur Entschädigung verläuft in den seltensten Fällen geradlinig. Der Rechtsanwalt Felix Korten gibt Antworten auf die dringlichsten Fragen zur Crux mit der Police.

Korten Rechtsanwälte AGKorten Rechtsanwälte AG

Wann kommt die Betriebsschließungsversicherung zum Einsatz?

Grundsätzlich sollen Betriebsschließungsversicherungen vor Vermögensschäden schützen. Diese entstehen unter anderem, wenn aufgrund behördlicher Anforderungen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes beim Auftreten von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern ein Betrieb geschlossen werden muss oder entsprechend ein vollständiges Tätigkeitsverbot für alle Mitarbeiter ausgesprochen wurde. In der Regel beinhaltet das Leistungsversprechen der Police – für die Dauer eines festgelegten Zeitraums – eine vereinbarte Tagesentschädigung sowie die befristete Zahlung der Bruttolohn- und Gehaltskosten. Je nach Vertrag können Unternehmen beispielsweise auch notwendige Ausgaben für Desinfektion oder die Kosten der Warenvorräte, inklusive ihrer Brauchbarmachung oder ihrer Vernichtung, ersetzt verlangen.

Welche Probleme können aufgrund der Corona-Pandemie auftreten?

Im Fall von Corona liegt die Crux vor allem im Vertragstext und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Häufig verweisen Versicherer auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und knüpfen ihre Leistungen an das Vorliegen meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger nach den §§ 6, 7 IfSG. Entsprechend erfolgt in den meisten Verträgen auch eine namentliche Auflistung aller in diesen Paragrafen genannten Erkrankungen. Aufgrund seiner Neuartigkeit taucht Covid-19 in solchen Katalogen jedoch nicht auf. Diesen Umstand nehmen viele Versicherer zum Anlass, ihre Einstandspflicht abzulehnen. Sie berufen sich darauf, dass die Listen in den Verträgen abschließend seien. Wieder andere Versicherer lehnen Entschädigungszahlungen mit der Begründung ab, dass es sich bei den behördlichen Auflagen um regionale und überregionale Allgemeinverfügungen handelt, die sich nicht speziell auf das jeweilige Unternehmen beziehen. Und sogar die geringe Zeitspanne zwischen dem ersten Lockdown im Frühjahr und dem erneuten Shutdown im November dient als Grund, Forderungen gegen Mehrfachanordnungen abzuweisen. Zusätzlich erschwert wird die Situation von einer unklaren Rechtslage, wodurch es vor Gericht teilweise zu entgegengesetzten Auslegungen in der Urteilssprechung kommt.

Partner aus dem HORECA Scout

Können die Ansprüche aus der Betriebsschließungspolice trotzdem geltend gemacht werden?

Bisher hängen Entschädigungszahlungen aus Betriebsschließungs- versicherungen oft vom Wohlwollen der Versicherer ab. Einige unter ihnen haben sich im vergangenen April mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium, der DEHOGA Bayern und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. auf eine gemeinsame Empfehlung geeinigt, nach der zumindest ein Teil des Schadens übernommen wird. Ob diese sogenannte bayerische Lösung mit einer Reduzierung der Leistungen auf 10 bis 15 Prozent interessengerecht erscheint, ist allerdings sehr fraglich. Die Chancen für den Versicherungsnehmer, die vertraglich vereinbarte Entschädigungsleistung zu erhalten, sind nicht schlecht. Mittlerweile gibt es richtungsweisende Urteile unter anderem vom Landgericht München (Urteil vom 01.10.2020 – 12 O 5895/20), dem Landgericht Hamburg (Urteil vom 04.11.2020 – 412 HKO 91/20), dem Landgericht Darmstadt (Urteil vom 09.12.2020 – 4 O 220/20) sowie dem Landgericht Flensburg (Urteil vom 10.12.2020 – 4 O 153/20), bei denen Klägern die volle Versicherungssumme zugesprochen wurde. Betriebe, die einem Vergleich bereits zugestimmt haben, können sich jedoch nicht mehr gerichtlich wehren. In den meisten dieser Fälle werden die angebotenen Leistungen rechtlich daran geknüpft, dass der Betreib seinen Versicherer nicht mehr coronabedingt in Anspruch nehmen darf. Das bedeutet also: Der Versicherer zahlt lediglich einmalig eine kleine Vergleichssumme und mögliche zukünftige Ansprüche aufgrund des Coronavirus werden ausgeschlossen. Diese Tatsache wird leider von vielen Versicherungsnehmern übersehen.

Lesen Sie auch
Hohe Insolvenzzahlen: Geschäftsführer sollten ihre Risiken in Krisensituationen kennen und Vorsorge treffen

Besteht ein Leistungsanspruch auch beim zweiten Lockdown?

Eine pauschale Antwort lässt sich auf diese Frage nicht geben. Es kommt auf den Einzelfall und auf die vertraglichen Bedingungen an. Wie bereits erwähnt, besteht grundsätzlich kein Anspruch, wenn sich Versicherer und Versicherungsnehmer auf Basis eines Vergleiches vorgerichtlich einigen. Selbst wenn ein Entschädigungsanspruch grundlegend besteht, muss dies nicht automatisch bedeuten, dass der Versicherungsnehmer mehrmals auf seine Betriebsschließungsversicherung zurückgreifen kann. Einige Verträge beinhalten ausdrückliche Klauseln, die sogenannte Mehrfachanordnungen aufgrund gleicher Umstände ausschließen. Im Einzelfall sind solche Einschränkungen jedoch unwirksam. Eine obergerichtliche Klärung dieser Thematik steht noch aus.

Themen in diesem Artikel
BetriebsschließungsversicherungCoronaInsolvenz

Wie können Betriebe eine Zahlung bei Corona-Ausfällen durchsetzen?

Weigert sich der Versicherer, für Ausfallschäden durch Corona aufzukommen, sollten Betroffene unbedingt ihre bestehenden Policen durch einen Rechtsbeistand prüfen lassen und gegebenenfalls den Rechtsweg in Betracht ziehen. Insbesondere die bisherigen Gerichtsentscheidungen, welche sich inhaltlich positiv für den Versicherungsnehmer ausgesprochen haben, zeigen, dass es durchaus Erfolgsaussichten für Kläger gibt. Diese hängen jedoch im Einzelfall von den konkreten Vertragstexten ab.

Über den Autor:
Felix Korten ist Rechtsanwalt und Vorstand der Kanzlei Korten Rechtsanwälte AG mit Standorten in Hamburg, München und Göttingen. 2021 wurde er in den Senat der Wirtschaft berufen.

Zur Webseite

Lesen Sie auch
Welche Rechte und Pflichten haben Unternehmen, die Corona-Hilfen zurückzahlen müssen?
Canva
Finanzen und Controlling

GEMA passt TV-Tarif an: Rückerstattungen für Gastgewerbe möglich

Die GEMA hat den Tarif für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen (FS-Tarif) zum 1. Januar 2025 angepasst. Grundlage ist ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Die Änderung betrifft unmittelbar die Einstufung von Fernsehgeräten nach Bildschirmgröße und die Art der Berechnung der Vergütung. Für viele Betriebe kann dies zu geringeren laufenden Kosten und zu Rückerstattungen führen.

Online Birds
Künstliche Intelligenz, KI und Automation

Social GEO: Schon wieder nur ein neues Buzzword oder doch entscheidend für eine gute KI-Sichtbarkeit von Hotels?

Die Sichtbarkeit von Hotels verlagert sich zunehmend in KI-gestützte Such- und Empfehlungssysteme. Social GEO – die strategische Optimierung von Social-Media-Inhalten für KI-basierte Entscheidungsprozesse – wird dabei zum entscheidenden Faktor. Philipp Ingenillem, Branchenexperte und Gesellschafter von Online Birds, über die Bedeutung von Social GEO und eine kostenfreie Online-Session im Februar.

DEHOGA Bundesverband
Branche und Trends

DEHOGA launcht digitale Wissensplattform für Mitgliedsbetriebe

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) stellt seinen Mitgliedern ab sofort eine KI-gestützte Mobile App zur Verfügung. Die Anwendung konsolidiert erstmals das gesamte Verbandswissen in einem digitalen Werkzeug – von rechtlichen Grundlagen über betriebliche Checklisten bis zu regionalen Brancheninformationen. Statt mühsamer Recherche erhalten Gastronomen und Hoteliers durch Künstliche Intelligenz sofort aufbereitete Antworten aus verifizierten Quellen.

WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Finanzen und Controlling

Unternehmensverkauf im Gastgewerbe: Übergang in den Ruhestand als strategische und finanzielle Herausforderung

Der Verkauf eines Hotels oder gastronomischen Betriebs aus Altersgründen ist eine komplexe, strategisch anspruchsvolle Transaktion, die fundierte Vorbereitung, wirtschaftliches Augenmaß und Verhandlungsgeschick erfordert. Eine realistische Bewertung, eine frühzeitig durchgeführte Verkäufer-Due-Diligence sowie ein klar strukturiertes Verhandlungskonzept sind zentrale Erfolgsfaktoren auf dem Weg zu einem fairen und tragfähigen Kaufpreis.

Thomas Wagner, Messe Stuttgart
Branche und Trends

INTERGASTRA 2026: Wie das Young Talents Camp der Branche neuen Schwung gibt

Der Fachkräftemangel trifft das Gastgewerbe härter als viele andere Branchen. Die INTERGASTRA 2026 setzt mit dem Young Talents Camp ein deutliches Zeichen: In Halle 7 entsteht ein Erlebnisraum, der jungen Menschen zeigt, welche Perspektiven Hotellerie und Gastronomie bieten – fernab von Hochglanzbroschüren, dafür mit echten Einblicken von Praktikern.

BRITA
Events und Messen

BRITA auf der INTERGASTRA 2026: Wie intelligente Wasserfiltration Betriebsabläufe vereinfacht

Der Wasserfilterspezialist BRITA nutzt die INTERGASTRA 2026 in Stuttgart für die Präsentation mehrerer Neuheiten aus dem Profi-Segment. Im Mittelpunkt stehen digitale Überwachungssysteme, die den Filterwechsel automatisieren, sowie spezialisierte Lösungen für Spülmaschinen und Dampfgargeräte. Messebesucher können sich von Live-Demonstrationen überzeugen und frisch zubereitete Kostproben genießen.

Weitere Artikel zum Thema

Voigt-Salus
Die wirtschaftliche Lage bleibt angespannt, die Zahl der Insolvenzen hoch. Davon betroffen sind nicht nur Unternehmen, sondern zunehmend auch ihre Geschäftsführer – bei einer GmbH kann eine solche Krise schnell existenzbedrohend werden. Denn in dieser[...]
Voigt-Salus
Schultze & Braun; MTG Wirtschaftskanzlei
Ende September 2024 mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun gehen bei immer mehr Betrieben die entsprechenden Bescheide ein – oftmals mit einer Rückzahlungsaufforderung für die einstigen Hilfszahlungen. Stefan Schwindl von der[...]
Schultze & Braun; MTG Wirtschaftskanzlei
Tim Mossholder, Pexels
Die wirtschaftliche Lage in der deutschen Gastronomiebranche bleibt weiterhin angespannt. Laut aktuellen Prognosen des Informationsdienstleisters CRIF werden 2024 voraussichtlich 1.190 Insolvenzen in der Gastronomie erwartet, was einem Anstieg von über 30 Prozent im Vergleich zum[...]
Tim Mossholder, Pexels
Tim Mossholder, Unsplash
Die Gastronomie verzeichnete einen Anstieg an Insolvenzen um 24,27 %, was auf einen zunehmenden finanziellen Druck hindeutet. Die monatlichen Insolvenzanmeldungen spiegeln diesen Trend wider: 103 Anträge im Januar, 128 im Februar, 122 im März, 136[...]
Tim Mossholder, Unsplash
1388843, Pixabay
Im vergangenen Jahr haben in Deutschland rund 17.800 Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt – mindestens 165.894 Beschäftigte waren davon betroffen. Die Zahlen, die das Statistische Bundesamt vor Kurzem veröffentlicht hat, sprechen eine deutliche Sprache. Dr. Elke[...]
1388843, Pixabay
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.