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Sanierung: Ohne Scheuklappen eine neue Zukunft gestalten

Corona, Krieg, Inflations- und Energiekrise, steigende Zinsen und nicht zu vergessen der Fachkräftemangel. Gastronomen und Hoteliers befinden sich seit rund drei Jahren im dauerhaften Krisenmodus. Was sie tun können, wenn ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten auftreten.

hammes. Insolvenzverwalterhammes. Insolvenzverwalter

Wie groß ist das Risiko, dass ein gastgewerbliches Unternehmen in eine wirtschaftliche Krisensituation gerät?

Vermutlich war das Risiko in den vergangenen Jahrzehnten nie so groß wie heute, dass ein gastgewerbliches Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage gerät. Die Covid-19-Krise ist auch nach drei Jahren noch nicht final gelöst. Dazu kommen weiterhin Rezessionsgefahren durch den Ukrainekrieg in Verbindung mit der Energiekrise, die die Preise in die Höhe treibt, explodierender Inflation und Zinsen und natürlich auch der Fachkräftemangel. Aussichten auf schnelle Besserung existieren derzeit auch nicht und zugleich sind kaum noch staatliche Unterstützungsleistungen vorhanden.

Manche Unternehmen haben vor Corona gut verdient. Wie kann es jetzt zu einer Krise kommen?

Nach der Erfahrung von Mark Steh, Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Insolvenzrecht, existieren zahlreiche interne und externe Faktoren, die eine wirtschaftliche Krise auslösen können. „Das können allgemeine konjunkturelle Krisen oder eben behördlich verordnete Einschränkungen auf der einen Seite sein. Auf der anderen Seite können sich bestimmte unternehmerische und/oder betriebswirtschaftliche Fehlentscheidungen, unpassende Kostenstrukturen oder verpasste Modernisierungsmaßnahmen negativ aufs Geschäft auswirken. Und irgendwann kommt es dann zu dem Punkt, dass es wirklich ernst wird und vielleicht sogar die Zahlungsunfähigkeit droht“, sagt der Inhaber von hammes. Insolvenzverwalter.

„Erfolge der Vergangenheit lassen sich auch nur selten für die Zukunft garantieren. Ich sehe in der Praxis nicht nur Unternehmen in der Insolvenz, denen es schon immer schlecht ging. Sondern viele Betriebe waren lange Zeit erfolgreich und sind dann auf den wirtschaftlich falschen Pfad geraten. Die Umsätze und Gewinne wurden geringer, die aufgebaute Liquidität musste genutzt werden, um die laufenden Kosten zu decken, Investitionen konnten nicht mehr getätigt werden“, erklärt Mark Steh. In Kombination unterschiedlicher Faktoren kann leicht eine toxische Situation für Gastronomen und Hoteliers entstehen.

Was sollten Unternehmer tun, wenn die Zeichen auf Krise stehen

Das Wichtigste laut dem erfahrenen Fachanwalt für Insolvenzrecht ist: nicht den Kopf in den Sand stecken. „Geschwindigkeit ist die wichtigste Tugend für Unternehmer und Geschäftsführer. Wer zu lange wartet, wirft gutes eigenes Geld schlechtem hinterher und kann vielleicht nicht mehr gerettet werden. Wer aber frühzeitig leistungs- und finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen vornimmt, kann oftmals eine neue Basis für die Zukunft schaffen.“ Solche Maßnahmen können eine Neuausrichtung des Geschäftsbetriebs sein, eine personelle Restrukturierung, eine Überprüfung und Verbesserung der allgemeinen Kostenquote. Entscheidend sei, keine Scheu vor Entscheidungen und ggf. auch harten Einschnitten zu haben. Um das Unternehmen wieder auf Spur zu bringen, sei Halbherzigkeit nicht angebracht, betont Mark Steh. „Das kann auch bedeuten, ein Insolvenzverfahren vorzubereiten und sich unter dem Schutz des Insolvenzrechts zu sanieren. Denn die Insolvenz bedeutet nicht das Ende, sondern schafft die Möglichkeit eines Neustarts.“

Wie kann die Insolvenz eine Lösung sein? Der Unternehmer verliert doch dabei die Kontrolle?

Zwar gilt die Insolvenz in Deutschland weiterhin als Schreckgespenst für Unternehmer, aber das Verfahren bietet auch die Möglichkeit, Unternehmen nachhaltig zu sanieren. „Wird beispielsweise ein Insolvenzplanverfahren durchgeführt, kann das Unternehmen unter gewissen Umständen in der Hand des ursprünglichen Eigentümers erhalten werden. Dann kann ein Hotelier oder Gastronom wieder mit einer gesunden Basis starten“, sagt Mark Steh, der bereits mehrfach Insolvenzplanverfahren durchgeführt hat. Im Kern stellt das Insolvenzplanverfahren einen vorwiegend vom Insolvenzverwalter erarbeiteten und administrierten Vergleich dar, durch den sowohl die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden sollen als auch das Unternehmen erhalten bleiben soll.

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Mithilfe dieses Sanierungsplans lassen sich Unternehmen unter Mitwirkung der Gläubiger und der Schuldnerorgane erhalten, wenn die Rahmenbedingungen dies ermöglichen. Vorteilhaft für die Sanierung im Insolvenzplanverfahren ist, dass Schuldner und Gläubiger von den Vorschriften der Insolvenzordnung abweichen können, wenn sie der Meinung sind, dass dies zu einer besseren Verwirklichung des Verfahrensziels führen kann. Dazu gehören beispielsweise die Vorgaben zur Regulierung der Schulden des insolventen Unternehmens. Auch lassen sich Verträge, insbesondere Dauerschuldverhältnisse im Insolvenzverfahren leichter beenden.

Voraussetzung für die Sanierung im Insolvenzplanverfahren ist, dass das Unternehmen leistungswirtschaftlich wirklich saniert werden kann und es seitens der Gläubiger keine schwerwiegenden Zweifel an der Kompetenz und Redlichkeit der Unternehmensführung gibt. „Bislang jedoch sind weniger als ein Prozent aller Insolvenzverfahren über einen Insolvenzplan beendet worden. Das zeigt, dass das Instrument noch weiteres Potenzial besitzt. Auch im Gastgewerbe kann das Insolvenzplanverfahren die Lösung einer ernsten wirtschaftlichen Krise sein“, betont Mark Steh.

Themen in diesem Artikel
ManagementInsolvenzInsolvenzverfahrenSanierung

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