Suche
Anzeige

TÜV Süd hilft bei der Umsetzung des COVID-19-Risikomanagement

Um die Gastronomie-Betreiber auch kurz vor oder während des Restarts zu unterstützen, bietet der TÜV Süd die Möglichkeit, mit einem COVID-19-Risikomanagement die nötigen Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Eine Begleitung durch den gesamten Prozess soll Gastronomen Sicherheit im Umgang mit der Pandemie-Situation geben.
andresr | iStockphoto.com

Die Vorschriften zum Restart und die Angst, durch unbeabsichtigte Vergehen mit Geldstrafen konfrontiert zu werden, hat viele Gastronomen bereits schlaflose Nächte gekostet. Grundsätzlich sind Gastronomiebetrieben dazu verpflichtet, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln, um die Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Mit ihrem COVID-19-Risikomanagement begleiten die TÜV SÜD-Experten ihre Kunden im gesamten Prozess von der Erfassung der Ist-Situation und der Erstellung einer Gefährdungsanalyse über die Festlegung von organisatorischen Maßnahmen und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln bis zur Überprüfung der Maßnahmen durch einen Audit vor Ort.

„Mit unserem COVID-19-Risikomanagement entlasten wir unsere Kunden, die sich somit auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können“, sagt Dipl.-Biol. Katrin Hartmann von TÜV SÜD. „Wir vermitteln das nötige Wissen und schaffen damit Vertrauen in die Richtigkeit der getroffenen Maßnahmen.“ 

Sofortmaßnahmen müssen von mittel- und langfristigen Lösungen abgelöst werden

Der TÜV Süd rät den Unternehmen, zuerst eine Analyse des Ist-Zustandes durchzuführen, um daraufhin einen sofort umzusetzenden Maßnahmenplan bezüglich der geltenden Hygienevorschriften erstellen zu können. Dabei geht es um grundsätzliche Verhaltensregeln und entsprechende Mitarbeiterschulungen, Schutzmaßnahmen, Prävention und das Verhalten bei einem auftretenden Verdachtsfall.
Doch auch die mittel- und langfristige Planung sollte direkt in Angriff genommen werden, da der Gastronomiealltag, wie er vor Corona war, wohl nie wieder zurückkehren wird. Hier sollten ein langfristiges Konzept zur Gestaltung der Arbeitsplätze in Küche oder Büro, neue Aufteilungen der Sitzbereiche oder auch die Erstellung eines Pandemieplanes berücksichtigt werden.

Angebote des TÜV Süd

Vor-Ort-Audits als offizielle Bestätigung

Durch die Vor-Ort-Audits erhalten die Unternehmen zudem eine neutrale Bestätigung dafür, dass die Regelungen und Schutzmaßnahmen korrekt umgesetzt wurden – ein wichtiges Signal für Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und Mieter. Insbesondere für das Hotelwesen und die Reiseunternehmen schafft dies Vertrauen für die Gäste in das „neue“ Reisen.

TÜV SÜD-Hygiene-App Covid-19

Mit der TÜV SÜD-Hygiene-App Covid-19 können Gastronomen unter den gegebenen Bedingungen der Corona-Pandemie die Einhaltung von Hygieneregeln in ihren Betrieben laufend kontrollieren und die ergriffenen Maßnahmen zum Hygiene- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und Gäste in Echtzeit dokumentieren. Es gilt, das Risiko jeglicher Virenverbreitung während aller Phasen des Aufenthaltes möglichst zu unterbinden. 
> Mehr Informationen

Umfangreiche Checklisten zum Download

  1. Hygienesicherung bei vorübergehender Außerbetriebnahme oder Stilllegung
  2. Hygienesicherung während der Außerbetriebnahme oder Stilllegung
  3. Planung hygienesichernder Maßnahmen für die Wiederinbetriebnahme nach vorübergehender Stilllegung
  4. Krisenbewältigung und Maßnahmen zur Hygienesicherung im Zuge der Corona-Krise
  5. Hygienesicherung im Außer-Haus-Verkauf bei Einschränkungen wegen erhöhter Infektionsgefahr

Die Checklisten können hier auf der Webseite des TÜV Süd heruntergeladen werden.

Weitere Artikel zum Thema

DBL
Hygiene als Präventionsmaßnahme – zurzeit allgegenwärtiges Thema. Das gilt für viele Bereiche und gerade auch in Bezug auf die Berufskleidung. Wie ist die Berufskleidung fürs Team tadellos sauber und hygienisch aufbereitet? Wie oft sollte Berufskleidung[...]
Aufstiegsfortbildung für Auszubildende als Karriere-PerspektiveWIHOGA
Vor allem die Mitarbeiter/innen und Auszubildenden des Gastgewerbe sind die Verlierer der Corona-Krise, viele werden voraussichtlich nach der Kurzarbeit arbeitslos sein. Auszubildende werden nach der Prüfung jetzt im Sommer nicht übernommen und finden auch bei[...]
Keine Bildrechte?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel veröffentlicht. Sie trat im August 2020 in Kraft. Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen[...]
Portra | iStockphoto
Die Zahl der geimpften Menschen nimmt zu und die Inzidenz-Werte gehen leicht zurück: In einigen Regionen Deutschlands dürfen Restaurants, Cafés, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze unter Auflagen wieder öffnen. Doch was heißt das für die Gastronomie[...]