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- Berufsbekleidung als Marketingstrategie
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Richtige Aufbereitung
In vielen Betrieben wird die Berufskleidung von den Mitarbeitern mit nach Hause genommen und dort gewaschen. Haushaltswaschmaschinen können fleckenfreie, saubere Waschergebnisse liefern – sind aber nicht auf desinfizierende Waschverfahren hin optimiert. Müssen jedoch bestimmte Hygienenormen oder die Anforderungen des Robert-Koch-Instituts an desinfizierend aufbereitete Wäsche erfüllt werden, kann dies nur ein professioneller Textildienstleister sicherstellen.
Solche Dienstleister bereiten Berufskleidung, die ihre Werke verlässt, entsprechend der jeweils geltenden Zertifikate hygienisch auf. Die Waschverfahren für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben erfolgen nach der EN 14065. Und Wäsche aus dem Gesundheitswesen muss nach den aktuellen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts mit RKI-gelisteten Waschverfahren bearbeitet werden.
Regelmäßige Wäsche – aber nicht in heimischer Waschmaschine
Nicht nur das „wie“, sondern auch das „wann und wie oft“ ist für mehr Hygiene bei der Arbeitskleidung wichtiger Faktor. Die Berufskleidung der Mitarbeiter sollte also entsprechend dem Einsatz und dem Verschmutzungsgrad regelmäßig gegen frisch gepflegte ausgetauscht werden. Gibt es gesetzliche Vorgaben, z.B. im Hygienebereich, sind diese zwingend einzuhalten.
Im Mietservice kann die Kleidung entsprechend den kundenindividuellen Anforderungen bzw. gesetzlichen Vorschriften ausgewechselt werden.
Auch der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) empfiehlt, sich bei der Pflege der Arbeitskleidung nicht auf die heimische Waschmaschine zu verlassen. Wie erst kürzlich eine Studie der Universität Bonn gezeigt hat, können Haushalts-Waschmaschinen keine Keimfrei-heit garantieren, da sie häufig die für die Inaktivierung des Coronavirus notwendige Temperatur von 80° C nur kurze Zeit oder auch gar nicht erreichen. Der aktuelle Trend zur Energiespar-Waschmaschine trägt daran Anteil. Der gewünschte Hygiene-Effekt bleibt also aus. In Pumpe, Schublade, zwischen Gummi und Waschmaschinenfenster sammeln sich zudem Bakterien, Pilze und Viren an, da an diesen neuralgischen Punkten die Temperaturen für eine sichere Virusinaktivierung nicht erreicht werden. Dies kann bei Be- und Entladen der heimischen Waschmaschine zu einer Rekontamination führen.
Arbeitgeber stehen in Zeiten der Corona-Pandemie in einer besonderen Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern und deren Familien“, so der Geschäftsführer des DTV Andreas Schumacher. „Diese Verantwortung können Arbeitgeber aber mit gutem Gewissen an professionelle Textildienstleistungsunternehmen weitergeben.“ Die Textildienstleistungsunternehmen reduzieren mit modernen Wasch- und Reinigungsverfahren, die Zahl der Mikroorganismen und helfen so, die Pandemie einzudämmen. Ausgebildete Textilreiniger/innen und qualifizierte Mitarbeitende orientieren sich dabei an standardisierten Hygieneleitfäden und achten, von der Abholung bis zur Lieferung der sauberen Textilien, auf eine hygienische Behandlung.
Fachgerechte Aufbewahrung
Strikte Regeln, insbesondere für Hygienekleidung, gelten auch für die Aufbewahrung. Bei der Berufskleidung für die Mitarbeiter sollten die Unternehmen unbedingt sicherstellen, dass bereits getragene Bekleidung (ob beruflich oder privat) nicht in Kontakt mit frischer Berufskleidung kommt. Dies lässt sich z.B. durch Spinde oder Abwurfsammler im Betrieb realisieren.
Hier kann die dauerhafte Hygiene nur durch ein routiniertes Zusammenspiel von fachgerechtem Einsammeln der getragenen Berufskleidung, deren Abholung, hygienischer Aufbereitung und Anlieferung hygienisch aufbereiteter Bekleidung sichergestellt werden. So bieten etwa die DBL Partner bundesweit Systeme, um eine konsequente Trennung von getragener und frisch gepflegter Arbeitskleidung zu ermöglichen. Hier findet sich für jeden Betrieb und jede Branche das passende System für die jeweiligen Anforderungen.
Mit Material von DBL
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