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Übersicht zu Fördermitteln für Digitalisierung des Bundes und der Länder

Investitionen in elektronische Registrierkassen, Tablets oder auch in digitale Warenwirtschaftssysteme, das alles fördern jetzt Bund und Länder mit Fördermitteln. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollten diese Chance nutzen und den Sprung in die Digitalisierung wagen. Zeit jetzt zu handeln. Markus Bernhart, CEO von ready2order, hat die zur Verfügung stehenden Fördermittel auf Bundes- und Länderebene hier im Überblick zusammengestellt.
AaronAmat | iStockphoto

A. Bundesebene

1. Überbrückungshilfe III 

Ein bundesweites Fördermittel, das in Verbindung mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden kann.

  • Antragsberechtigt sind:
  • Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 750 Mio. pro Jahr
  • Solo-Selbständige
  • Angehörige der Freien Berufe

Bedingung für die Förderung:

Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019.

Fördermöglichkeiten:

  • Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben, wie betriebliche fortlaufende Kosten für externe IT-Dienstleister (Punkt 10)
  • Investitionen in Digitalisierung inkl. IT-Hardware (Punkt 14)

Förderhöhe:

Die Fixkosten werden abhängig von den Umsatzeinbußen erstattet (bis zu 90% bei mehr als 70% Umsatzeinbruch; bis zu 60% bei 50–70% und bis zu 40% bei 30-50%); bei digitalen Investitionen werden einmalig bis zu 20.000 Euro subventioniert.

Antragstellung:

Diese erfolgt über prüfende Dritte (Steuerberater*innen, Rechtsanwält*innen)

Weitere umfassende Informationen: FAQ zur Überbrückungshilfe III

2. Digital jetzt

Ein bundesweites Projekt auf Bundesebene, das auf dem Losverfahren basiert. Die Teilnehmenden werden in monatlich durchgeführten, softwaregestützten Zufallsverfahren ausgesucht.

Antragsberechtigt sind:

Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inkl. Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit Sitz in Deutschland (drei bis 499 Beschäftigte).

Bedingung für die Förderung:

Ein umfassender Digitalisierungsplan, der das Vorhaben, die Qualifizierungsmaßnahmen, den aktuellen Stand sowie die Ziele beschreibt. Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben und muss innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.

Fördermöglichkeiten:

Investitionen in digitale Technologie (Soft- und Hardware), insbesondere für die Verbesserung digitaler Geschäftsprozesse, erhöhte IT-Sicherheit, die interne und externe Vernetzung des Unternehmens (z. B. im Bereich Cloud-Anwendungen oder IT-Sicherheit) sowie entsprechend weiterbildende Qualifizierung der Mitarbeiter.

Förderhöhe:

Der Zuschuss wird nach Mitarbeiterzahl und anteilig zu den Investitionskosten des Unternehmens berechnet (bei Anträgen bis zum 30. Juni 2021 gilt bis 50 Mitarbeiter: bis zu 50%; bis 250 MA: bis zu 45%; bis 499 MA bis zu 40%). Die maximale Summe beträgt 50.000 Euro, bei Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen.

Antragstellung:

Voraussetzung ist die Registrierung.
Ausgeloste Unternehmen können dann im Antragstool ihren Antrag vorbereiten und einreichen.

Weitere umfassende Informationen: Digital jetzt

3. go-digital Förderung

Ein Programm auf Bundesebene, das anteilig eine Beratungsleistung durch zertifizierte go-digital-Berater bezuschusst, die sich um das Investment in digitale Technologien, Soft- und Hardware sowie Qualifikation der Mitarbeiter dreht.

B. Länderebene

Digital-Förderprogramme der Länder

Neben den bundesweiten Förderungen haben auch die Bundesländer innovative Maßnahmen zusammengestellt, die unter den Begriffen Digitalisierungsprämie, Digitalbonus oder Digitalzuschuss fungieren.
Wir haben alle Infos rund um Berechtigung und Antrag für die jeweils regionalen Unternehmen gesammelt.

a. Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie Plus

Die Digitalisierungsprämie Plus umfasst Programme zum direkten Zuschuss oder zum zinsverbilligten Darlehen mit Tilgungszuschuss.
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeitern sowie Angehöriger freier Berufe
Bedingung sind Kostenvolumen von mind. 10.000 Euro; IKT-Grundausstattung ist nur unter bestimmten Voraussetzung förderfähig.
Fördermöglichkeiten sind die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen.
Förderhöhe: 6.000–12.000 Euro ggf. zzgl. Tilgungszuschuss

Antragstellung:

Bei Zuschüssen wird der vollständig ausgefüllte Antrag und die De-minimis-Erklärung schriftlich bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht. Der Förderantrag für Darlehen kann bei der jeweiligen Hausbank gestellt werden.

b. Bayern: Digitalbonus

Der Digitalbonus Bayern soll Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen.

• Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Mitarbeitern.
• Bedingung sind Maßnahmen, denen keine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt. Ausgeschlossen sind auch Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die Bedingungen für ein solches erfüllen.
• Fördermöglichkeiten sind die Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen ist dann zuwendungsfähig, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf neuesten Stand erhöht wird.
• Förderhöhe: bis zu 10.000 Euro (Standard) bzw. bis zu 50.000 Euro (Plus)
• Antragstellung: Hier finden sich die Schritte zur Antragstellung.

c. Berlin: Digitalprämie Berlin

Die Digitalprämie Berlin fördert die digitale Transformation, Verbesserung der IT-Sicherheit und Digitale Beratung oder Qualifizierung von Mitarbeitern.
• Antragsberechtigt sind Freiberufler und KMU mit bis zu 249 Mitarbeitern.
• Bedingung ist die Antragstellung bis zum 31. März 2021.
• Fördermöglichkeiten sind z. B. Investitionen in digitale Warenwirtschaft, digitale Kassensysteme, IT-Sicherheit sowie digitale Datenlagerung und -sicherung.
• Förderhöhe: Freiberufler und KMU mit max. 10 Mitarbeitern erhalten bis zu 7.000 Euro, bei bis max. 249 MA liegt die max. Höhe bei 17.000 Euro.
• Antragstellung: Der Antrag auf die Digitalprämie Berlin wird online gestellt.

d. Brandenburg: Innovationsgutschein (BIG)

Der Brandenburger Innovationsgutschein (BIG) unterstützt Unternehmen über die ILB bei Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers, bei der Durchführung von Innovationsprojekten und bei Digitalisierungsmaßnahmen.
• Antragsberechtigt sind KMU und Handwerksbetriebe im Land Brandenburg.
• Bedingung ist, dass die Maßnahmen noch nicht begonnen sind.
• Fördermöglichkeiten im MWAE-Programm sind u. a. Digitalisierungsmaßnahmen und Beratungen zur Antragstellung im Zusammenhang mit EU-Fördermaßnahmen.
• Förderhöhe: abhängig vom Förderprojekt.
• Antragstellung: Nach dem Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH kann der Antrag bei der ILB eingereicht werden.

e. Bremen: Beratungsförderungsprogramm

Das Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 umfasst eine Beratung durch Digitalisierungsberater*innen und Dienstleister, die aus einem Pool zertifizierter Anbieter.

f. Hamburg: Kredit Innovation

Der Hamburg-Kredit Innovation bietet zinsverbilligte Darlehen für Investitionen, Betriebsmittel und Digitalisierungsvorhaben für Hamburger Unternehmen.
• Antragsberechtigt sind nicht-börsennotierte KMU mit bis zu 249 Mitarbeitern und Start-ups mit mind. einem vollständigen Jahresabschluss.
• Bedingung ist die Antragstellung bei Deiner Hausbank vor Beginn der Maßnahmen.
• Fördermöglichkeiten sind Investitionen und Anschaffung von Betriebsmitteln (auch Hard- und Software).
• Förderhöhe: Möglich sind Darlehen auf bis zu 100% der förderfähigen Kosten in Höhe von 25.000 bis 1,5 Mio. Euro mit einem Jahr Tilgungsfreiheit, 0,978–5,365% p.a. und 70% Haftungsfreistellung für die Hausbank.
• Antragstellung: Nach der Erstberatung bei der IFB Hamburg erfolgt die Beantragung bei Deiner Hausbank. Nach positiver Antragsprüfung durch Bank und IFB sind die Fördermittel abrufbar.

g. Hessen: Digi-Zuschuss

Der Digital-Zuschuss Hessen soll bei der konkreten Einführung neuer digitaler Systeme sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit unterstützen. Ähnlich wie bei Digital jetzt handelt es sich auch hier um Förderung nach Losverfahren.
• Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe.
• Bedingung sind Projekte mit zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Unternehmen können nur einmalig gefördert werden (Anträge sind häufiger möglich).
• Fördermöglichkeiten sind Vorhaben im Bereich der digitalen Transformation von Produktions- und Arbeitsprozessen und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Ziel sind Digitalisierungsfortschritte in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens.• Förderhöhe: 4.000–10.000 Euro bei max. 50% der Gesamtinvestition
• Antragstellung: Im Rahmen des zeitlich beschränkten Förderaufrufs (erstmals vom 29.–30. März 2021) kann online eine Bewerbung pro Unternehmen eingereicht werden. Wird die Bewerbung im Losverfahren ausgewählt, kann der Antrag auf den Digi-Zuschuss gestellt werden.

h. Mecklenburg-Vorpommern: DigiTrans

Mecklenburg-Vorpommern fördert die digitale Transformation (DigiTrans) bei innovativen Ideen für neue Geschäftsmodelle und Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse.
• Antragsberechtigt sind regionale KMU mit bis zu 249 Mitarbeitern.
• Bedingung ist die Beachtung korrekte Anwendung aller Vergabevorschriften.
• Fördermöglichkeiten sind Investitionen bei notwendigen Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen im digitalen Bereich.
• Förderhöhe: 8.000–20.000 Euro bei max. 50% der Gesamtinvestition
• Antragstellung: Hier stehen alle Antragsdokumente für Digi-Trans zum Download bereit.

i. Niedersachsen: Digitalbonus

Der Digitalbonus.Niedersachsen fördert digitale Investitionen:
• Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, und kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
• Bedingung ist eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr und ein Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro (netto). Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
• Fördermöglichkeiten sind Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen oder Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
• Förderhöhe: 2.500–10.000 Euro abhängig von der Unternehmensgröße (kleine Unternehmen bis zu 50%; mittlere Unternehmen bis zu 30%).
• Antragstellung: Der Antrag erfolgt elektronisch über das Kundenportal der NB-Bank und gleichzeitig auf dem Postweg.

j. Nordrhein-Westfalen: Digitalisierungsgutschein

Der Digitalisierungsgutschein umfasst Maßnahmen im Rahmen der Initiative „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID).
• Antragsberechtigt sind KMU mit bis zu 249 Mitarbeitern.
• Fördermöglichkeiten sind Investitionen in neue Soft- und Hardware und Beratung.
• Förderhöhe: 5.000–10.000 Euro bei max. 30–80% der Gesamtinvestition

k. Nordrhein-Westfalen: Digitalisierungskredit

Das Programm der NRW.BANK umfasst Darlehen sowie Bürgschaften und Garantien.
• Antragsberechtigt sind Gründer:innen, Freiberufler sowie KMU und große Unternehmen.
• Bedingung sind grundsätzlich nur Vorhaben ab 25.000 Euro, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
• Fördermöglichkeiten sind Investitionen in Innovation, Wachstum/Erweiterung, Betriebsmittel sowie die Markteinführung neuer Produkte/Dienstleistungen.
• Förderhöhe: fest verzinste Darlehen ab 25.000 Euro
• Antragstellung: Der Antrag für das Darlehen und gegebenenfalls die Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW erfolgt bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers.

l. Rheinland-Pfalz: Neue Förderung

Der DigiBoost fördert Geschäftsmodellinnovationen, Produktion, Hard- und Software sowie IT-Sicherheit.
• Antragsberechtigt sind KMU und Angehörige freier Berufe mit bis zu 100 Mitarbeitern.
• Bedingung für die Antragsstellung ist die Teilnahme an einem IHK-Info-Webinar.
• Fördermöglichkeiten sind Vorhaben zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Leistungsprozessen wie die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen sowie die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen. Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Auftragnehmer einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hard- und Software.
• Förderhöhe: 4.000–15.000 Euro bei bis zu 75% der Kosten der Gesamtinvestition
• Antragstellung: Der Antragstellung erfolgt im elektronischen Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

m. Saarland: DigitalStarter

Der DigitalStarter.Saarland unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung neuer digitaler Systeme sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.
• Antragsberechtigt sind KMU aus dem Saarland.
• Bedingung sind Ausgaben in Höhe von mindestens 5.000 Euro.
• Fördermöglichkeiten sind Investitionen, die der Digitalisierung von Produkten, Prozessen, Systemen oder der IT-Sicherheit dienen (Beratungsleistungen, Hard- und Software).
• Förderhöhe: 20–35% bei Gesamtinvestitionen von 5.000–10.000 Euro (abhängig von der Unternehmensgröße)
• Antragstellung: Nach Download des DigitalStarter-Förderantrags wird dieser per E-Mail und Post zur Antragsprüfung eingereicht.

n. Sachsen: Beratung

Möglich sind Zuschüsse zu Betriebsberatung und Coaching.

o. Sachsen-Anhalt: Digital Innovation

Aufgrund des aktuellen Antragsaufkommens sind derzeit keine weiteren Anträge auf Sachsen-Anhalt Digital Innovation möglich.

p. Thüringen: Digitalbonus

Der Digitalbonus Thüringen unterstützt regionale Digitalisierungsvorhaben.

• Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler.
• Bedingung ist u. a. gegebene finanzielle Stabilität des Unternehmens und eine Gesamtinvestution von mind. 5.000 Euro.
• Fördermöglichkeiten sind u. a. Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen (v. a. Anwendung von digitalen Standards), Einführung und Verbesserung von Informations- und Datensicherungslösungen sowie initialisierte Nutzung von Cloudtechnologien.
• Förderhöhe: max. 15.000 Euro ( 50% der Kosten einer Gesamtinvestition zwischen 5.000–150.000 Euro)
• Antragstellung: Hier finden sich die Unterlagen für die Antragstellung.

Über den Autor

(Foto: Markus Bernhart)

Markus Bernhart ist der CEO von ready2order, ein FinTech-Unternehmen, das sich auf die Entwicklung innovativer POS- und Payment-Lösungen für kleine Unternehmen spezialisiert hat. ready2order zählt bereits mehrere Tausend Kunden in Österreich und Deutschland. Dank langjähriger Expertise in der Abbildung von Fiskalgesetzen sind die Kassensystem-Lösungen von ready2order 100% gesetzeskonform. Zahlreiche Funktionen wie die Kunden- und Bestandsverwaltung, intelligente Analytics-Funktionen, mobile Zahlungen und ein intuitives Kassensystem helfen Unternehmen dabei, ihr wirtschaftliches Potential voll auszuschöpfen.

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