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Umfangreicher Ratgeber veröffentlicht „Einwegplastik-Verbot: Das Aus für Kunststoff-Wegwerfprodukte“

Einwegprodukte aus Kunststoff mögen praktisch und preiswert sein, doch sie stellen auch eine große Belastung für die Umwelt dar. Aus diesem Grund tritt am 3. Juli 2021 ein EU-weites Verbot für bestimmte Einweg-Plastikprodukte in Kraft. Doch was bedeuten diese neuen Vorschriften für die Hotel- und Gastronomiebranche?

Katiekk2 | iStockphotoKatiekk2 | iStockphoto

Welche Produkte werden verboten?

Laut Einwegkunststoffverbotsverordnung ist ab 3. Juli 2021 das Inverkehrbringen bestimmter Produkte, die nicht für den mehrmaligen Gebrauch konzipiert wurden, verboten, sofern diese aus Kunststoff bestehen. Das betrifft:

  • Besteck (auch Essstäbchen)
  • Teller
  • Trinkhalme
  • Rührstäbchen
  • Lebensmittelbehälter aus Styropor (z. B. Fast-Food-Verpackungen)
  • Getränkebehälter und -becher aus Styropor einschließlich Verschlüssen und Deckeln (z. B. To-go-Becher)
  • Luftballonstäbe, sofern sie nicht zur Stabilisierung von Luftballons für industrielle oder gewerbliche Zwecke dienen
  • Wattestäbchen
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Das Verbot gilt wohlgemerkt bereits dann, wenn das Produkt nur teilweise aus Kunststoff besteht. Somit sind z. B. auch Pappteller betroffen, die lediglich mit Kunststoff überzogen sind. Einwegprodukte aus biologisch abbaubaren Kunststoffen sind in dem Verbot ebenfalls mit inbegriffen.

Des Weiteren wird das Inverkehrbringen sämtlicher Produkte aus sogenanntem oxo-abbaubaren Plastik verboten. Es handelt sich dabei um einen Kunststoff, der bei Oxidation in schädliche Mikropartikel zerfällt.

Was bedeutet das Verbot für die Lager- und Restbestände von Einweg-Plastikprodukten?

Die neue Verordnung verbietet einzig und allein das Inverkehrbringen der genannten Produkte, also die Herstellung und das erstmalige Bereitstellen für den Markt. Es richtet sich somit vorrangig an die Hersteller und nicht an Vertreiber oder Konsumenten. Produkte, die bereits in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin verkauft, verwendet und an Verbraucher abgegeben werden.

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Gastronomen müssen demnach nicht bis Juli 2021 sämtliche Bestände an Plastikgeschirr oder Plastikstrohhalmen vernichten, sondern dürfen diese getrost aufbrauchen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Diese Regelung soll verhindern, dass gebrauchstaugliche Ware sinnlos zerstört wird und dadurch erst Recht unnötiger Müll anfällt.

Themen in diesem Artikel
NachhaltigkeitMikroplastikPlastikmüll

Das Verbot des Inverkehrbringens beinhaltet außerdem auch den Import aus Nicht-EU-Staaten. Es ist somit sichergestellt, dass die verbotenen Produkte mit der Zeit gänzlich aus dem Handel verschwinden werden.

Welche Alternativen gibt es für Einweg-Plastikprodukte?

Eine gute Alternative sind Mehrweg-Produkte, also Dinge, die für den mehrmaligen Gebrauch gedacht sind. Diese dürfen auch aus Plastik sein, aber Holz, Metall oder Glas stellen ebenfalls geeignete Materialien dar.

Doch gerade in der Gastronomie ist ein Verzicht auf Einweg-Behälter nicht immer möglich, insbesondere wenn Essen zum Mitnehmen oder im Lieferdienst angeboten wird. In diesem Fall bieten sich Produkte aus nachhaltigen Materialen an. Da sich viele Hersteller bereits auf das kommende Einweg-Plastik-Verbot eingestellt haben, finden sich auf dem Markt immer mehr Angebote für nachhaltiges Einweg-Geschirr oder -Besteck und es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend fortsetzt.

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So lassen sich z. B. Teller, Schüsseln und Lieferboxen aus Zuckerrohr oder Palmblättern herstellen. Beide Materialien haben den Vorteil, dass sie kompostierbar und sowohl hitze- als auch kältebeständig sind. Gleichzeitig zeichnen sie sich durch Stabilität und Robustheit aus, sodass das Essen problemlos darin befördert werden kann.

Als Einweg-Besteck eignen sich wiederum z. B. Gabeln und Löffel aus Holz oder Pappe. Und werden Einweg-Trinkhalme benötigt, bieten sich solche aus Papier oder Bambus an.

Eine weitere Alternative ist die Möglichkeit, dem Kunden das Mitbringen eigener Behältnisse zu gestatten und diese vor Ort mit den entsprechenden Speisen oder Getränken zu befüllen. Hierbei sind allerdings strenge Hygiene-Vorschriften zu beachten.

Was bezweckt das Einweg-Plastik-Verbot?

Das Hauptziel ist es, den Plastikmüll zu reduzieren, und stattdessen vermehrt auf Wiederverwendung, Recycling und die Verwendung nachhaltiger Materialien zu setzen. Insbesondere soll aber auch das achtlose Wegwerfen von Kunststoffprodukten vermieden werden. Derartiger Müll landet oft auf Naturflächen und in Gewässern, wo er sich nur sehr langsam zersetzt. Dadurch werden nicht nur Tiere und Pflanzen geschädigt, sondern letzten Endes auch die Menschen.

bussgeldkatalog.net/einwegplastik-verbot/

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