Suche

Zurück zu 19% MwSt. in der Gastronomie – was nun?

Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Gastronomie wieder 19% MwSt. Ein herber Schlag für die Gastronomie. Jetzt gilt es, mit intelligenten Lösungen die Folgen abzufedern. Wie das funktionieren kann, weiß Dieter Moser, Head of Global Sales bei orderbird.
orderbird
Anzeige

Trotz der Fürsprache von Vertreterinnen verschiedener politischer Parteien einschließlich Gastronom:innen und Verbänden, die sich vehement für die Beibehaltung der reduzierten Mehrwertsteuer einsetzten, ist mit der reduzierten Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun Schluss – sie liegt seit Beginn des Jahres wieder bei 19%. Die Konsequenzen tragen Gastronom:innen und ihre Gäste. Und das trotz schwerwiegender Herausforderungen, von Betriebsschließungen über Arbeitsplatzverluste bis hin zu Preissteigerungen und einer insgesamt verminderten wirtschaftlichen Erholung. Laut einer Umfrage des DEHOGA stehen bundesweit sogar 12.000 Restaurants vor dem Aus. Diese Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit von Strategien und Lösungsansätzen, um die betroffenen Betriebe zu stabilisieren und ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern. In diesem komplexen Umfeld steht die Gastronomie vor der Herausforderung, nicht nur die finanziellen Belastungen zu bewältigen, sondern auch innovative Wege zu finden, um sich an die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Wie mit der veränderten Realität umgehen?

Ein Zurück gibt es nun nicht mehr. In Anbetracht dieser Realität stellt sich für Gastronom:innen die drängende Frage, wie sie den bevorstehenden Herausforderungen erfolgreich begegnen können. Der entscheidende Faktor für eine erfolgreiche Anpassung liegt zweifelsohne in der Implementierung effektiver digitaler Tools, die eine nachhaltige Effizienzsteigerung ermöglichen. Der Weg nach vorne erfordert von Gastronom:innen ein verstärktes Engagement in innovative Lösungen, um ihre Betriebe nicht nur zu bewahren, sondern auch effizienter zu führen.

Diese Innovationen können in verschiedenen Bereichen ansetzen, wobei intelligente Kassen- und Zahlungssysteme eine zentrale Rolle spielen. Diese Systeme dienen nicht nur der Verbesserung des Kund:innenservice, sondern reduzieren Laufwege für das Servicepersonal und verringern Wartezeiten für die Gäste. Dies geschieht nicht nur durch eine beschleunigte Abwicklung von Bestellungen, sondern auch durch die Maximierung des Umsatzes. Auf diese Weise können Gastronom:innen den finanziellen Druck abmildern, der durch die Preissteigerungen infolge der Mehrwertsteuererhöhung entsteht, ohne diese in vollem Umfang auf ihre Gäste übertragen zu müssen.

Die fortlaufende Investition in solch innovative Technologien und deren geschickte Integration in den gastronomischen Alltag ermöglicht es, den aktuellen Herausforderungen zu begegnen, sowie die Betriebe für eine langfristig erfolgreiche Zukunft zu rüsten. Es gilt, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, um nicht nur effizienter, sondern auch widerstandsfähiger gegenüber externen Einflüssen zu werden.

Wie können Kassen- und Zahlungssysteme konkret eingesetzt werden?

Kassen- und Zahlungssysteme können auf vielfältige Weise eingesetzt werden, um den Gastronom:innen bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen zu helfen.

Funkbonieren: Die Einführung von Funkboniersystemen revolutioniert nicht nur die Art und Weise, wie Bestellungen aufgenommen werden, sondern hat auch weitreichende Auswirkungen auf die Effizienz eines gastronomischen Betriebs. Die Implementierung dieser Technologie ermöglicht eine effiziente Bestellaufnahme, sowie eine nahtlose Weiterleitung der Bestellungen direkt an die Küche oder Bar. Diese nahtlose Kommunikation reduziert die Wartezeiten für die Gäste erheblich und beschleunigt zudem den gesamten Serviceprozess. Darüber hinaus gewährleistet die Nutzung von Funkboniersystemen eine präzise Bestellungsverwaltung, wodurch mögliche Fehler bei der Übermittlung von Bestellungen minimiert werden.

Integration eines digitalen Kassenbuchs: Die Integration eines digitalen Kassenbuchs geht über die reine Buchführung hinaus und wird zu einem Schlüsselaspekt: So kann damit langwierige Bürokratie vermieden und gesetzliche Vorgaben einfach erfüllt werden, was wiederum Zeit und Ressourcen spart.
Funktion zur Gangsteuerung und digitaler Tischplan: Die Implementierung einer fortschrittlichen Funktion zur Gangsteuerung in Verbindung mit einem digitalen Tischplan optimiert die Arbeitsabläufe in der Gastronomie. Die Gangsteuerung hilft dabei, die verschiedenen Gänge zeitlich perfekt aufeinander abzustimmen und dem Gast so das bestmögliche Erlebnis zu bieten. Dies steigert die Effizienz in der Küche und verbessert zudem auch die Qualität des Serviceerlebnisses für die Gäste. Der digitale Tischplan bietet darüber hinaus eine übersichtliche Darstellung der Tischbelegung, was nicht nur das Reservierungsmanagement erleichtert, sondern auch dazu beiträgt, die Auslastung des Restaurants zu maximieren und somit den Umsatz zu steigern.

Datenanalyse für Marktadaption: Der Einsatz von fortschrittlichen Datenanalyse-Tools eröffnet Gastronom:innen die Möglichkeit, weit über traditionelle Analysen hinauszugehen. Durch die detaillierte Analyse von Gästeverhalten und aktuellen Verkaufstrends gewinnen sie wertvolle Einblicke, die eine gezielte Anpassung an die Marktanforderungen ermöglichen. Die Identifikation beliebter Gerichte und Getränke durch die Datenanalyse ermöglicht die Entwicklung maßgeschneiderter Marketingstrategien. Diese gezielten Ansätze erhöhen nicht nur die Zufriedenheit der Kund:innen, sondern tragen auch dazu bei, den Umsatz nachhaltig zu maximieren. In einer Ära, in der personalisierte Angebote entscheidend sind, wird die Datenanalyse zu einem unverzichtbaren Werkzeug für die strategische Ausrichtung eines gastronomischen Betriebs.

Die Kombination dieser digitalen Tools ermöglicht es Gastronom:innen, nicht nur effizienter zu arbeiten, sondern auch flexibel auf die veränderten Rahmenbedingungen zu reagieren. Indem sie sich auf innovative Lösungen stützen, können sie ihre Betriebe widerstandsfähiger gegenüber wirtschaftlichen Schwankungen machen.

Jetzt bloß nicht den Kopf in den Sand stecken!

Die Mehrwertsteuer-Anhebung auf 19% stellt Gastronom:innen zweifellos vor große Herausforderungen und wird die Branche in kommender Zeit stark beschäftigen und zwingt Betriebe dazu, sich den neuen Bedingungen nicht nur anzupassen, sondern auf kluge Strategien zu setzen, um den Folgen die Stirn bieten zu können. Die Implementierung von effizienzsteigernden Funktionen eröffnet Chancen zur Anpassung und zur Bewältigung der neuen wirtschaftlichen Realität. Der Einsatz moderner Technologien und intelligenter Managementtools kann dazu beitragen, die Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung zu mildern und die Gastronomie nachhaltig zukunftsfähig zu gestalten.

Weitere Artikel zum Thema

kalhh - pixabay.com
Während Schweiger vor einem Gottschalk-Portrait flüchtete, drücken sich Gastronomen weiterhin um die Notwendigkeit von Passwörtern und Verschlüsselungen. Außerdem darf nun auf der Zugspitze kulinarische Spitzenküche genossen werden und Leipzig will die Gästesteuer einführen.[...]
Hotelhero
Um Führungskräften aus der Individual- und Kettenhotellerie Einblicke in den Hotel Tech-Markt zu geben, wurde der erste Deutsche Hotel-Technologie-Report von Hotelhero in Partnerschaft mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) und in Zusammenarbeit mit der HSMA Deutschland[...]
Portra - iStockphoto.com
Besitzer einer Bar stehen oft die meiste Zeit persönlich hinter dem Tresen – nicht selten auch als Kummerkasten für die Gäste. Mehr Zeit für Drinks und Kommunikation bleibt, wenn die Kasse digital und idealerweise mit[...]
Geschäftsführerin Barbara Spitaler (Foto: Hannes Niederkofler)
Am 31. Januar 2024 ist das neue Webupgrade der Hotelmanagement-Software ASA HOTEL live gegangen. Somit können ASA-Kunden nun von überall aus per Webbrowser auf die Software zugreifen. Das Besondere dabei: Alle Daten, Funktionen und die[...]
David Knepper
In der neuen Folge unseres Podcasts „Full House“ lassen wir uns das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung noch einmal von der Rechtsanwältin Annabelle Marceau von der Kanzlei Oppenhoff & Partner in Köln erklären.[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.