Telefonnummer anfordern
Bei Reservierungen auf jeden Fall eine Telefonnummer geben lassen. Dann kann man sich vorher die Reservierung noch einmal bestätigen lassen oder zumindest nachfragen, wenn die Gäste zum vereinbarten Termin noch nicht da sind.
Vertragliche Vereinbarung
Bei größeren Reservierungen – beispielsweise ab acht oder zehn Personen – sollte die Reservierung schriftlich bestätigt und eine Ausfallpauschale für nicht erschienene Gäste vereinbart werden – beispielsweise orientiert am Menüpreis oder am vereinbarten Mindestumsatz.
Rote Liste
Eine „Rote Liste“ anlegen: Gäste, die nicht erschienen sind, werden für weitere Reservierungen gesperrt. Tipp: Nicht gleich beim ersten Mal auf die Schwarze Liste setzen…
Aber: Eine solche Liste kann man auch mit den Kollegen in der Stadt abgleichen.
Reservierungsgebühr
Eine verbindliche Reservierungsgebühr ist im Prinzip zulässig und kann über eine Kreditkarte abgerechnet werden. Die Höhe ist nicht definiert, sie darf allerdings nicht höher sein als der zu erwartende Konsum. Eine solche Vereinbarung sollte aber auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Achtung: Aufgrund der PSD2-Richtlinie können Restaurant- und Hotelmitarbeiter bei sogenannten No-Shows die Kreditkarte nicht mehr belasten. Dieser lange praktizierten Abrechnungsmethode von No-Shows steht die Zwei-Faktor-Authentifizierung entgegen. Hoteliers und Gastronomen können sich nur mehr dadurch absichern, dass sie bereits bei der Buchung eine Anzahlung per Online-Überweisung einfordern.
Schadensersatz
Ein genereller Schadensersatz für einen reservierten Tisch steht dem Gastronomen nicht zu. Anders sieht es aus, wenn bereits Speisen und/oder Getränke bestellt worden sind. Aber auch dann sollte in einer Vereinbarung eine Ausfallgebühr schriftlich festgehalten werden.
Wie lange muss man einen reservierten Tisch frei halten?
Die Situation kennt jeder: Zum 19 Uhr sind alle Tische reserviert, aber noch nicht besetzt. Vor der Tür stehen noch Gäste, die gerne einen Platz hätten. Jetzt ist Fingerspitzengefühl gefragt, denn wie lange muss man den reservierten Tisch frei halten? Eine rechtliche Regelung dafür gibt es nicht, jeder Gastronom kann dies selbst entscheiden. Experten raten dazu, bereits bei der Reservierung (auf der Homepage oder am Telefon) auf eine Frist hinzuweisen, für die der Tisch reserviert bleibt. Birgit Grupp vom Andechser in Göppingen macht das: Zehn Minuten gibt sie den Gästen Zeit und kommuniziert dieses Zeitfenster bereits am Telefon. „Natürlich geben wir den Tisch dann nicht sofort weg“, sagt sie. Aber die Fristvorgabe hat zur Folge, dass die Gäste zumindest anrufen, wenn sie sich verspäten.
Umgekehrt gilt aber auch: Weil der Gastronom keinen rechtlichen Anspruch auf das Erscheinen des Gastes hat, hat dieser auch keinen definierten Anspruch auf den reservierten Tisch. Allerdings: Kundenorientierung sieht anders aus.