Vielleicht könnte er sich entspannen und genießen – so wie die Gäste in seinen Peter Pane Restaurants es tun. Denn Patrick Junge kennt seit der Eröffnung des ersten Burgergrills vor rund zehn Jahren nur eine Richtung: aufwärts. Seine Restaurants fahren den zweithöchsten Durchschnittsumsatz aller Gastronomiebetriebe in Deutschland ein.
Doch der Lübecker Geschäftsführer und Inhaber der Unternehmensgruppe Paniceus sieht über diesen Erfolg hinaus aktuell keinen Grund für Feierstimmung. Mit der geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer für Speisen von 7 auf 19 Prozent, die zum Jahreswechsel eintreten soll, sieht er eine Katastrophe auf die Gastronomiebranche zurasen.
„Wegen der Corona-Krise mussten bundesweit rund 40.000 Betriebe schließen. Seitdem hat die Gastronomiebranche außergewöhnlich viel geleistet: To-go-Angebote, Hygienekonzepte, Mitarbeitende wurden nach den Lockdowns zurückgewonnen. Aber nun treffen die Inflation und die Energiepreise die Gastronomie härter als andere Branchen. Denn zu Hause essen müssen alle, aber Restaurantbesuche sparen die Menschen sich leicht. Kommt jetzt die nächste Teuerungswelle durch die höhere Mehrwertsteuer, ist das Restaurantsterben vorprogrammiert“, befürchtet Patrick Junge.
Keine Schwarzseherei, sondern kühle Rechnung
Junge will in seine Worte keinen Alarmismus gelesen wissen. „Wenn man mehr als 50 Restaurants betreibt, dann kennt man Zahlen, Zahlen, Zahlen. Und was da in den vergangenen drei Jahren in der Gastronomie passiert ist, hat seine Wirkung ja schon gezeigt, Corona hat eine riesige Pleitewelle nach sich gezogen. Mit der geplanten Mehrwertsteuererhöhung erwischt es die Branche erneut hart. Das ist keine Panikmache, sondern Mathematik. Die Politik kann und muss meiner Meinung nach eingreifen: Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie muss unten bleiben.“
Zur Linderung der Corona-Krise hatte die Regierung die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen im Juli 2020 auf 5 statt 19 Prozent gesenkt, zwischenzeitlich wurde sie auf 7 Prozent erhöht. Ursprünglich sollte diese Regelung nur bis zum 30. Juni 2021 gelten. Mit dem „Dritten Corona-Steuerhilfegesetz” beschloss der Bundestag aber ihre Verlängerung bis Ende 2023. Seitdem haben der Ukrainekrieg und die Teuerungsrate die Lage erneut verschärft. Eine Verbesserung der Gründe für hohe Kosten, die die Gastronomie in Summe belasten, ist nicht in Sicht.