Suche

Mindestalter in Hotels ist erlaubt

Eltern einer Familie mit fünf minderjährigen Kindern hatten ein Hotel verklagt, weil es die Buchungsanfrage ablehnte und sich darauf berief, nur Gäste mit einem Mindestalter von 16 Jahren aufzunehmen. Auch in der Revision wurde zugunsten des Hotels entschieden.
Marvin Meyer | Unsplash
Anzeige

Das Wellness- und Tagungshotel in Bad Saarow, Brandenburg, steht für eine Auszeit vom Alltag, Ruhe und Erholung. Um diese zu gewährleisten, können hier erst Gäste ab 16 Jahren einchecken. Dies wollte die siebenköpfige Familie nicht hinnehmen, als eine von ihr gestellte Anfrage abgelehnt wurde und reichte eine Klage wegen Verletzung des AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ) ein.

Sowohl das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree als auch das Landgericht Frankfurt Oder entschieden zugunsten des Hotels, da es aufgrund seines Geschäftsmodells als Tagungs- und Wellnesshotel nicht gegen das AGG verstößt. Der Bundesgerichtshof schloss sich in der Revisionsinstanz dem an. Die Wahl dieses Geschäftsmodells sei Ausdruck der Privatautonomie, so die Richter in der mündlichen Verhandlung.

„Im Arbeitsrecht gilt aufgrund europarechtlicher Vorgaben ein umfassender Schutz vor Diskriminierung durch den Arbeitgeber; das betrifft auch die Benachteiligung wegen des Alters“, sagt SKW Schwarz Partner Dr. Martin Römermann als Vertreter des beklagten Hotels. Das AGG schränkt die Entscheidungsfreiheit der Arbeitgeber ein, damit sie ihre überlegene Stellung nicht aus diskriminierenden Motiven ausnutzen. „Im Allgemeinen Vertragsrecht hingegen gelten diese Grundsätze nur eingeschränkt, weil es dort keine grundsätzlich überlegene Stellung eines Vertragspartners gibt“, ergänzt sein Kollege Arndt Tetzlaff. „Daher ist es Teil der Privatautonomie, eine Beherbergung nicht jedermann zur Verfügung zu stellen, sondern einer bestimmten Zielgruppe. Ergänzend heben die Gerichte hervor, dass eine unterschiedliche Behandlung dann gerechtfertigt ist, wenn es für sie einen sachlichen Grund gibt. Das Erholungsbedürfnis älterer Menschen in einem ruhigen Bereich kann ein solcher Grund sein, zumal dann, wenn – wie im vorliegenden Fall – genügend Ausweichmöglichkeiten für den Urlaub mit Kindern vorhanden sind.“

Weitere Artikel zum Thema

Pablo Merchán Montes, Unsplash
„Freundliches Personal, Wohlfühlambiente und leckeres Essen zu einem fairen Preis.“ Bewertungen dieser Art erfreuen nicht nur die Restaurantbesitzer, sie bringen auch die Kundschaft ins Haus. Viele Gastro-Betriebe haben die letzten zwei Jahre genutzt, um ihre[...]
Eric Ward, Unsplash
Ein Gast beschimpft das Servicepersonal, eine Auseinandersetzung mit einem Zulieferer endet in einem Handgemenge – solche gewalttätigen Vorfälle am Arbeitsplatz sind gar nicht selten. Die BGN bietet vielfältige Unterstützung und bildet in Maßnahmen aus, die[...]
Lindner Hotels AG
Auch im Gastgewerbe hat sich mit der Wiedereröffnung von Hotels und Restaurants nach dem Ad-hoc-Lockdown im März gezeigt: Die Digitalisierung konnte die Schließung nicht verhindern, hat aber das Wiederhochfahren erleichtert und bietet die Chance für[...]
Foxys_forest_manufacture | iStockphoto
Reisen nein, Genießen wie im Urlaub ja: Im Zeitraum der Corona-Einschränkungen haben sich die Restaurant-Gewohnheiten der Deutschen verändert – mit einem dicken Plus für die mediterrane, asiatische und speziell vietnamesische Küche.[...]
Tim Mossholder, Unsplash
Von Corona-Maßnahmen betroffene Betriebe können mit Gansel Rechtsanwälte eine Reduzierung ihrer Gewerbemiete auf Grundlage einer Gesetzesnovelle erreichen. Ziel des Vorgehens ist eine Vereinbarung zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen für den Erhalt der Geschäftsbeziehung. Neben einer Mietanpassung[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.