Das Gericht stellte fest, dass der durchschnittlich informierte Gast bei einer Internetwerbung für einen Hotelbetrieb mit sternenähnlichen Symbolen von einer Hotelklassifizierung ausgeht, also einer Einordnung des Hotels in eine bestimmte Komfort- und Qualitätskategorie, die durch einen neutralen Dritten mit entsprechender Kompetenz nach objektiven Prüfkriterien ausgesprochen wurde. Das Gericht stärkte damit einmal mehr die Deutsche Hotelklassifizierung und zeigt, dass das Werben mit „falschen Sternen“ bzw. irreführenden Symbolen konsequent verfolgt sowie entsprechend abgemahnt und sanktioniert wird.
Was Sternen ähnlich ist, ist irreführend
Wer in der Werbung für sein Hotel sternenähnliche Zeichen verwendet, verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dies hat das Oberlandesgericht Celle geurteilt (Az. 13 U 106/17).
- Andreas Türk
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