Anzeige
Suche

Was Sternen ähnlich ist, ist irreführend

Wer in der Werbung für sein Hotel sternenähnliche Zeichen verwendet, verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dies hat das Oberlandesgericht Celle geurteilt (Az. 13 U 106/17).
Urteil zu HotelsternenPatternPictures | Pixabay
Anzeige

Das Gericht stellte fest, dass der durchschnittlich informierte Gast bei einer Internetwerbung für einen Hotelbetrieb mit sternenähnlichen Symbolen von einer Hotelklassifizierung ausgeht, also einer Einordnung des Hotels in eine bestimmte Komfort- und Qualitätskategorie, die durch einen neutralen Dritten mit entsprechender Kompetenz nach objektiven Prüfkriterien ausgesprochen wurde. Das Gericht stärkte damit einmal mehr die Deutsche Hotelklassifizierung und zeigt, dass das Werben mit „falschen Sternen“ bzw. irreführenden Symbolen konsequent verfolgt sowie entsprechend abgemahnt und sanktioniert wird.

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden und melden Sie sich für unseren Newsletter an!

Weitere Artikel zum Thema

StockSnap | Pixabay; hotelstars.eu
Etwa alle fünf Jahre überarbeiten die Mitglieder der Hotelstars Union ihren gemeinsamen Kriterienkatalog, damit die Hotelklassifizierung nicht an Attraktivität und Aussagekraft für Gäste und Hoteliers verliert. Die aktuelle Fortschreibung des Kriterienkataloges 2020 – 2025 konnte[...]
Engin_Akyurt - pixabay.com
Ein chinesicher Koch zerstückelt seinen Kollegen und ein Sternekoch punktet in der Höhle der Löwen. Eine Studie belegt, was die Deutschen essen und auch die CDU fordert endlich flexiblere Arbeitszeiten. [...]
Ralf Bastian
Ab sofort gelten neue gesetzliche Regelungen für den Betrieb von Geldspielgeräten in der Gastronomie. Für Unternehmer bedeutet dies mehr Aufwand.[...]
EuGH hat mit einer Entscheidung eine für die Branche möglicherweise relevante Entscheidung in Bezug auf die Umsatzsteuer getroffen.mohamed_hassan | Pixabay
Es ist einer der aktuellen Streitpunkte bei Steuerprüfungen in Hotels: Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Nebenleistungen, wie Frühstück, Sauna oder Parkplatz. 19 Prozent, sagen die Steuerprüfer, die Nebenleistung habe der Hauptleistung zu folgen, sagen Unternehmer, Verbände[...]
tolgart | iStockphoto
Mit einem Anerkenntnisurteil vom 8. Juli 2020 hat das Landgericht Berlin nun entschieden, dass Google ab sofort in Deutschland gelegene Hotels auf seinen Suchergebnisseiten nur noch dann als „X-Sterne-Hotel“ anzeigen darf, wenn eine aktuell gültige[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.