Suche

Umsatzsteuer bei Milch, Milchmischgetränken sowie Leitungswasser

Beim DEHOGA Bundesverband mehren sich in den letzten Tagen die Anfragen, welchem Steuersatz Milch und insbesondere Milchmischgetränke unterliegen, wenn diese vor Ort im Restaurant verzehrt werden.
Charlotte May, PexelsCharlotte May, Pexels
Anzeige

Grundsätzlich unterliegen nahezu alle Getränke, die im Lebensmitteleinzelhandel gekauft und in der Gastronomie serviert werden, dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind Milch, Milchmischgetränke und Leitungswasser, wenn diese im Lebensmitteleinzelhandel gekauft oder im To-Go-Geschäft verkauft werden. Dann gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.

Zur Erinnerung: Milchmischgetränke müssen mengenmäßig zu mindestens 75 Prozent aus Milch oder Milcherzeugnissen bestehen. Wenn statt Milch sog. Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs verwendet werden, wie Soja oder Hafer, also Sojamilch oder Hafermilch, dann unterliegen diese Milchmischgetränke immer, auch im To-Go-Bereich, dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent. Das gilt auch, wenn bei Milchmischgetränken Alkohol zugesetzt wird, und sei es nur als Geschmacksverstärker. Auch dann gelten immer 19 Prozent Umsatzsteuer.

Werden aber Milch, Milchmischgetränke oder Leitungswasser im Restaurant zum Verzehr vor Ort serviert, unterliegen auch diese Getränke dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent. Das galt auch während der befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie, da Getränke ausdrücklich von der Steuersatzsenkung ausgenommen waren.

Fazit: Alle Getränke, die vor Ort im Restaurant verzehrt werden, unterliegen immer dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent. Nur im To-Go-Geschäft unterliegen Milch, Milchmischgetränke und Leitungswasser dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.

Partner aus dem HORECA Scout
Pointchamp® GmbH
Mit Pointchamp wird HR einfach: Zeiterfassung, Urlaub, Feedback & Kommunikation – alles digital & datenschutzkonform in einer Plattform.

Quelle: DEHOGA Bundesverband

Weitere Artikel zum Thema

OpenTable
Gäste, die trotz Reservierung nicht erscheinen, können in der Gastronomie aufgrund knapper Margen zu großen Problemen führen. Doch Restaurants können hier selbst entgegenwirken: Entsprechende Tools und die richtige Kommunikation mit den Gästen können viel bewirken.[...]
OpenTable
Telkotec
Die digitale Transformation stellt Restaurants vor immer komplexere Herausforderungen – von Echtzeitservice und kontaktlosen Zahlungssystemen bis zu KI-gestützter Betriebssteuerung. Nur mit einer verlässlichen Telekommunikations- und Netzwerkinfrastruktur lassen sich diese Anforderungen im Praxisalltag meistern, neue digitale[...]
Telkotec
HLB Treumerkur
Die letzten Wochen des Geschäftsjahres stehen bevor. Für Unternehmer eine wichtige Zeit, denn bevor die Bilanz für 2025 abgeschlossen wird, lassen sich oftmals noch finanzielle Spielräume schaffen und die Steuerlast senken. Gleichzeitig gilt es, die[...]
HLB Treumerkur
ready2order
Viele kleine Betriebe brauchen schnelle Liquidität – doch klassische Bankkredite sind oft zu langsam, zu komplex und an ihrer Realität vorbei. Mit readyMoney machen ready2order und finmid Finanzierung direkt über das Kassensystem möglich und bieten[...]
ready2order
David Garrison, Pexels
Ob nach einem Arbeitsunfall oder einer Gewalterfahrung: Wer seelisch verletzt wird, braucht schnelle und professionelle Unterstützung. Die BGN stellt dafür ein bundesweites Netzwerk spezialisierter Trauma-Experten bereit – damit Betroffene rasch die Hilfe erhalten, die sie[...]
David Garrison, Pexels
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.