Suche

Service-Portal für den Rundfunkbeitrag

Speziell für Unternehmer hat der Beitragsservice der Öffentlich-Rechtlichen einen eigenen Service geschaffen. Hoteliers und Gastronomen haben dort die Möglichkeit, ihr Beitragskonto selbst zu führen und Änderungen online zu beauftragen, etwa die Anmeldung weiterer Dienstwagen oder die Anmeldung, Änderung und Abmeldung von Ferienwohnungen sowie Hotel- und Gästezimmern.
Unternehmer können über ein Service-Portal ihre Rundfunkgebühren einsehen und Informationen abrufen.MichaelGaida | Pixabay

Auf rundfunkbeitrag.de lässt sich das „Service-Portal für Unternehmen“ aufrufen. Dieser schnelle und unkomplizierte Weg soll sie laut dem Beitragsservice bei der Meldung ihrer beitragsrelevanten Daten an den Beitragsservice entlasten.

Folgende Möglichkeiten bieten sich Unternehmern auf dem Portal:

  • Meldungen, die zuvor nur über Papierformulare oder am Telefon möglich waren, können online beauftragt werden, was zu einer schnelleren Bearbeitung führt.
  • Jederzeit Einsicht und bei Bedarf Änderung der gespeicherten Adressdaten des Kontoinhabers, aller Betriebsstätten, der Rechnungsanschrift, der Korrespondenzanschrift.
  • Vollständiger Einblick in Ihr Beitragskonto und Download einer vierteljährlichen Rechnung im PDF-Format.

Die Anmeldung funktioniert in drei Schritten. Unternehmer registrieren sich unter portal.rundfunkbeitrag.de mit einem frei wählbaren Benutzernamen, ihrer Beitragsnummer, der Postleitzahl und einer gültigen E-Mail-Adresse. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten sie einige Tage später ihren Aktivierungscode – aus Sicherheitsgründen per Briefpost an ihre Unternehmensanschrift. Sobald Unternehmer diesen Aktivierungscode eingegeben haben, können sie das Service- Portal in vollem Umfang nutzen. 

Weitere Artikel zum Thema

Kanzlei Kühn & Hudak
Eine kürzlich beschlossene Gesetzesänderung bedeutet einen Anpassungsbedarf für die meisten Arbeitgeber und betrifft Arbeitsverträge, die ab dem 01.08.2022 neu geschlossen oder geändert werden. Verstöße dagegen sind bußgeldbewehrt. Rechtsanwalt Clemens Maximilian Schneegans erläutert die neue Rechtslage[...]
Pflichten und Rechte bei der Verwaltung der GästelistenFrank Beer
Die ungeliebten Gästelisten sind zuletzt wieder stark in den Fokus gerückt. In manchen Bundesländern hat die Polizei die Herausgabe für die Strafverfolgung verlangt und Politik und DEHOGA appellieren an Gastronomen und Gäste, richtige Daten einzutragen[...]
Unternehmensnachfolge clever regeln und Fehler vermeiden.Lacheev | iStockphoto.com
Immer mehr Hotels und Restaurants werden im Rahmen der Unternehmensnachfolge verkauft. Transaktionsberater Prof. Dr. Holger Wassermann (Intagus) warnt vor einigen Fehlern, die einen Verkauf verhindern können.[...]
Rechtliche Hinweise unter Mails ungültig.geralt | Pixabay
Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 771 Milliarden E-Mails versendet. Nicht alle erreichen den richtigen Empfänger. Deshalb haben geschäftliche E-Mails am Ende oft einen sogenannten Disclaimer, der darauf hinweist, dass die gesendeten Informationen nur für[...]
ollo | iStockphoto
Passend zum coronabedingten Teil-Lockdown in den Monaten November und Dezember haben nun auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, wie sich betroffene Unternehmen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien können.[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.