Welche Regeln und Termine gelten in welchem Bundesland?
Dass es Lockerungen geben muss, ist nicht die Frage – hier sind sich die Bundesländer einig. Die derzeitigen Unterschiede liegen in der Vorstellung darüber, welche Schritte verbunden mit definierten Auflagen und Zeitfenstern erfolgen sollen. Wir haben eine Übersicht darüber erstellt, was die einzelnen Bundesländer zu welchem Zeitpunkt umsetzen wollen.
Dabei wurden die unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereiche wie Kita und Schule, Handel und Dienstleistungen, Gastronomie und Touristik, aber auch private Kontakte, Kultur, Sport und Freizeit und die Versammlungen neben- und übereinandergelegt. Bewertet wurde auch, welche Lockerungen nach welchem Zeitablauf gleichzeitig vertretbar erscheinen. Grundlage bleibt dabei der Infektionsschutz. Ausdrücklich wird auch darauf hingewiesen, dass bei einem verstärkten Infektionsgeschehen auch Verschärfungen erneut möglich sein können. Die Landesregierung hat einen ersten Gesamtüberblick in einem Zeitstrahl dargestellt.
„Der ‚Niedersächsische Weg in einen neuen Alltag mit Corona‘ soll“, so Ministerpräsident Stephan Weil, „den Menschen in unserem Land einigermaßen verlässliche Perspektiven für die nächsten Wochen geben. Nach all den Belastungen und Unsicherheiten haben die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf, zu erfahren, wann welche weiteren Lockerungsmaßnahmen zu erwarten sind, wenn sich das Infektionsgeschehen weiterhin so moderat entwickelt wie bisher.“
Wirtschaftsminister Bernd Althusmann ergänzt: „Wir versuchen, den Menschen in Niedersachsen schrittweise wieder mehr Möglichkeiten zum sozialen Miteinander und zum wirtschaftlichen Handeln zu geben, ohne dabei eine gefährliche Erhöhung der Zahl der Neuinfektionen zu riskieren.“
„Es bleibt unser gemeinsames Ziel, die Kapazitätsgrenze für die Intensivmedizin nicht zu überschreiten“, erklärte Gesundheitsministerin Carola Reimann.
Der Niedersächsische Weg enthält insgesamt fünf Stufen. Stufe 1 läuft bereits. Sie umfasst einige Maßnahmen, die bereits mit der letzten Änderung der ‚Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus‘ umgesetzt worden sind sowie die am letzten Mittwoch beschlossenen Lockerungen. Letztere, wie beispielsweise die vorsichtige Öffnung einiger Kultureinrichtungen, werden mit der aktuell laufenden Verordnungsänderung umgesetzt, sie treten zum 6. Mai in Kraft. Stufe 2 soll Mitte Mai realisiert werden, sofern die Neuinfektionszahlen und die Krankenhausbelegung weiter niedrig bleiben. Stufe 3 soll nach bisherigen Planungen kurz vor Pfingsten, also Ende Mai, umgesetzt werden. Die zeitliche Abfolge der weiteren Stufen wurde bewusst noch nicht festgelegt.
Ab Mitte Mai (Umsetzung zum 11.Mai) sollen in Niedersachsen Restaurants und Cafés wieder langsam öffnen können“, betonte Wirtschaftsminister Althusmann, „wenn auch zunächst nur mit einer Auslastung von 50 Prozent und unter Wahrung der Vorschriften zu Abständen und Kontaktbeschränkungen.“ Ein gemeinsamer Gaststättenbesuch soll jedoch nur im Rahmen der allgemein geltenden Regelungen zu Abstand und Kontaktbeschränkungen möglich sein. Überall in der Gastronomie müssen Hygienekonzepte vorliegen. Bars, Kneipen, Discotheken und ähnliches bleiben aber vorerst weiter untersagt.
[cs_gb id=29556]Auch im Bereich des Tourismus geht Niedersachsen voran: In der ersten Stufe kommen jetzt zunächst Dauercamper und Ferienhaus- beziehungsweise Ferienwohnungsbesitzer zum Zuge. Gleichzeitig werden auch diejenigen Inseln wieder für den Tagestourismus geöffnet, bei denen die Verantwortlichen vor Ort dies für vertretbar halten. Das Land überlässt die Entscheidung den Landkreisen und Kommunen.
Ab Mitte Mai sollen in einer zweiten Stufe Ferienhäuser oder Ferienwohnungen wieder angemietet werden können. Campingplätze werden dann auch für vorübergehende, mindestens siebentägige Aufenthalte geöffnet werden – allerdings zunächst nur mit einer 50-prozentigen Auslastung.
Die 50-Prozent-Regel gilt dann auch für die rechtzeitig zu Pfingsten wieder zu öffnenden Hotels und Pensionen. Auch hier sollen rasche Wechsel von Gästen ebenso verhindert werden, wie allzu viele Begegnungen in geschlossenen Räumen. Die Details und das weitere Vorgehen sollen binnen einer Woche bis zum 08. Mai MW, MS, Dehoga, NGG und Kommunen erarbeiten.