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Betrugsmaschen gegen Hotels und Unterkünfte bei Bewertungsplattformen – was tun?

Das Internet erleichtert uns zweifellos den Alltag. Allerdings ist das Internet auch Tummelplatz für Cyberkriminelle, die leider vermehrt diese Plattformen für sich entdecken und mit ihren kriminellen Machenschaften selbst vor Hotelanbietern nicht haltmachen. Derzeit macht wieder eine Betrugsmasche die Runde, mit der Hackergruppen versuchen, über gefälschte Negativbewertungen Geld von Hotelbetreibern zu erpressen. Michael Oberhofer, seines Zeichens Geschäftsführer der Südtiroler Agentur für Hotel- und Destinationsmarketing Brandnamic sowie ehemaliger Hotelier, erklärt die Vorgehensweise dieser Betrüger und zeigt auf, wie sich Betroffene am besten zur Wehr setzen können.

Michael OberhoferMichael Oberhofer

Wie genau wird diese Betrugsmasche über Bewertungsplattformen inszeniert?

In einem ersten Schritt verfassen die Cyberkriminellen eine Reihe schlechter Bewertungen über Hotels und Unterkünfte auf den gängigen Portalen – wohlgemerkt, ohne selbst jemals vor Ort gewesen zu sein, es handelt sich also keinesfalls um ehemalige Gäste. Anschließend erhalten die betroffenen Übernachtungsbetriebe von den Betrügern eine E-Mail mit einer Geldforderung. Gegen Zahlung einer bestimmten Summe würden die negativen Bewertungen wieder vom Portal genommen bzw. durch positive ersetzt. Zusätzlich drohen die Absender mit weiteren desaströsen Bewertungen, sollten sich die Betroffenen nicht auf den Erpressungsversuch einlassen. In einer Folgemail schließlich werden die Hoteliers mit einer Deadline und weiteren Drohungen – unter anderem, die Summe noch einmal zu erhöhen – konfrontiert.

Welche Maßnahmen können nach einem solchen Erpressungsversuch ergriffen werden?

Zunächst ist es essenziell, sich keinesfalls auf die gestellten Forderungen einzulassen, die erhaltene E-Mail also überhaupt erst nicht zu beantworten, geschweige denn, eine Zahlung zu veranlassen. Der Sachverhalt muss unverzüglich dem rechtlichen Beistand gemeldet werden. Hat man eine Mitgliedschaft bei einem entsprechenden Interessensverband – in Deutschland etwa dem DEHOGA, dem Bundesverband der Gastronomie und Hotellerie – kann man sich selbstverständlich auch mit diesem in Verbindung setzen, denn sehr oft berechtigen Mitgliedschaften zu einer ausführlichen Rechtsberatung bzw. rechtlichem Beistand. Gleichzeitig sollte man sofort beim zuständigen Kriminalamt eine Anzeige erstatten und – sehr wichtig! – die Falschbewertungen natürlich auch den betreffenden Portalen melden. Diese haben nämlich die Möglichkeit, eindeutig falsche Bewertungen auch wieder zu entfernen. Eine falsche Bewertung lässt sich in Verbindung mit einer erpresserischen E-Mail zweifellos nachweisen.

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Sollte man überhaupt auf die Falschbewertungen reagieren, etwa, indem man sie kommentiert?

Von Reaktionen jedweder Art (z.B. Kommentaren zu den Bewertungen) ist unbedingt abzusehen, denn diese signalisieren den Betrügern, dass man sich mit dem Erpressungsversuch auseinandergesetzt hat bzw. auseinandersetzt– das Handwerk kann solchen Kriminellen jedoch nur erfolgreich gelegt werden, indem man die Sache in professionelle Hände übergibt. Abgesehen von den zahlreichen Handlungsmöglichkeiten gilt es natürlich auch, a priori wachsam zu sein, die Bewertungsportale regelmäßig zu kontrollieren, seine Spamordner – in denen E-Mails dieser Art bevorzugt landen – zu checken und im Bedarfsfall eben unmittelbar zu agieren.
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