Die „Fachbereich AKTUELL“ Ausgabe der BGN soll Arbeitgeber und/oder Betreiber von Wasseranlagen über ihre Pflichten informieren und dabei unterstützen, die Anlagen sicher und hygienegerecht aufzustellen und zu betreiben.
Auszug aus dem „Fachbereich AKTUELL“, das komplette PDF können Sie hier kostenlos herunterladen.
[…]Rechtliche Grundlagen
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, beim Betreiben der Anlagen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu zählt die sichere Aufstellung, der
sichere Betrieb und auch die Beachtung bestimmter Hygienevorschriften.
Insbesondere wegen der Erstickungsgefahr durch eventuell unkontrolliert aus der Anlage
austretendes Kohlenstoffdioxid (CO2) muss für geeignete technische und organisatorische
Schutzmaßnahmen gesorgt werden.
Mögliche Gefährdungen müssen mit der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden und
entsprechende Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.
Gefährdung durch Kohlenstoffdioxid (CO2)
Kohlenstoffdioxid (CO2) ist ein ungiftiges, geschmack- und geruchloses Gas, das jedoch bei höherer
Konzentration toxische Wirkung aufweist.
- 2 bis 3 Vol.-% CO2 in der Atemluft bewirkt eine Reizung des Atemzentrums mit Aktivierung der Atmung und Erhöhung der Pulsfrequenz.
- Bis 7 Vol.-% CO2 bewirkt eine Verstärkung der vorgenannten Beschwerden und zusätzlich Durchblutungsprobleme im Gehirn, Aufkommen von Schwindelgefühl, Brechreiz und Ohrensausen.
- 8 bis 10 Vol.-% CO2 bewirkt eine Verstärkung der vorgenannten Beschwerden bis zu Krämpfen und
Bewusstlosigkeit mit Todesfolge. - Über 10 Vol.-% CO2 tritt der Tod ein.