Suche

Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne

Stichtag 1. November Nach und nach haben die Bundesländer bekannt gegeben, ab welchem Stichtag Entschädigungszahlungen im Fall einer Quarantäne ausschließlich an gegen COVID-19 geimpfte Personen ausgezahlt werden. Als deutschlandweiter Stichtag […]

PIKSEL | iStockphoto

Stichtag 1. November

Nach und nach haben die Bundesländer bekannt gegeben, ab welchem Stichtag Entschädigungszahlungen im Fall einer Quarantäne ausschließlich an gegen COVID-19 geimpfte Personen ausgezahlt werden. Als deutschlandweiter Stichtag gilt wie von der Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Ländern beschlossen der 1. November 2021. Ab dann werden keine Ausgleichszahlungen an Ungeimpfte in Quarantäne gezahlt, Ausnahmen bilden Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die Konferenz möchte zeigen, dass auch Ungeimpfte Verantwortung übernehmen müssen und nicht davon ausgehen können, dass die Gemeinschaft für ihren Verdienstausfall aufkommt – obwohl ausreichend Impfangebote bestehen.

Impfstatusabfrage bei Mitarbeitern in Quarantäne

Während im Regelfall nur in bestimmten Berufsgruppen der Impfstatus abgefragt werden darf (Gesundheitswesen, Schul- und Kinderbetreuung, Justizvollzug), ergibt sich bei Entschädigungszahlungen ein anderes Bild. Wer als Arbeitnehmer in vorgeschriebene Quarantäne muss, ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Impfstatus mitzuteilen. Sollte der/die Beschäftigte nicht geimpft sein oder die Aussage verweigern, verfällt das Recht auf Entschädigungsanspruch und es wird kein Geld ausgezahlt. Dies gilt ausdrücklich für alle Berufsgruppen nur in den Fällen, wenn die Quarantäne durch eine Impfung hätte vermieden werden können. Die Abfrage des Impfstatus erlaubt es dem Arbeitgeber nicht, die Mitarbeiter zu einer Impfung zu verpflichten – es gibt keine Impfpflicht!

Partner aus dem HORECA Scout

Kein Entschädigungsanspruch für Ungeimpfte

Wer die überall und für jeden verfügbaren Impfangebote nicht genutzt hat, muss im Fall der Quarantäne mit einer Ungleichbehandlung leben. Die Entschädigung für den Verdienstausfall während der Quarantäne wird normalerweise vom Arbeitgeber gezahlt, der sich die Gelder im Anschluss von den zuständigen Behörden zurückholen kann. Ist der Arbeitnehmer nun jedoch nicht geimpft oder legt keinen Impfnachweis vor, verfällt der Anspruch, wenn die Quarantäne durch die Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Dies gilt zum Beispiel bei Urlaubsreisen. 

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceRechtsprechung und Urteile
Gekündigt und sofort krank: Warum Arbeitgeber mit Misstrauen allein nicht weiterkommen

Positiver Coronatest

Wird die Corona-Infektion des Beschäftigten eindeutig nachgewiesen und leidet der Betroffene unter entsprechenden Symptomen, gilt regulär die „Arbeitsunfähigkeit“ und die Lohnfortzahlung tritt in Kraft. Die gilt nicht nur für infizierte Geimpfte – eine Infektion ist durch die Impfung nicht vollständig auszuschließen – sondern auch für Ungeimpfte. Es bleibt in der Pflicht des Arbeitnehmers, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes einzureichen.

Themen in diesem Artikel
DatenschutzCoronaImpfpflicht

Homeoffice als Lösung

In vielen Berufsgruppen hat sich das Homeoffice im Lauf der Pandemie etabliert und wird auch weiterhin als Möglichkeit angeboten. Wenn der Arbeitnehmer während der verordneten Quarantäne zu Hause seinen Tätigkeiten nachgehen kann, besteht selbstverständlich auch der reguläre Vergütungsanspruch.

2G im Betrieb einführen – was darf der Arbeitgeber abfragen?

2G Optionsmodell darf eingeführt werden, Geimpfte und Genesene müssen dann weder Abstand halten noch Maske tragen. Personen, die nur getestet sind, müssen sich weiter an Abstandsregeln und Maskenpflicht halten. Doch darf der Arbeitgeber Test- und Impfnachweise abfragen, um das 2G Optionsmodell umzusetzen?
Nein, da es sich um Gesundheitsdaten nach Art. 4 Ziffer 15 DSGVO handelt und damit um besondere Kategorien des Art. 9 Absatz 1. Lediglich bestimmte Berufsgruppen sind ausgenommen, dazu zählen Arbeitgeber des Gesundheitsbereiches und im Fall einer epidemischen Lage auch Kindertageseinrichtungen, Schulen, Obdachlosenunterkünfte.

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceVersicherungen und RisikomanagementMobilität und Logistik
Sicherheitstipp Wegeunfälle: BGN unterstützt Betriebe mit konkreten Tools

Empfehlung 

Es gilt, dass die generelle Impfstatusabfrage nicht rechtmäßig ist und nur im konkreten Fall erfolgen sollte. Der Arbeitgeber sollte die Lohnfortzahlung bis zur Vorlage des Impfstatus seitens des Arbeitnehmers verweigern, da die Bundesländer keine Entschädigungszahlungen ohne einen Nachweis über Impfung oder entsprechendes Attest (mit Kontraindikation) leisten. Es handelt sich bei der Lohnentschädigung um einen Anspruch, der vom Arbeitnehmer direkt gegenüber dem Bund besteht und nicht wie bei einem Krankheitsfall erst gegenüber dem Arbeitgeber und dann der Krankenkasse.

 

Canva
Recht und Compliance

Gekündigt und sofort krank: Warum Arbeitgeber mit Misstrauen allein nicht weiterkommen

Ein Mitarbeiter kündigt und wird prompt krank – die Krankschreibung endet passgenau vor dem Resturlaub. Viele Arbeitgeber kennen dieses Muster und sind versucht, die Lohnfortzahlung zu streichen. Doch Vorsicht: Ein aktuelles Urteil zeigt, wie schnell der Verdacht allein zur teuren Falle wird. Wann reicht ein auffälliges Timing aus, um die Krankschreibung anzuzweifeln? Und was müssen Gastgeber konkret in der Hand haben, bevor sie handeln?

Steuerberatungsgesellschaft Schnitzler & Partner
Finanzen und Controlling

Kauf einer Unternehmensimmobilie: Neue Chancen bei der Kaufpreisaufteilung

Die aktuelle Rechtsprechung erweitert den Spielraum bei der Bewertung von Grund und Boden und kann – richtig genutzt – zu höheren Abschreibungsvolumen führen. Eine professionelle Beratung zur Kaufpreisaufteilung kann bei größeren Immobilienerwerben erhebliche Steuervorteile erschließen. Zugleich sollte der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Effekt stehen.

Vernetzte Fallen wie die von Rentokil monitoren etwaige Schadnageraktivitäten rund um die Uhr. © Rentokil Initial
Recht und Compliance

Rodentizid-Verbot: Warum Gastronomiebetriebe ihre Schädlingsprävention jetzt umstellen müssen

Die Schädlingsbekämpfung steht vor einem Paradigmenwechsel: Ab Mitte 2026 dürfen Giftköder gegen Nagetiere nur noch bei akutem Befall eingesetzt werden. Die bisher übliche vorbeugende Dauerbeköderung wird verboten. Für Hotels und Gastronomiebetriebe bedeutet das: Wer seine Präventionskonzepte nicht rechtzeitig anpasst, riskiert rechtliche Konsequenzen und gefährdet Hygienezertifikate.

Kemal Üres
Führung, Management und Leadership

Neue Folge „Kemal Rettet“: Wenn Leidenschaft nicht mehr reicht

70 Stunden in der Woche – für vier Euro netto. Kann ein Café überleben, wenn die Inhaberin alles gibt, aber die Zahlen gegen sie arbeiten? Kemal Üres zeigt in Braunschweig, wo selbst bei zufriedenen Gästen die Gefahr lauert – und warum Herzblut allein keine Miete zahlt.

NESTO; Pawel Czerwinski, Pexels
Arbeitszeit, Dienstplan, und Schichtplanung

KI-gestützte Personalverwaltung: Wie Sprachsteuerung den HR-Alltag in der Gastronomie revolutioniert

Die Nesto Software GmbH präsentiert auf der INTERNORGA 2026 eine KI-gestützte Automatisierungslösung, die Personalverantwortlichen in Gastronomie und Hotellerie zeitaufwändige Routinearbeiten abnimmt. Das System NORA beantwortet HR-Anfragen per Spracheingabe und automatisiert wiederkehrende Verwaltungsprozesse. Was bedeutet das für Betriebe, die täglich mit Schichtplänen, Saisonverträgen und Compliance-Vorgaben jonglieren?

Weitere Artikel zum Thema

applord GmbH
Künstliche Intelligenz verändert den Gastronomiealltag rasant – doch zwischen Effizienzgewinn und Rechtssicherheit liegt ein schmaler Grat. Während automatisierte Prozesse Arbeitsabläufe beschleunigen, verschärfen EU-Verordnungen die Anforderungen an Transparenz und Kontrolle. Wer KI rechtskonform einsetzen will, muss[...]
applord GmbH
mip Consult GmbH
E-Mail-Marketing lebt von Reichweite – doch ohne rechtskonforme Einwilligungen wird jede Kampagne zum Risiko. Moderne Consent-Management-Plattformen sind längst mehr als digitale Pflichtübung: Sie verknüpfen Marketing, Kundenservice und Compliance zu einem durchgängigen System, das Vertrauen schafft[...]
mip Consult GmbH
mip Consultant GmbH
Microsoft will in Teams künftig automatisch erkennen, wer im Büro ist – praktisch für hybride Teams, heikel für den Datenschutz. Warum die geplante Funktion mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet und wie Unternehmen mit diesem[...]
mip Consultant GmbH
Telkotec
Die digitale Transformation stellt Restaurants vor immer komplexere Herausforderungen – von Echtzeitservice und kontaktlosen Zahlungssystemen bis zu KI-gestützter Betriebssteuerung. Nur mit einer verlässlichen Telekommunikations- und Netzwerkinfrastruktur lassen sich diese Anforderungen im Praxisalltag meistern, neue digitale[...]
Telkotec
Schultze & Braun; MTG Wirtschaftskanzlei
Ende September 2024 mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun gehen bei immer mehr Betrieben die entsprechenden Bescheide ein – oftmals mit einer Rückzahlungsaufforderung für die einstigen Hilfszahlungen. Stefan Schwindl von der[...]
Schultze & Braun; MTG Wirtschaftskanzlei
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.