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Für welche Unternehmen gelten die Datenschutzgesetze?

Nach der DSGVO und dem BDSG sind alle Unternehmen betroffen, die personenbezogene Daten verarbeiten.

DSGVO und BDSG betreffen alle Betriebe, die personenbezogene Daten verarbeiten.JanBaby, Pixabay

Verarbeitung bedeutet jede Aktivität, die in Zusammenhang mit diesen personenbezogenen Daten ausgeführt wird. Hierbei ist unerheblich, ob diese automatisiert sind oder nicht.

Hierzu zählen unter anderem das

  • Sammeln
  • Aufzeichnen
  • Sichten
  • Ordnen
  • Speichern
  • Verändern
  • Nutzen
  • Veröffentlichen
  • Übermitteln
  • Löschen
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dieser Daten.

Zu den personenbezogenen Daten zählen zum Beispiel:

  • Name und Anschrift
  • persönliche Identifikationsnummer
  • E-Mail-Account
  • Rufnummern
  • Bilder/Fotos einer Person
  • Bilder von mehreren Personen, mit individuellen Identifizierungsmerkmalen
  • Positionsdaten, z.B. GPS-Kontrolle bei Mietwagen, Car-Sharing, etc.
  • sonstige Bewegungsprofile durch Schlüsselkarten
  • E-Mail-Adressen
  • Zahlungsbelege
  • Videoüberwachung
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Themen in diesem Artikel
DatenschutzDatenschutzDatenschutzbeauftragterDatenschutzgrundverordnungDSGVOVerarbeitungsverzeichnis
Roberta Fele
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